Bis wann muss die Abrechnung von Techem da sein ?

Hallo zusammen,

also, ich habe mal 2006 / 2007 in einer Wohnung gewohnt die von Techem mit Heizung versorgt wurde.
Habe da auch einen monatlichen Abschlag gezahlt.
Im Jahr 2008 stand dann auf einmal der Gerichtsvollzieher vor der Tür und hat 700 und ein paar gequetschte als Abschlussrechnung von mir gefordert.
Ich war total eingeschüchtert und habe bezahlt.
Jetzt habe ich vor nem guten halben, dreiviertel Jahr einen Mahnbescheid von Techem bekommen, wieder etwas über 700 €.
Ich habe die Zahlung vom Gerichtsvollzieher da hingeschickt und geschrieben dass ich das schon bezahlt habe.
Dann war erstmal Funkstille und auf einmal kam der Vollstreckungsbescheid ( ich hatte dem Mahnbescheid wiedersprochen !) und dann Post vom Amtsgericht es würde ein Prozess angestrebt.
Ich habe dem Amtsgericht die Sachen vom Ger.vollzieher auch geschickt und geschrieben dass ich jetzt nicht genau weiß was ich machen soll.
Daraufhin kamen nur Kopien von Schreiben die Techem dem Gericht geschickt hat - dann ein Schreiben vom Gericht an Techem usw usw.
Techem hat geschrieben, dass die Zahlung an den Ger.vollzieher ein anderer Abrechnungszeitraum gewesen sei als das „neue“!
Jetzt habe ich Bescheid bekommen, das Anfang März eine Verhandlung sein soll.
Wie kann das denn sein dass nach so langer Zeit noch Forderungen über Heizkosten kommen ? Ohne das ich da je eine Abrechnung hatte usw ?
Muss sowas nicht im Folgejahr abgeschlossen sein ?
Bin echt verunsichert, aber auch genervt davon…
Was passiert denn bei so einer Verhandlung ?
Danke schonmal - und ich bitte Rechtsschreibfehler zu entschuldigen- in der Hektik tippe ich schonmal Kraut und Rüben :wink:

Hallo Kathi,

ein wenig durcheinander, aber egal.

Eine Heizkostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten beim Nutzer sein, sonst hat das Abrechnungsunternehmen „Pech“ gehabt, denn dann brauchst Du die Abrechnung nicht mehr zu bezahlen. !2 Monate sollten ja auch ausreichend sein, um eine vernünftige Abrechnung zu erstellen.

Du kannst das auch in der Heizkostenverordnung nachlesen. Wenn Du magst, kann ich Dir eine Kopie per e-mail schicken. Frag einfach an bei mir unter: [email protected].

Wegen dem Prozess mach Dir mal nicht allzuviele Sorgen. Du hast an den Gerichtsvollzieher bezahlt und dafür auch einen Nachweiß. Und wenn Du keine Abrechnung von Techem hast (innerhalb der 12 Monate), dann musst Du da auch nichts nachzahlen. Ich würde an Deiner Stelle ganz entspannt zum Termin gehen.

Wie man aber sieht, scheinen die Einschüchterungsversuche großer Firmen immer wieder zu fruchten.

Mach Dir keine Sorgen, das wird schon. Du kannst Dich aber da auch gerne anwaltlich nochmal beraten lassen. Dann wäre es vorteilhaft, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.

Wenn noch Fragen sind, melde Dich einfach nochmal, okay?

Beste Grüße und viel Erfolg!

Daniel aus Hannover

Hallo,
würde empfehlen mal mit dem örtlichen Mieterschutzbund Kontakt aufzunehmen, ist billiger als ein Anwalt, kann sich das alles in Ruhe ansehen und setzt sich mit dem Gericht auseinander.
MfG
Jambahippo