Bis wann muss man einen Energieausweis verlangen?

Guten Tag,

ich hätte gerne gewußt, bis wann ich einen Energieausweis vom Voreigenttümer verlangen kann?

Es geht um ein Haus, dass ich 2008 von dem Voreigentümer erworben habe und ich würde gerne wissen, ob ich jetzt noch von ihm einen Energieausweis im Nachhinein verlangen kann? Falls ja, auf welchen § stützt sich dann mein Recht?

Vielen Dank!

Gruß

Hallo Zaubersternschnuppe!

Die folgenden Hinweise sind nur meine pesönliche Meinung und keine
Rechtsberatung!
Da Sie nun Eigentümer sind, werden Sie jetzt wohl keine Forderungen bezüglich
eines Ausweises mehr stellen können. Im Text der ENEV steht, dass potenzielle
Käufer den Ausweis verlangen können und dieser dann unverzüglich vorzulegen
ist - ich gehe aber davon aus, dass es jetzt zu spät ist. Wenn Sie im Kaufvertrag
eine Regelung bzgl. des Ausweises oder der energetischen Qualität des Hauses
getroffen haben, sollten Sie mit der Prüfung einen Anwalt beauftragen.

Die rechtlichen Grundlagen stehen in der ENEV 2007 bzw. 2009! In der 2009er
Fassung im §16.

Bei weiteren Fragen fragen!

Gruß aus Braunschweig
C.Peters

Hallo,
ein Energieausweis ist einem Kaufinteressenten auf Verlangen vorzulegen. Im Nachhinein besteht kein Anspruch mehr darauf.
siehe www.solaroffice.de/Publikaitonen
„Energieausweis für Gebäude nach EnEV2009“
Viele Grüße
Klaus

Daß man einen Energieausweis vor Verkauf oder Vermietung verlangen kann, ist bekannt, daß man diesen auch im Nachhinein verlangen kann, besonders wenn es so lange her ist, ist mir nicht bekannt, davon habe ich noch nichts gehört. Was soll das auch bringen? Wie alt ist denn das Haus und warum wird jetzt ein Ausweis benötigt?
Gruß Jochen Merx

Tut mir sehr Leid, aber zu dem Thema Energieausweis min ich kein Experte.

Hallo,

hm… das geht schon ganz stark in eine rechtliche Geschichte, da bin ich nicht fit. Bitte hier, bevor du irgend welche Schritte unternimmst, bei einem Rechtsanwalt vorbei schauen. Vielleicht hast Du auch eine Rechtschutzversicherung, hier mal nachfragen, viele bieten auch kostenlose Vorberatungen an.

Grundsätzlich dürfte hier noch die EnEV 2007 gelten, da 2008 die EnEV 2009 noch nicht gültig war. In der EnEV 2007 regelt der §16 die Ausstellung:

http://www.enev-online.net/enev_2007/16_ausstellung_…

In Absatz 2 steht:
[zitat]
Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer einen Energieausweis mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat.
[/zitat]

Hier wird explizit vom potentiellen Käufer gesprochen. Der Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber dem potenziellen Käufer die Möglichkeit geben will, seine Wunschobjekte zu vergleichen und das „effizienteste“ zu wählen, damit Energieschleudern entweder nur noch billigst oder nur noch nach einer entsprechenden Sanierung über den Tisch gehen.

Ob es hier eine Möglichkeit gibt im Nachhinein einen Energieausweis zu verlangen bezweifle ich, das ist aber meine persönliche Meinung!

Grüße
Wolfgang