Bis zu anhörung hartz 4 einbehalten?

hallo,

also ich habe folgendes problem:

die arge will mir eine sanktion aufdrücken,weil ich an einer maßnahme nicht teilgenommen habe.werde dagegen aber widerspruch einlegen,da ich krank war und dies auch durch belege beweisen kann…
das ist aber nicht mein hauptproblem.ich habe jetzt ein schreiben zwecks einer anhörung bekommen,alles schön und gut.aber ich habe für den laufenden monat kein geld bekommen…
nun meine frage:darf die arge bis zu einer anhörung bzw. einer stellungsnahme meinerseits so einfach das geld einbehalten.zumal ich in dem schreiben nicht informiert wurde,das mein geld bis zur anhörung oder zum möglichen eintritt einer sanktion,einbehalten wird!!!
mir kommt das alles sehr merkwürdig vor und ich kann mir nicht vorstellen,das das alles so rechtens ist…

ich weiß so langsam echt nicht weiter und hoffe ihr könnt mir helfen…

danke schon einmal im vorraus :wink:

Hallo!
Die ARGE darf das Geld ohne Anhörung und oder Stellungnahme nicht einbehalten.
Du gehst zu dem Termin der Anhörung und wehrst Dich gegen die Anschuldigungen mit Deinen Beweisen. Gib die allerdings nicht aus der Hand.
Zwischenzeitlich klagst Du sofort beim Sozialgericht mit einer einstweilige Anordnung wegen unbegründeten Ausbleibens der Zahlung. Muß Du allerdings alles genau belegen können.
Die Mitarbeiter des Gerichtes helfen Dir bei der Klageformulierung.
Viele Grüße

Ja darf Sie.

hallogebe dir folgenden rat
wende dich per email an das kundenreaktionsmanagment der bundesagentur für arbeit und bitte um überprüfung der vorgehensweise der arge
MfG
Andalus