Bis wann muss Anzahl Partygäste benannt werden?

Hallo allerseit,

Herr X organisiert fuer einen Kindergeburtstag. Ein Kinderweltbetreiber bietet auf seiner Webpage die Moeglichkeit, fuer einen Kindergeburtstag zu reservieren (Tische,Essen,etc). X reserviert an einem Mittwoch fuer den Sonntag 10 Tage spaeter fuer bis zu 18 Kinder (6 waere Minimum) zzgl. dazugehoeriger Eltern mit dem Hinweis, dass man die Kinder nach der Bestaetigung noch einladen, die Antworten abworten muss und erst danach die genaue genaue Anzahl benennen kann.

X erhaelt aber zunaechst keine Antwort. Am Donnerstag ruft er den Betreiber an und erhaelt die Auskunft, die Plaetze wuerden zentral vergeben und man koennte noch nicht mal die Nummer des damit beauftragten Services benennen. Am Freitag wuerde die Reservierung bestaetigt werden, woraufhin man die Einladungen an die Kinder im Kindergarten verteilt und die Eltern per Mail informiert. 5 Stunden spaeter ruft der Betreiber (nicht der Service) an und verlangt eine genaue Zahl, ansonsten wuerde man die Plaetze anderweitig vergeben, wohlwissend, dass der Kunde diese Zahl noch nicht nennen kann.

Kommentar des Betreibers: „Ich bin Unternehmer und das Risiko, dass Sie zuviel benennen kann nicht zu meinen Lasten gehen. Dieses Risiko, muessen Sie schon eingehen.“

Normalerweise haette X in dem Fall dem Betreiber den „Stinkefinger“ gezeigt und das Ganze abgesagt, aber da die Kinder die Einladungen schon hätten und auch schon einige freudig zugesagt hätten, waere dieses nun eigentlich keine Option mehr.

Frage also: Darf der Betreiber in diesem Fall tatsaechlich die Plaetze anderweitig vergeben? Oder muss der Betreiber, Herrn X noch ein paar Tage Zeit geben (sagen wir den folgenden Montag oder Dienstag), um die genaue Zahl zu benennen?

Gibt es also eine rechtliche Regel, die besagt, bis wann dem Wirt die Anzahl Partygäste benannt werden muss?

Gruss
n.

Hallo,

m.E. fällt das unter die Freiheit des Vertragsrechtes und der Gastronom kann, muss aber nicht; es ergibt sich nicht, dass der Gastronom die Reservierung bestätigt hat.

lG

Hi,

Gastronom kann, muss aber nicht; es ergibt sich nicht, dass
der Gastronom die Reservierung bestätigt hat.

es gaebe immerhin die Bestaetigung des mit der Abwicklung der Reservierungen beauftragten Unternehmens. Welchen Wert hat diese Bestaetigung (die es ohne Restriktionen telefonisch und per Mail gab), wenn der nachgelagerte Wirt sie sofort wieder widerrufen kann? Wäre es nicht Aufgabe des Serviceunternehmens gewesen, dieses vorab zu klaeren, und ggf. Einwaende in die Bestaetigung zu schreiben?

Es ist hier schon komisch, dass man zunaechst die Reservierungen nicht selber machen will, selbst die Nummer des Serviceunternehmens nicht kennen will, aber dann, wenn das Serviceunternehmen alles geregelt und bestaetigt hat, diese Reservierung nicht einhalten will.
Nebenbemerkung: das Serviceunternehmen wird von einem der Söhne des Geschäftsführers geführt. Das Serviceunternehmen dürfte dem Pächter also sehr wohl bekannt sein. Das Gehabe hier deutet darauf hin, dass hier regelmaessig -und wahrscheinlich mit Erfolg- Eltern dazu „genoetigt“ werden, eine deutlich hoehere Zahl zu buchen, damit der Geburtstag stattfinden kann (mit der Verpflichtung zur Zahlung natuerlich, selbst wenn diese Kinder dann nicht kommen).

