… zurückzahlen?
Hallo Zusammen,
Ich habe hier schon eine Frage wegen der Renovierungsarbeiten gestellt, diese wurde nun ausreichend beantwortet.
Ich hatte mein Zimmer in einer WG gemietet, meine mitbewohnerin ist die hauotmieterin und ich bin ihre untermieterin.
Nun habe ich ihr Zimmer mit roter Tapete übernommen.
Diese habe ich dann abgemacht und die Wand direkt in einer art mittelbraun gestrichen.
Nun da wir beide aus der wohnung ausziehen und die WG auflösen, habe ich wie damals mündlich vereinbart die Wände tapeziert und gestrichen und zwar in Weiß, auch wenn das nicht abgemacht war.
Nun meinte sie, ich sollte die tapete abmachen, die braune farbe abwaschen, weiß streichen, tapezieren und anschließend nochmal weiß darüber streichen.
Da im Mietvertrag sowas nicht vereinbart ist, sondern nur geräumt und Sauber zu übergeben und ich der mündlichen abmachung nachgekommen bin, werde ich nichts weiter an dem Zimmer machen.
Nun hat Sie allerdings noch meine Kaution.
Ich finde zu dem Thema im internet nicht wirklich etwas konkretes, bis wann der Vermieter die Kaution zurückgeben muss nur etwas von 6 Monaten.
Sie ist allerdings die Hauptmieterin.
Macht das einen unterschied? Im Vertrag ist dazu nichts geschrieben wegen der rückgabefrist der Kaution.
Daher meine Frage(n):
Muss ich meiner hauptmieterin eine Frist setzen?
Wenn ja, wie lange muss diese sein?
(Ihr vertrag mit dem eigentlichen vermieter wurde schon gekündigt).
Kann Sie die Kaution einbehalten?
Ich danke euch für die unterstützung!!