Im Ernst ?
Du willst Dokumente, Verträge, Urkunden, Zeugnisse einscannen und dann die Originale vernichten ?
Und die Scan sollen dann rechtswirksam sein ?
ich glaube es ja nicht.
Im Ernst ?
Du willst Dokumente, Verträge, Urkunden, Zeugnisse einscannen und dann die Originale vernichten ?
Und die Scan sollen dann rechtswirksam sein ?
ich glaube es ja nicht.
Hallo,
eigentlich eine, wie ich hoffe, ganz einfache Frage:
Ich stehe vor dem Problem, dass ich sehr viele, auch wichtige, Dokumente erhalte.
Das geht ja von A wie Abfallentsorgungsbetriebe bis Z wie Zulassung zum Examen.
Ich habe absolut kein Problem diese zu beantworten, jedoch habe ich ein ernstes Problem damit diese a) zu archivieren und b) zu lagern.
Man erstickt förmlich in diesem PAPIER-Schriftkram!
Ich überlege mir ernsthaft die Anschaffung eines Mehrblattscanners, um dieser Flut Herr zu werden und die Schriftstücke digital zu speichern.
Daher meine ganz einfache Frage:
Was darf man nach dem scannen vernichten und was nicht?
„Ich würde“ hilft mir bei der Beantwortung nicht wirklich weiter, da es hier u.a. auch um Kaufverträge etc. geht. Ich freue mich auf eine fundierte Aussage und bedanke mich im voraus
hi,
was ist dagegen einzuwenden eine Rechnung zu entsorgen, nachdem sie eingescannt wurde?
Oder einen Lieferschein, eine Mahnung, eine Bestellbestätigung, eine Anmeldung zur Abfallentsorgung, usw.
grüße
lipi
Hallo duck313!
Da muss ich Dir leider widersprechen, gescannte Kopien von Dokumenten werden amtlich sehr wohl anerkannt, so ferne sie vollständig samt Rückseite gescannt wurden. Aber die Originale vernichten, das ist eine andere Sache, was macht man, wenn der PC schlapp macht, dann hat man nichts mehr in der Hand, so ferne man keine Sicherungen angelegt hat.
MfG
airblue21
Für die Sicherung der Daten würde ich doppelt sorgen. Cloud, NAS, USB Stick. Das war aber nicht die Frage. Es ging darum inwieweit ich als Privatperson „verpflichtet“ bin Dokumente in Papierform aufzuheben. Natürlich gibt es hier Prioritätsstufen und genau hier möchte ich gern wissen, wo die Grenze liegt. Telefonrechnung kann geschreddert werden, Urkunde nicht? Wie sieht es z.B. mit einem Mietvertrag aus? Oder der Rechnung des Handys, was nach 1 Jahr den Geist aufgibt. Reicht da die PDF Datei?
dass das nicht stimmen kann, sollte dir schon die tatsache zeigen, dass ein gescannter führerschein genausoviel nutzt wie ein gescannter fahrzeugschein oder ein zweiter bauchnabel.
Das ist ja klar, aber andere Dokumente, wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Zeugnisse u.v.m. werden auch in Kopie anerkannt. Natürlich kann man dann aber auch diese Originale nicht vernichten
grad hast du noch das gegenzteil behauptet.
welche anderen genau, welche nicht? von wem genau? und bei welchen anlässen?
was du hier mit dem brustton der überzeugung behautest, ist in dieser verallgemeinerung schlicht unsinn. weshalb deine antwort falsch und das gegenteil von hilfreich ist. das hilft dem fragesteller genau gar nicht!
die richtige antwort lautet, wie du dir ganz einfach selber überlegen kannst: es kommt drauf an. es kommt drauf an, was es für ein dokument ist und es kommt drauf an, wozu es dereinst benötigt wird.
Alles, was amtliche „Urkunden“ sind, sollten auch so im Original aufbewahrt werden.
Bei der digitalen Archivierung sehe ich z.B. das technische Problem, dass man nicht weiß, wie lange die verwendeten Dateiformate lesbar sind…
Ich mache es immer so, dass ich einmal im Jahr sämtliche Papiere durchgehe und wegwerfe, was nicht mehr gebraucht wird. Das betrifft Verträge, die schon längere Zeit abgelaufen sind, Quittungen für Geräte, deren Garantie vorbei ist u.ä.
Beatrix