Bis zu welcher Grenze kann man steuerfrei arbeiten? Kombination Arbeitslos und Angestellter

Ein Beispiel:

Wen man innerhalb eines Jahres, in der Arbeitslosen Zeit insgesamt über 9000 EUR vom Arbeitsamt erhalten hat und über 10000 EUR in der restlichen Zeit des Jahres verdient hat und somit nicht mehr als 20.000 EUR erhalten hat.Über 1800 an Steuern bezahlt hat, bekommt man dann alles wieder zurück?

Ein Steuerberater ist doch recht teuer.

Hallo. So pauschal kann man das nicht beantworten. Das ALG ist zwar steuerfrei aber erhöht den Steuersatz wenn andere steuerpflichtige Einkünfte dazu kommen. Ich denke aufgrund des geringen Einkommens kriegen sie auf jeden Fall was zurück. Im Zweifel vorher ein Steuerprogramm kaufen, ca. 20-25 Euro, und selbst berechnen. 
MfG Sven Duwe

So pauschal kann man das nicht beantworten, ALG erhöht den Steuersatz, Aufwendungen senken das zu versteuernde Einkommen.
Ich würde prognostizieren, dass es eine Erstattung gibt.
Ich würde empfehlen, die Steuererklärung mit Elsterformular zu machen, das ist das kostenlose Programm der Steuerverwaltung. Wenn man damit nicht klarkommt, kann man immer noch ein Steuerprogramm käuflich erwerben oder zum Lohnsteuerhilfeverein (als Arbeitnehmer) gehen.

Im Internet gibt es Steuerrechner, das ist mit konkreten Zahlen und Daten sinnvoller als derartige pauschale Auskünfte! (auch kostenlos).
bzw. in diversen Steuererklärungsprogrammen.

Servus,

falls „10.000 verdient“ sich auf Bruttolohn bezieht, wird bei dieser Konstellation übern Daumen gepeilt 400 - 500 € ESt festgesetzt (je nach Höhe der Werbungskosten und Sonderausgaben, der Rest der einbehaltenen LSt wird erstattet.

Ganz wichtig bei solchen Fällen, dass man die Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über die steuerlich relevanten bezogenen Leistungen gleich mit der Erklärung reingibt - wenn das FA sich eine Bestätigung über diese Bezüge von der BAA besorgt, dauert die Veranlagung rund ein halbes Jahr.

Schöne Grüße

MM

Servus,

das Thema Progressionsvorbehalt lässt sich mit den üblichen Rechnern, die man online findet, von Nichtfachleuten nicht brauchbar bearbeiten.

Schöne Grüße

MM

Hallo

Ganz wichtig bei solchen Fällen, dass man die Bescheinigung
der Bundesagentur für Arbeit über die steuerlich relevanten
bezogenen Leistungen gleich mit der Erklärung reingibt - wenn
das FA sich eine Bestätigung über diese Bezüge von der BAA
besorgt, dauert die Veranlagung rund ein halbes Jahr.

Ob man die „Bestätigung“ mitschickt oder nicht ist im Grunde egal. Schaden kann es nicht.
Zeitliche Verzögerungen gibt es dadurch nicht.
Die „Bestätigung“ ist doch nichts anderes als eine Information darüber welche Daten die Bundesagentur an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen gemeldet hat.
Die Daten liegen dem Finanzamt längst vor.

Gruß von TrixiMaus

Servus,

Die Daten liegen dem Finanzamt längst vor.

die Praxis zeigt jedoch, dass diese anders als Lohnsteuerbescheinigungen, steuerlich wirksame KV-Beiträge usw. offenbar nicht in praktikabler und verlässlicher Weise vom Sachbearbeiter am FA abgerufen werden können und oft genug per Amtshilfe angefordert werden müssen, wo dann der ganze Poststellen-Zirkus ins Spiel kommt.

Wenn eine per Elster übermittelte Arbeitnehmerveranlagung, die keine Klimmzüge in der Art vom Konz enthält, heute länger als ein Vierteljahr liegt, kann man fast wetten, dass darin ALG I eine Rolle spielt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Die Daten liegen dem Finanzamt längst vor.

die Praxis zeigt jedoch, dass diese anders als
Lohnsteuerbescheinigungen, steuerlich wirksame KV-Beiträge
usw. offenbar nicht in praktikabler und verlässlicher Weise
vom Sachbearbeiter am FA abgerufen werden können und oft genug
per Amtshilfe angefordert werden müssen, wo dann der ganze
Poststellen-Zirkus ins Spiel kommt.

…deine these erklärt mir, dass die von mir unlängst aus dem vorjahr weitergezogene lohnersatzleistung nicht vom finanzamt berichtigt, sondern wohl ungeprüft und ohne beleg durchgewunken wurde…

gruß inder