…bis wann man zu Arbeiten hat. Wir haben ein neues SchichtSystem bekommen, wir arbeiten immer 10Stunden dafür nur vier Tage. Das ist soweit kein Thema aber jetzt wird und immer nur am Donnerstag bekannt gegeben wann wir in der Folge Woche zu Arbeiten haben… Mal gehts montags los, mal Mittwoch usw …dazu noch Nacht- oder Tagschicht…Wir können nichts mehr planen und gerade nichts dagegen tun, oder doch? Ist dies eig. Rechtlich das man einem das alles so kurzfristig, sagen darf?
Wär um jede Hilfe dankbar und jeden Paragraphen. Dankeschön!
Hallo,
aus dem Stehgreif habe ich jetzt keine Zeiten im Kopf, ihr solltet mal unter Stichwortsuche beim Bundesarbeitsgericht entsprechende Urteile suchen.
Besserer Weg ist aber einen Betriebsrat zu gründen, der hat nach Betriebsverfassungsgesetz Rechte bei der verteilung der täglichen Arbeitszeit.
Gruß
Klaus
Leider im Urlaub
…bis wann man zu Arbeiten hat. Wir haben ein neues
SchichtSystem bekommen, wir arbeiten immer 10Stunden dafür nur
vier Tage. Das ist soweit kein Thema aber jetzt wird und immer
nur am Donnerstag bekannt gegeben wann wir in der Folge Woche
zu Arbeiten haben… Mal gehts montags los, mal Mittwoch usw
…dazu noch Nacht- oder Tagschicht…Wir können nichts mehr
planen und gerade nichts dagegen tun, oder doch? Ist dies eig.
Rechtlich das man einem das alles so kurzfristig, sagen darf?
Hier mal ein (möglicherweise) auf Deinen Fall passender Paragraph:
Befristungsgesetz § 12 Arbeit auf Abruf
(1) …
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
Wär um jede Hilfe dankbar und jeden Paragraphen.
Dankeschön!
Mit Paragraphen kann ich dir leider nicht weiterhelfen und in wie fern das alles rechtens ist leider auch nicht aber wenn ihr es Donnerstag SCHON erfahrt, wie es nächste Woche weitergeht, seid ihr immer noch gut dran. Oft geschieht sowas wesentlich kurzfristiger.
Hallo,
leider kenne ich keine Regelungen zur Ankündiugng von Schichtarbeit. Sollte ein Betriebsrat vorhanden sein, so ist dieser einzubeziehen. Das einzige Gesetz, was mir einfiel ist das Arbeitszeitgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html)
Viel Erfolg!
jetzt wird uns immer
nur am Donnerstag bekannt gegeben wann wir in der Folge Woche
zu Arbeiten haben… Mal gehts montags los, mal Mittwoch usw
…dazu noch Nacht- oder Tagschicht…Wir können nichts mehr
planen und gerade nichts dagegen tun, oder doch? Ist dies eig.
rechtlich das man einem das alles so kurzfristig, sagen darf?
Bin da jetzt nicht so bewandert, aber ich meine gehört zuhaben das es 3 Werktage vorher sein muss. Achtung: Werktage nicht Arbeitstage. Werktage sind von Montag bis einschl. Samstag.
Greetz Nordi
Hallo,
am Ende des Tages darf der Arbeitgeber und Lohnerfülle alles was er für betrieblich notwendig hält…ER hat das alleinige Direktionsrecht und Weisungsrecht, sogar bei Betrieben mit Betriebsrat , hat er 6 Wochen in Folge , in denen er alle Rechte hat die nicht gg. Recht verstossen.
Der Arbeitgeber hat sogar die rechtliche Pflicht betriebliche Abläufe anzuweisen und Arbeit anzugeben.
Er muss aber Tarifverträge einhalten.Da musst du nachschauen was dort steht, wenn eure Branche einen hat?
Wenn dann müßt ihr einen Betriebsrat gründen oder bei der Gewerkschaft mal nachfragen.
Viel Glück
hallo,
erstmal sind die vereinbarungen des arbeitsvertrages maßgebend.
5 tage arbeitswoche entspricht 7,5 h je arbeitstag bei 40 h je woche.
3 schichtsystem ist in der regel immer vereinbart.
gibt es eine vertragsänderung zu dem arbeitszeitmodell?
mehr kann ich vorerst nicht helfen.
mfg
SN
Hallo,
soweit mir bekannt ist, gibt es keine rechtlichen Vorschriften, wie weit im voraus ein Dienstplan erstellt, bzw. bekannt gegeben werden muss. Nur für die Einhaltung der Ruhezeiten zwischen den Schichten gibt es Vorschriften, die im Arbeitszeitgesetz geregelt sind. Dass Ihnen die Arbeitszeiten so kurzfristig vorher bekannt gegeben werden, ist zwar nicht schön, aber durchaus gängige Praxis. Ihr Arbeitgeber kann so ganz genau nach seiner Auftragslage planen.
Viele Grüße
Hallo,
sorry, hier kann ich leider nicht konkret helfen. Ich vermute, es hängt vom Inhalt des Arbeitsvertrages ab. Gibt es einen Betriebsrat ?
Dennoch alles Gute und viel Erfolg.
Hallo, aus dem Bauch heraus bin ich sicher, dass das was der AG mit euch macht nicht rechtens ist, aber ich habe da keine Paragraphen zur Hand. Bei uns im Krankenhaus - auch Schichtdienst - muss der Plan 10 Tage vor dem Vormonat feststehen - 20.1. als für März. Das es aktuell noch zu Änderungen wg. Krankheit kommt lässt sich damit auch nicht planen, aber man kann doch seine eigene Freizeit besser planen. Viel Glück!
Leider kann ich hier nicht helfen.
Vg
Milan
Hallo Anfragende®,
so pauschal kann ich dies nicht beantworten, weil es betriebsinterne Vereinbarungen gibt/geben kann. Am besten, sie setzen sich mit Ihrem Betriebsrat oder Gewerkschaft in diesem Kontext auseinander. Ggf. wäre sonst anwaltlicher Rat von Nöten.
Grüße