Bis wann muss ich Miete zahlen?

Guten Tag allseits,

habe eine dringende Frage!

Ich hatte ein Haus angemietet und diesen Mietvertrag fristgerecht zum 01.05.12 gekündigt. Da wir aber schon früher ausgezogen sind haben wir die Übergabe aber schon am 07.04.12 gemacht. (Terminvorschlag kam von der ehemaligen Vermieterin) Diese hat aber jetzt nochmals eine vollständige Monatsmiete von der Kaution abgezogen. Was ist denn jetzt richtig muss ich nicht nur Miete bis zum Übergabetermin zahlen??

Vielen Dank für die Hilfe,
Marcel Günther

hallo, nein der vermieter hat mit recht die volle miete abgezogen, denn kündigungstermin ist rechtskräftig.
im vorfeld hätte man verhandeln können aber im nachhinein ist das immer schlecht denn jetzt ist die angelegenheit gelaufen.
versuchen würde ich es trotzdem mit einem netten gespräch
in der hoffnung das der vermieter einsichtig und nett ist.
viel erfolg und viele grüße
margret
über eine rückmeldung würde ich mich freuen

Hallo!
Danke für die Fragestellung.
Die Antwort lautet definitiv nein. Miete muss bis zum Mietende bezahlt werden, egal wann die Wohnung zurück gegeben wird.

Du solltest sogar froh sein, dass die Vermietung das Geld ohne Klage einzureichen von der Kaution genommen hat. Ich hatte selbst den Fall, dass wir uns mit der Vermietung geeinigt hatten, dass die letzten drei Monatsmieten mit der Kaution verrechnet werden. Wir waren sogar schon 2,5 Monate vor Mietende ausgezogen. Plötzlich kam Post vom Gericht mit einer Klage auf Mietzahlung.
Leider konnten wir die Absprache dann nicht mehr beweisen und mussten die Gerichtskosten auch noch zahlen.

Viele Grüße

Die Miete ist ggf. mit Betriebskosten bis zum Ende des Mietverhältnisses zu zahlen.
mfg
pete88

Hallo,
die Miete ist bis zum Kündigungstermin zu zahlen, unabhängig vom Auszugstermin.
Nur wenn vor dem Kündigungstermin bereits ein anderer Mieter einzieht, dann ist die Miete nur bis zu diesem Einzugstermin zu zahlen.

Gruß
Udo

Hallo,
leider kann ich da nicht weiterhelfen,im Mieterbund nachfragen die können helfen.
LG

Hallo,
der Vermieter hat leider recht! Sie müssen bis Ende April die komplette Mieter zahlen, der Übergabetermin ist unrelevant.
Anders wäre die Situation, wenn das Mietabjekt schon vorher weiter vermietet wäre, z.B. ab dem 15.04. aber dem ist ja wohl nicht so.
Tut mir leide keine andere Auskunft geben zu können, alles Gute, lG

Hallo Herr Günther,

wenn sie nicht ausdrücklich eine Erstattung für den letzten Monat vereinbart haben , dann dürfte hier das Datum Ihrer Kündigung greifen . Sie haben die Wohnung vorzeitig übergeben , mussten das aber sicher nicht .Häufig wird ja die Wohnung nicht exakt am Monatsende übergeben , sodass sie ja auch nicht nachzahlen brauchen , wenn es 14 Tage später ist .

Hallo,

wenn der MV bis zum 30.4. lief, muss auch bis zu diesem Tag die Miete + NK bezahlt werden. Ausschlaggebend ist nicht das Auszugsdatum, sondern das Ende des MVs.

Moin,
da ist alles richtig, du mußt bis zum 30.4 zahlen. mit der Übergabe endet nicht automatisch der Mietvertrag. Du hättest es mit Deiner Vermieterin schriftlich aushandeln müssen, so bleibt es beim 30.4.

Gruß connection

Hallo,
man gibt ein gemietetes Objekt erst zum Mietende zurück. Wenn die Vermieterin das Objekt vorher schon haben möchte, muß man sofort darüber verhandeln, daß ab dem vorgezogenen Zeitpunkt keine Mietzahlung mehr erfolgt. Es könnte ja sein, daß das Haus schon vor dem 1.5. wieder bezogen wurde.
Ist nichts vereinbart, und wohnt noch niemand dort, werden Sie um die Mietzahlung wohl nicht umhin kommen.
Gruß
Melodie

Hallo, guten Tag
Leider müssen Sie bis zum 1.5. Miete bezahlen.
freundlichen Gruß a.g.

Hallo

Die Miete wird grundsätzlich bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit geschuldet.

Dazu z.B. von http://www.urteile-mietrecht.net/Auszug.html
„Zieht der Mieter vor Ablauf des Mietvertrages aus der Wohnung aus, so muss er die Miete grundsätzlich weiter bezahlen. Das gilt aber nicht, wenn der Vermieter in dieser Zeit die Wohnung selbst nutzt, etwa indem er sie einem Dritten überlässt oder Renovierungsarbeiten in ihr vornimmt. AG Lörrach Als Mieter ist man zu einer Rückgabe der Wohnung erst am letzten Tag des Mietverhältnisses um Mitternacht verpflichtet. Auch dann, wenn der Vermieter noch so dringend irgendwelche Arbeiten vornehmen will. Die vorzeitige Übergabe auf Verlangen des Vermieters kann als ein mündlich oder konkludent geschlossener Mietaufhebungsvertrag zu diesem Termin bedeuten. Schriftform ist dafür im Gegensatz zur Kündigung nicht erforderlich. Zumindest könnte sich der Mieter auf diesen Standpunkt stellen.“

