Hallo liebe Juristen,
Vor etwas mehr als einem Jahr bin ich mit meinem Büro aus einem „Bürokomplex“ ausgezogen.
Die Mietkaution ist bis heute noch nicht überwiesen mit der Begründung, dass die Betriebskostenabrechnung noch nicht erfasst wurden.
Weil ich 2015 endlich abschließen möchte - habe ich mich auch schon informiert: Laut BGH, Az: VIII ZR 71/05 muß der Vermieter dem Mieter spätestens 12 Monate nach Auszug die Kaution ganz oder anteilig zahlen.
Die Antwort darauf lautete: Im Gewerberaummietverhältnis gelten andere Bestimmungen als bei Wohnraummietverhältnissen; Zu einer Rückzahlung der Kaution in der von Ihnen genannten Frist sind wir nicht verpflichtet.
Stimmt das??? Desweiteren finde ich die Erfassung von Betriebskosten, die über ein Jahr hinausgehen sehr lange (und eher unorganisiert). Paragraph § 556 Abs.3 S.2 BGB regelt, dass der
Vermieter die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des
zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen hat.
Ist das im gewerblichen Mietrecht auch anders?
Danke für Eure Antwort!
Stefanie