ich besitze ein recht kleines Wochenendhaus, das ich von Opa übernommen habe. Seine Grundfläche ist etwa 7 x 7 m, eingeschossig und das dazugehörige Areal grad mal 300m2.
Das Bauamt gestattet eine Bebauung auf max. 60m2 (GRZ) bei einem GFZ von 0,25-0,28. An einen Dachgeschoßaufbau denke ich nicht.
Ich gedenke erstens einen Carport zu errichten, was aber wg. des privilegierten Bauvorhabens kein Problem sein dürfte.
ABER: Ich möchte eine Seitenlänge des Gebäudes bis zur Grundstücksgrenze (die Nachbarbebauung steht auf der Grenze!) so erweitern, daß ich seitliche Mauern (mit Türauslässen) errichte und das Ganze mit einem Glasdach abdecke; die Grenze ist etwa 3,80 m entfernt.
DARF ich nun ohne Zustimmung des Nachbarn bis zur Grenze bauen?
Brauche ich für mein Vorhaben eine Baugenehmigung?? Gibt es noch was zu beachten???
ich besitze ein recht kleines Wochenendhaus, das ich von Opa
übernommen habe. Seine Grundfläche ist etwa 7 x 7 m,
eingeschossig und das dazugehörige Areal grad mal 300m2.
Das Bauamt gestattet eine Bebauung auf max. 60m2 (GRZ) bei
einem GFZ von 0,25-0,28. An einen Dachgeschoßaufbau denke ich
nicht.
Ich gedenke erstens einen Carport zu errichten, was aber wg.
des privilegierten Bauvorhabens kein Problem sein dürfte.
ABER: Ich möchte eine Seitenlänge des Gebäudes bis zur
Grundstücksgrenze (die Nachbarbebauung steht auf der Grenze!)
so erweitern, daß ich seitliche Mauern (mit Türauslässen)
errichte und das Ganze mit einem Glasdach abdecke; die Grenze
ist etwa 3,80 m entfernt.
DARF ich nun ohne Zustimmung des Nachbarn bis zur Grenze
bauen?
Brauche ich für mein Vorhaben eine Baugenehmigung?? Gibt es
noch was zu beachten???
Hallo,
ich bin kein Fachman und weiß auch leider nicht wo Du wohnst - ich denke das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten. Wir jedenfalls haben seinerzeit unser Carport bis an die Grenze gebaut. Bauamt hat es gesehen, der ganze Kram musste zurückgebaut werden da man nur bis 1,50 an die Grenze durfte. War zumindest bei uns so (HH). Das Argument mit den Nachbarn (die auch an die Grenze gebaut haben) hat nicht interessiert. Jetzt ist es nun mal so - basta.
Mein Tip wäre, lieber fragen und Ärger vermeiden.
Gruß, Cora
ABER: Ich möchte eine Seitenlänge des Gebäudes bis zur
Grundstücksgrenze (die Nachbarbebauung steht auf der Grenze!)
so erweitern, daß ich seitliche Mauern (mit Türauslässen)
errichte und das Ganze mit einem Glasdach abdecke; die Grenze
ist etwa 3,80 m entfernt.
DARF ich nun ohne Zustimmung des Nachbarn bis zur Grenze
bauen?
Brauche ich für mein Vorhaben eine Baugenehmigung?? Gibt es
noch was zu beachten???
Die Gegebenheiten in Berlin sind mir zwar nicht so geläufig, aber wenn Du schreibst, dass die Nachbarbebauung bis zur Grenze geht, so könnte ich mir vorstellen, dass auf Deinem geerbten Grundstück eine Baulast liegt. Eine Baulast, die seinerzeit Dein Opa zu Gunsten des Nachbargrunstücks hat eintragen lassen und die besagt, dass der Besitzer Deines Grundstücks darauf verzichtet, bis zum gesetzlichen Mindestabstand zu bauen, um dem Besitzer des Nachbargrundstücks ein Bauvorhaben näher an die Grundstücksgrenze hin zu ermöglichen. So etwas steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der jeweiligen Kommune.
Für die Gebäudeerweiterung wirst Du, weil geschlossen, so oder so eine Genehmigung benötigen.