Hallo,
kann ein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbaren: „Die Entgeltzahlung erfolgt spät.bis zum 10. des nachfolgenden Monats“?
Die meisten Abbuchungen erfolgen doch zum 01. eines Monats. Und wenn der Arbeitgeber immer erst bis zum 10. des nachfolgenden Monats bezahlt, entstehen dem Arbeitnehmer oft Überziehungszinsen.
Vielen Dank, lichtblick
Es ist m.E. völlig irrelevant, ob dem AN das Geld bis zur darauffolgenden Gehaltszahlung reicht oder nicht. Denn hierfür ist der AN selbst verantwortlich, indem er sich das Geld entsprechend einteilt. Der AN muss in dem Fall davon ausgehen, dass er das Geld immer am 10. des Folgemonats bekommt.
Bleibt die Frage ob eine solche Regelung im Arbeitsvertrag rechtlich i.o. ist. auch diese Frage ist zu bejahen.
Gruss Ivo