Hallo!
Welche Boote darf ich mit meinem Sportbootfuehrerschein (Binnen und See) nicht mehr fahren?
gruss
Frank
Hallo!
Welche Boote darf ich mit meinem Sportbootfuehrerschein (Binnen und See) nicht mehr fahren?
gruss
Frank
Hallo,
soweit ich weiß gilt der SBF Binnen für Boote unter 15 m,
beim SBF See hab ich noch nie von einer Beschränkung gehört …
da steht überall nur für Fahrzeuge ab einer Maschinenleistung von 3,68 KW …
Hallo
Also ich habe bereits seit jahren den SBF See und muß ehrlicherweise gestehen : Ich weiß gar nicht was ich fahren darf…
Sämtliche Freunde von mir haben auch den SBF-See (wir leben halt an der Küste ) und wissen es auch nicht…
Auch aus dem Buch wird man nicht unbedingt schlau! Ein Freund von mir der auch den SBF - See hat und eigentlich als „hochintelligent“ bei uns gilt behauptet immer ich dürfe alles fahren was privat ist und nicht oder besser nie gewerblich benutzt wurde oder wird…
Komische Antwort eigentlich > Darf ich dann auch einen „privaten Tanker“ quasi als Wohnschiff steuern… ? Muß ja nicht unbedingt öl drauf sein, nur halt ein große privates Wohnschiff halt !
Wer weiss bescheid ?
Alf
dersichschonaufdieeinrichtungfreutundderlottogesellschaftbescheidgesagthat
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Binnen weiss ich jetzt
Ich hab was gefunden ueber den SBF-Binnen.
Und zwar darf man nur Boote fahren die weniger als 15m lang sind.
Vor kurzem war das noch 15-25m und weniger als 15qm Verdraengung.
Wenn man groessere Schiffe fahren will wird es etwas kompliziert.
Da braucht man einen extra Schein (Patent) der gilt aber dann auch nicht ueberall. Z.B. auf dem Rhein braucht man einen anderen Schein zusaetzlich auf Weser und Donau glaub ich auch.
gruss
Frank E.
Hallo
Einfach ausgedrückt , ich habe den SBF-See und darf damit alles fahren , solange das Ganze nicht gewerblich ist .
Den SBF-See habe ich gemacht , damit ich einen starken Motor für irgendein beliebiges Seefahrzeug verwenden darf .
Oftmals werden gewerbliche Boote zu Freizeitzwecken umfunktioniert , Beispielsweise auch ausrangierte Militärboote .
Eine Beschreibung des Fahrzeuges ist zweckmäßigerweise und einfacher über die Bauweise zu machen , nicht ob die Nutzung gewerblich war , oder nicht .
So dieses Angeben mit bedrohlichen Bauformen , oder Baugrößen möchte ich nicht empfehlen , sondern das ganze sollte doch friedlich und sachgerecht erscheinen .
Manche Leute pflegen zum Beispiel die Romantik alter Schifferboote .
Für bestimmte Fahrzeuge benötigt man wahrscheinlich spezielle Kenntnisse , ein Öltanker benötigt ja zu Beispiel auch Lotsen in der Küstennähe . Man muß sich für das Fahrzeug und das Gewässer vorbereiten und das auch eventuell nachweisen .
Ein Gespräch mit den Behörden vor dem Kauf eines Öltankers wäre anzuraten .
Seine eigene Fähigkeiten muß man da sorgfältig einschätzen .
Wenn Du mit dem Sportbootführerschein einen Tanker oder etwas ähnliches untergluckern lässt , ist es dem Gesetzgeber egal , solange Du keine Umweltverschmutzung fabrizierst , oder beschäftigte Leute oder die Seefahrt gefährdest .
Man beachte auch , das man mancherorts überhaupt keinen Führerschein braucht .
Außerdem kann in dem Führerschein eine Begrenzung eingetragen sein .
Diese Auskünfte sind ohne jede Gewähr ( sind meine Meinung )
Habe ich etwas vergessen ?
MfG
Matthias
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SBF Binnen für Sportboote bis 15 mtr. (LÜA), danach ist ein Sportpatent (dann bis 25 mtr.) erforderlich.
SBF See keine derartigen Beschränkung
Nähers zu Führerscheinfragen auch unter http://www.schiffahrt.edu/
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Re: Binnen weiss ich jetzt
Ich hab was gefunden ueber den SBF-Binnen.
Und zwar darf man nur Boote fahren die weniger als 15m lang
sind.
Vor kurzem war das noch 15-25m und weniger als 15qm
Verdraengung.Wenn man groessere Schiffe fahren will wird es etwas
kompliziert.
Da braucht man einen extra Schein (Patent) der gilt aber dann
auch nicht ueberall. Z.B. auf dem Rhein braucht man einen
anderen Schein zusaetzlich auf Weser und Donau glaub ich auch.
Es war noch nie so, daß man mit dem SBF Binnen Fahrzeuge von 15-25 mtr. und weniger als 15 qm Verdrängung fahren durfte. Es war da bislang immer als obere Grenze die 15 to Wasserverdrängung, welche seit einiger Zeit durch 15 mtr. Länge ersetzt wurde.
Für Sportboote von 15-25 mtr. ist ein Sportpatent notwendig. Hier war seinerzeit mal als Obergrenze 60 to.
Richtig ist, daß man bei einem Sportpatent (15-25 mtr.) für Oder, Elbe, untere Havel, Oberweser, Rhein und Donau zusätzlich ein Streckenzeugnis haben muß. Dieses bekommt man wenn man diese Wasserstraßen mind. 8 mal zu Berg und zu Tal (im Rahmen einer besonderen Ausbildung 4 mal zu Berg und Tal) gefahren ist und seine Streckenkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen hat.
Näheres (und genaues!) zu den Führerscheinen unter http://www.schiffahrt.edu/
Hallo!
Welche Boote darf ich mit meinem Sportbootfuehrerschein
(Binnen und See) nicht mehr fahren?gruss
Frank
Hallo
Also ich habe bereits seit jahren den SBF See und muß
ehrlicherweise gestehen : Ich weiß gar nicht was ich fahren
darf…
Sämtliche Freunde von mir haben auch den SBF-See (wir leben
halt an der Küste ) und wissen es auch nicht…
Auch aus dem Buch wird man nicht unbedingt schlau! Ein Freund
von mir der auch den SBF - See hat und eigentlich als
„hochintelligent“ bei uns gilt behauptet immer ich dürfe alles
fahren was privat ist und nicht oder besser nie gewerblich
benutzt wurde oder wird…
Komische Antwort eigentlich > Darf ich dann auch einen
„privaten Tanker“ quasi als Wohnschiff steuern… ? Muß ja
nicht unbedingt öl drauf sein, nur halt ein große privates
Wohnschiff halt !Wer weiss bescheid ?
Alf
Hi ALf,
so isses. Du darfst alles fahren was nicht gewerblich ist. Wenn Du dir also einen ausgedienten Tanker kaufst, mit Fussballplatz, Tennisplätzen und 50m Schwimmbad versiehst darfst Du den mit deinem SBF-See fahren.
Max