Bis wann muss der Vermieter mir die Kaution

… zurückzahlen?

Hallo Zusammen,

Ich habe hier schon eine Frage wegen der Renovierungsarbeiten gestellt, diese wurde nun ausreichend beantwortet.

Ich hatte mein Zimmer in einer WG gemietet, meine mitbewohnerin ist die hauotmieterin und ich bin ihre untermieterin.

Nun habe ich ihr Zimmer mit roter Tapete übernommen.

Diese habe ich dann abgemacht und die Wand direkt in einer art mittelbraun gestrichen.

Nun da wir beide aus der wohnung ausziehen und die WG auflösen, habe ich wie damals mündlich vereinbart die Wände tapeziert und gestrichen und zwar in Weiß, auch wenn das nicht abgemacht war.

Nun meinte sie, ich sollte die tapete abmachen, die braune farbe abwaschen, weiß streichen, tapezieren und anschließend nochmal weiß darüber streichen.

Da im Mietvertrag sowas nicht vereinbart ist, sondern nur geräumt und Sauber zu übergeben und ich der mündlichen abmachung nachgekommen bin, werde ich nichts weiter an dem Zimmer machen.

Nun hat Sie allerdings noch meine Kaution.
Ich finde zu dem Thema im internet nicht wirklich etwas konkretes, bis wann der Vermieter die Kaution zurückgeben muss nur etwas von 6 Monaten.

Sie ist allerdings die Hauptmieterin.
Macht das einen unterschied? Im Vertrag ist dazu nichts geschrieben wegen der rückgabefrist der Kaution.

Daher meine Frage(n):

Muss ich meiner hauptmieterin eine Frist setzen?
Wenn ja, wie lange muss diese sein?
(Ihr vertrag mit dem eigentlichen vermieter wurde schon gekündigt).

Kann Sie die Kaution einbehalten?

Ich danke euch für die unterstützung!!

Hallo,
mündlich ist immer schlecht, wie Du jetzt ja siehst.
Deine kaution steht Dir zu, wenn Du ausziehst, bzw. wenn dein "Untermietvertrag bei Deiner Mitbewohnerin endet. Normalerweise wird dann ein Übergabeprotokoll gemacht für evtl. Arbeiten, die noch zu erledign sind oder für die man bezahlen muss. Das kann mit der Kaution verrechnet werden. Die Kaution bzw. den evtl. verminderten Betrag bekommst Du dann sofort.
Somit ist normalerweie alles erledigt.

Gruß
Uli

Hallo,

nicht ganz so einfach.
Generell ist es so das der Vermieter falls eine Nachzahlung der Betriebskosten zu befürchten ist die Kaution so lange einbehalten darf. D.h. in Ihrem Fall Betriebskosten incl. dem Jahr 2013. Das Jahr 2013 muß bis zum 31.12.2014 abgerechnet sein. Der Vermieter darf also einen Teil einbehalten, aber nur wenn die Abrechnung 2011 bzw. 2012 (falls schon getätigt) mit einer Nachzahlung fällig war. War dies nicht der Fall bzw. wurden die Vorauszahlungen angepasst, darf er dies nicht.
Dementsprechend, wenn keine Forderungen des Vermieters bei Auszug (WICHTIG! Unbedingt auch bei der Abhnahme der kompletten Wohnung dabei sein) vorliegen, muß Ihre Hauptmieterin zumindest den Betrag an Sie auszahlen bzw. einen falls Nachzahlung zu erwarten ist einen angemessenen Teil der Kaution. Fristen müssen Sie hierfür nicht setzen.
Mein Tip: Reden Sie mit dem Vermieter bei der Wohnungsübergabe und fragen Sie nach ob ein Einbehalt der Kaution für eine längere Zeit vorgesehen ist und wenn ja wieviel! Dann können Sie das mit der Hauptmieterin definitv mit Zahlen klären!

Viele Grüße

Hi, verstehe den Sachverhalt nicht so ganz: die Kaution geht doch an den Vermieter; nicht an die Hauptmieterin?? Wenn die Hauptmieterin nun Kaution an den Vermieter gezahlt hat, muss diese die Kaution vom Vermieter zurückverlangen, Fristsetzung innerhalb 3 Monate; sobald sie das Geld hat, muss sie Dir Deinen Anteil ebenfalls auszahlen. Oder Du sprichst direkt mit dem Vermieter und forderst Deinen Anteil von ihm.
Übrigens, weiß streichen und besenrein reicht aus bei Kündigung; es sei denn, es ist etwas andere schriftlich vereinbart worden (mündliche Abreden gelten nicht)!

Ach und noch etwas: die Kaution muss vom 1. Tag der Einzahlung an verzinst werden; also darauf achten, dass Guthabenzinsen ebenfalls ausbezahlt werden !

Hallo Unbekannte,
eine Kaution muss m.E. sofort nach Auszug verzinst zurückgezahlt werden, es sei denn der Mieter hinterlässt Mängel zur Verrechnung der Kaution! Sollte noch eine Nebenkostenabrechnung ausstehen, kann er bis zum Vollzug die Nachzahlung mit der Kaution verrechnen!

Es grüßt
das Zwerghinkel

konntest du dich nicht vorher darum kümmern, wenn du verträge eingehst? schau im internet mieterbund nach.

Keine ahnung.K.H.