Generell ist es ja so, dass der Vermieter 6 Monate lang Zeit hat, Schadensersatz zu fordern, wenn etwas an der Wohnung nicht okay war, oder?
Wie lange hat der Mieter Zeit, die Kaution zurückzufordern? Auch 6 Monate?
Falls der Mieter länger Zeit hätte, wäre es doch schlau zu warten, bis die 6 Monate um sind (und der Vermieter nichts schriftlich gefordert hat) und dann die Kaution zurückzufordern - mit dem Hinweise, dass dieser ja 6 Monate Zeit hatte, Rechnungen zu stellen und dies nicht getan hat - foglich also die Kaution zahlen muss, oder?
Oder darf der Vermieter die Kaution einfach so einbehalten ohne schriftlich aufzuzeigen, wofür er diese nutzt? Es geht ja meist um 1000 Euro oder mehr…
habe dasselbe Problem. bin Mieter und bekomme meine Kaution ( Mietverhältnis zum 30.6.2011 beendet) nicht zurück wegen angeblicher Mängel. Habe dem Vermieter einen Termin schriftlich mitgeteilt, bis wann er mir meine 300 € zurückzahlen soll. da nichts kam, bin ich zum Anwalt. Der meinte : wir warten bis zu 31. Januar, ich war überrascht. Also, bis jetzt hat mein ehem. vermieter keine rechnung geschickt. D.h. seine Ansprüche als Vermieter hat er damit verwirkt/verpasst. Ab februar fordert mein Anwalt die Kaution zurück!
Also, bis jetzt hat mein ehem. vermieter keine rechnung
geschickt. D.h. seine Ansprüche als Vermieter hat er damit
verwirkt/verpasst. Ab februar fordert mein Anwalt die Kaution
zurück!
schon mal an die noch ausstehenden Nebenkosten gedacht?
Gruß
loderunner (ianal)