Bis wohin kann/darf gepfändet werden ?

Hallo

Person B schuldet Person A 3000 Euro. Person A hat diese Forderung per Gericht durchsetzen lassen. Person B muss nun Person A 3000 Euro zurückzahlen.

Nun die Frage. Bis wieviel kann/darf gepfändet werden ? Oder wie läuft die Rückzahlung eigentlich ab ?

Person B hat ein festes Einkommen, aber er muss eine Exfrau und 2 Kinder bezahlen und hat zusätzlich noch andere Schulden ( kleiner 10.000 euro ).

Kann die Person A troztdem an ihr Geld kommen ?

Gruss

Hallo,

die Pfändungsfreigrenzen kann man einer Broschüre des Bundesjustizministeriums entnehmen. Sie sind unterschiedlich hoch und richten sich nach dem Einkommen und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Auch kann, weil z. B. die Miete sehr hoch ist, der pfändungsfreie Betrag erhöht werden. Dies macht man, indem man bei der zuständigen Sozialbehörde (früher Sozialamt) den fiktiven Sozialbedarf errechnen und dann beim für den Schuldner zuständigen Amtsgericht den Betrag anpassen lässt.

Die Pfändungsfreigrenzen kann man unter http://www.bmj.bund.de/enid/02684728ffccbb439650a539… herunterladen.

Gruß
Ingrid

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