mir ist letztens zu Ohren gekommen, dass man mit dem B-Führerschein nur max 3,4t fahren darf, da das „bis zu 3,5t“ eben die 3,5t nicht miteinschließt.
Ist da was dran?
Für den C-Führerschein heißt es wiederrum: „mehr bzw über 3,5t“ ws in meiner Logik bedeutet, dass in der Klasse B alles inkl 3,5t erlaubt ist.
Ich selbst habe Klasse BE und möchte eine Sprinter ohne Hänger mit Gesammtzulassungsgewicht von 3,5t fahren.
Klasse B: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
[Fahrerlaubnisverordnung (FeV) § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen]
Danke für die zügige Antwort. So dachte ich mir das auch. Allerdings hat ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle für diese Verwirrung gesorgt, deshalb war ich mir gar nicht mehr so sicher.
Danke für die zügige Antwort. So dachte ich mir das auch.
Allerdings hat ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle für
diese Verwirrung gesorgt, deshalb war ich mir gar nicht mehr
so sicher.
Hallo
Wobei immer zu unterscheiden ist zwischen „zulässiger Gesamtmasse“ und „tatsächlichem Gewicht“. Eine Überschreitung durch Überladung ist kein „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Eine geringfügige Überschreitung wird von den Ordnungshütern sogar toleriert. Nach meinen Erfahrungen (ohne Gewähr, bin kein Trucker, aber in der Firma haben wir eine Waage, und die Police benutzt die ab und zu) um die 10 % der erlaubten Zuladung.
3,5to LKW fallen nicht unters Sonntagsfahrverbot wenn sie ohne Hänger fahren. Mit Hänger dürfen die jedoch an Sonntagen nur mit Ausnahmegenehmigung fahren.
Hi
wenn es eine gewerbliche Fuhre ist und durch den Anhänger die 3,5 Tonnen überschritten werden , dann muss der Sprinter einen Fahrtenschreiber haben.
aber ganz nebenbei , alte Sprinter waren 3,5 Tonner , neue Sprinter bzw Chassisgleiche VW Crafter sind 3,6 Tonner .
der Polizist sorgte nicht für verwirrung , sondern möglicherweise stand in den KFZ Papieren eines Sprinter 315 zulässiges Gesamtgewicht 3580 , also ein neuer Sprinter , und somit wäre der Fakt : Fahren ohne Führerschein erfüllt .
Hallo,
im gewerblichen Verkehr muß man zwischen 2,8t und 3,5t Aufzeichnungen über die Lenkzeiten führen. Wenn eine Anhängerkupplung dran ist muß imo ein Kontrollgerät drin sein, das dann dafür zu benutzen ist. Da läßt man sich am besten zeigen, wie man das für die Privatfahrt einstellt (da das Arbeitsrecht ist, hat einen das bei einer Privatfahrt nicht zu interessieren).