Gruss
n.

Hallo,

es gaebe immerhin die Bestaetigung des mit der Abwicklung der
Reservierungen beauftragten Unternehmens.

Und was genau steht da drin? Dass das ganze Lokal erst mal frei gehalten wird, bis der Besteller sich irgendwann vielleicht sicher ist? Ist doch wohl nicht wirklich Dein Ernst? Schon mal überlegt, was der Kunde wohl bereit ist zu zahlen für eine spätere Nichtinanspruchnahme dieser reservierten Plätze?

Bin gespannt, ob als nächstes dann ‚Servicewüste Deutschland‘ kommt…
Kopfschüttelnden Gruß
Otto_

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OT: Geht’s noch?
Hi,

ich hab mir jetzt die Mehrheit deiner Artikel seit dem 14.1. (deinem Anmeldedatum) angeschaut und sage deshalb: „Fuer dich, der du neu bist: Es geht in diesem Forum darum, wenn möglich, die Rechtslage zu diskutieren bzw. zu klaeren! Es geht nicht darum zu klären, ob eine Frage mein Ernst ist oder wie ich das Gebaren des Betreibers nennen würde.“

Und was genau steht da drin? Dass das ganze Lokal erst mal

Es stünde drin, dass die Reservierung fuer 6-18 Personen für die Geburtstagsfeier von xxx verbindlich bestaetigt wurde.

frei gehalten wird, bis der Besteller sich irgendwann
vielleicht sicher ist?

Das ist Usus bei allen Restaurant in der Gegend, aus der ich urspruenglich komme. Dort geben dir die Restaurants die Option, die Anzahl noch bis zu 3 Tage vor dem Termin zu veraendern. Die Frage war deshalb auch, ob das gesetzlich geregelt ist.

Eine Antwort „Das ist definitiv nicht geregelt“ wäre dabei auch in Ordnung gewesen. Von daher war Xenias Antwort schon ok, nur hat sie auch darauf verwiesen, dass es keine richtige Bestaetigung gab (und die gab es sehr wohl, deshalb dort meine Nachfrage).

Schon mal überlegt, was der Kunde wohl bereit ist zu
zahlen für eine spätere Nichtinanspruchnahme dieser
reservierten Plätze?

Herr X möchte analog zu seiner übermittelten Anzahl zahlen, nicht für Plätze, die er gar nicht benötigt (In den obig genannten Restaurants kann man auch zunaechst 150-200 melden, um dann bis zu 3 Tage vorher 170 zu sagen). Wenn der Betreiber das nur vollausgebucht machen möchte, wieso schreibt er das dann nicht gleich in sein Webangebot? Fakt ist auch: Es werden dort niemals zwei Geburtstage parallel abgehalten.

Bin gespannt, ob als nächstes dann ‚Servicewüste Deutschland‘

Das ist nunmal exakt das, was es ist.

Gruss
n.

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PLONK! (owt)
in diesem ton darfst du mit deinem spiegelbild labern. nicht mit mir.

die bedeutung von „PLONK! (owt)“ ist dir aber schon bekannt?

Hallo,

die bedeutung von „PLONK! (owt)“ ist dir aber schon bekannt?

dass man hier keine leeren Postings schreiben kann, ist Dir aber schon bekannt?
Gruß
Otto_

Da isser wieder!
PLONK!

…kenn ich nur von lodi (loderunner) oder son killroy…dingsbums

Mal sehen was noch so für Namen kommen!

@Mod:
Brauche keine Löschbenachrichtigung!

Hi!

…kenn ich nur von lodi (loderunner) oder son
killroy…dingsbums

Mir fallen da noch zwei ein, die definitiv nicht lodi sind:
Mich selbst und noch einen geschätzten Autor, den ich hier seit einiger Zeit vermisse …

Gruß
Guido