Das müsste ja bedeuten dass die LP’s über 1mW nicht im
deutschen Inland verkauft werden dürfen, aber im Ausland?
du findest immer irgendein land, in dem das, was du gerade machen willst, legal ist. laser mit mehr als 1mW dürfen auch in D verkauft werden - nur eben mit entsprechender kennzeichnungspflicht. außerdem muss der betreiber eben sicherstellen, dass niemand gefährdet wird - im zweifelsfall durch sicherungsmaßnahmen, die den gebrauch als laserpointer unmöglich machen. und das gilt eben auch für alle laser mit mehr als 1mW leistung. laser mit höheren leistungen findest du z.b. in jedem haushalt - nämlich im cd-player. nur ist da durch den verschluss sichergestellt, dass niemand geschädigt wird. öffnet man den player hat der laser keine energie mehr. ähnliche mechanismen müsste man auch bei den stärkeren laserpointern sicherstellen. und das geht halt prinzipbedingt nicht.
Manch Anbieter von (1 mW)-Laserpointern schreibt, dass alles über 1 mW verboten ist, aber solche Aussagen kann man auch gleich ignorieren.
stimmt, kann man ignorieren - rote ampeln aber auch. für den gebrauch als laserpointer sind laser mit leistungen > 1mW praktisch „verboten“. begründung siehe oben.
Wenn das stimmt dann dürfte der Kauf von dem 50mW Pointer ja
kein Problem sein?
in deutschland wirst du keinen solchen laser bekommen. im ausland sicherlich, aber irgendeinen grund wird die vorschrift ja wohl haben, nicht wahr?
Weiterhin denke ich auch, dass der Kauf und Besitz von Lasern mit mehr als 5 mW erlaubt ist, aber man dem Umgang damit auf den Privatrahmen einschränken sollte.
hmmmmmmmmmm wenn nicht im profibereich - wo sonst kann der anwender am besten abschätzen, welche schäden ein laser anrichten kann? gerade im privaten umfeld haben doch die meisten absolut keine ahnung, was ein laser mit augen anrichten kann.
aber zurück zum thema: wie schon gesagt: kauf und besitz IST erlaubt - nur nicht die verwendung in laserpointern. ganz einfach, weil da nicht sichergestellt ist, dass da niemand gefährdet wird (und weil irgendwelche kinder die dann doch in die finger bekommen und damit „spielen“)
Dann kann ich ja einfach beim Zoll sagen, dass ich den Pointer
nur zu Hause verwende etc.?
kannst du, hilft dir nur nicht. wenn es danach ginge, könntest du auch das kilo kokain durch den zoll bekommen. wenn der zoll es mitbekommt, scheitert die einfuhr in den seltensten fällen daran, dass man „den laser nicht besitzen darf“, sondern schlicht und ergreifend an der vorgeschriebenen kennzeichung (CE, laserklasse etc.). wenn der korrekt gekennzeichnet ist - gar kein problem. nur dann bist du in der pflicht, die sicherheit zu gewährleisten. und das ist bei der verwendung als laserpointer nicht möglich.
Und bei einem RTL-Bericht hörte ich, dass es nur Strafbar sei,
wenn man den Laser-Strahl auf Personen richtet, Flugzeuge etc.
erkundige dich mal über den unterschied zwischen strafverfahren und bußgeldverfahren. laser auf personen (besonders auf die augen): körperverletzung - evt. sogar schwere körperverletzung. laser auf ein flugzeug: gefährlicher eingriff in den flugverkehr. klar, das sind beides strafsachen.
so verlockend solche laser als (kinder-)spielzeug ja vielleicht sein mögen: es gibt einen grund für die sicherheitsbestimmungen - und für die durchsetzung selbiger. kann man alles ignorieren und besonders eine gegenteilige meinung haben. ändert aber nichts an der gefährlichkeit der laser und an der einschränkung der leistung nach verwendungsart.