Im Zweifel müsste ein Gerichtsentscheid klären, ob der Terminvorschlag als „Verlangen des Vermieters“ gesehen wird. Zudem wäre der Mieter dafür beweispflichtig, ob der Vermieter einen Vorteil aus der vorzeitigen Rückgabe hatte - also z.B. die Wohnung in der Zeit selbst genutzt hat oder vorzeitig weitermietet hat (also vom neuen Mieter ebenfalls nochmal Miete erhalten hat). Ich denke mal der Streitwert (die 3/4 Monatsmiete) steht in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Aufwand und insbesondere dem Kostenrisiko einer gerichtlichen Klärung - von den Erfolgsaussichten gar nicht zu reden.

NEIN die Vermieterin ist im Recht

Guten Tag,

zunächst gehe ich davon aus, dass das Mietverhältnis nicht zum 01.05.12, sondern zum 30.04.12 gekündigt wurde. Mietverhältnisse enden generell zum Ende eines Monats bzw. Zeitabschnittes.

Sofern das Mietverhältnis bis zum 30.04.12 andauerte ist bis zu diesem Zeitpunkt Miete zu leisten, unabhängig vom Übergabetermin.
Etwas anderes dürfte nur dann gelten, wenn bei der Übergabe gleichzeitig vereinbart wurde, dass das Mietverhältnis mit diesem Tag ende. Eine solche Auslegung erfordert jedoch auch eine dementsprechende Einigung der beiden Parteien, eine bloße Übergabe der Wohnung bzw. Schlüsselentgegennahme reicht hierfür nicht aus.
Ich halte daher vorliegend eine Mietzahlungsverpflichtung bis zum 30.04.12 für gegeben.

Ich hoffe dies hilft ein wenig weiter.

Grüße
Sebastian

hallo,
ich denke schon das das korrekt ist.ausschlaggebend ist ja der Mietvertrag und nicht die Übergabe.Du hätten nur das recht gehabt die Schlüssel bis zum Monatsende zu behalten. Es sei denn die Wohnung wäre schon am 8.04. wieder vermietet gewesen(doppelte Mieteinnahmen).
Aber ich bin keine expertin.

hallo,

da müssen verschiedene Fälle unterschieden werden.

  1. Ihr habt mit der Übergabe einschließlich Protokoll und Schlüsselübergabe einen Aufhebungsvertrag geschlossen, dann müsst Ihr keine Miete mehr zahlen.

  2. Das Haus ist schon im gleichen Monat an einen neuen Mieter übergeben, dann müsst Ihr sicher keine Miete mehr zahlen.

  3. Der Vermieter beginnt ab Übergabe mit Renovierungsarbeiten, die eine Nutzung nicht mehr ermöglichen, dann müsst Ihr keine Miete mehr zahlen. (vgl. http://www.frag-einen-anwalt.de/Schluesselrueckgabe-…)

  4. Trifft 1 bis 3 nicht zu, dann müsst Ihr meiner Meinung nach die Miete bis Ablauf der Kündigungsfrist zahlen.
    Zitat:
    „Durch die Annahme der Wohnungsschlüssel und der Rücknahme der Wohnung verliert der Eigentümer/Vermieter prinzipiell keine (er kann nur seinen Mietausfall nicht mehr auf § 546 a BGB gestützt geltend machen) gegenüber dem Mieter bestehenden Ansprüche! Der Mieter bleibt auch nach der Rückgabe verpflichtet, seine vertraglichen Verpflichtungen im vollem Umfang zu erfüllen. Er hat nur eine seiner Pflichten - nämlich die Rückgabepflicht - erfüllt. Mieter sollten nicht der irrigen Meinung sein, mit der Rückgabe der Wohnung sei für sie alles erledigt. Erledigt ist die Sache erst dann, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erfüllt sind.“ (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendi…)

Das ist zwar nicht ganz verständlich, weil Ihr nicht mehr im Besitz der Wohnung seid, und bei Anfang eines Mietverhältnisse anderes gilt. Da wird die Mietzahlung erst bei Schlüsselübergabe fällig. Zu vermuten ist, dass diese Regelung dem geschuldet ist, dass ein Mieter z.B. ansonsten ja einfach ausziehen, den Schlüssel z.B. per Post zurückschicken und meinen könnte, das war’s.
So habt Ihr nicht gehandelt und findet das unfair - das ist verständlich, aber Vertrag ist Vertrag. Wie das Zitat zeigt, enthält der Mietvertrag nicht nur die Pflicht nach Kündigung die Wohnung inkl. Schlüssel zurückzugeben sondern auch die Zahlungsverpflichtung

Kein Trost ist wohl, dass die Frist für Nachforderungen für Reparaturen - 6 Monate - ab der stattgefundenen Wohnungsübergabe läuft.

das ist meine Meinung aber eben keine Rechtsauskunft - aber ich habe weder in meinen Texten noch im Netz etwas anderes gefunden.

Gruß Elfriede

Hallo,
bis 30.4. müssen sie zahlen. Ich hätte also an Ihrer Stelle entweder einen späteren Termin vereinbart oder
in dem Zusammenhang vereinbart früher gerne aber dann muss er ihnen mit der Miete für den April entgegenkommen
lg
MT