Hallo,
Frau X hat sich erfolgreich auf eine Ausbildungsstelle in einem kleinen Betrieb beworben. Nach einem mehrwöchigen Praktikum (unbezahlt) hat sie einen Vertrag für ein Praktikum bekommen, für das sie nun Geld bekommt. Die Hälfte wird von der Arbeitsagentur gezahlt und die andere Hälfte vom Betrieb. Dies soll als Übergangsregelung dienen, bis sie offiziell die Ausbildung beginnt - für die sie bereits eine mündliche Zusage bekommen hat. So wird sie beispielsweise auf der Homepage des Betriebs als Auszubildende geführt, jedoch hat sie immernoch keinen Ausbildungsvertrag bekommen. Laut dem Chef wird der noch vor Beginn der schulischen Ausbildung ausgestellt. Doch nach mehrmaligen Nachfragen ist bisher noch nichts geschehen und Frau X wird einfach vertröstet.
Nun hat der Chef erwähnt, dass die Ausbildungsstelle wohl nicht das Wahre für Frau X sei und sie hat Angst, dass sie nun gar keinen Ausbildungsvertrag mehr bekommt und sie arbeitslos ist.
Ist das rechtens? Kann und darf der Chef das überhaupt machen?
Vielen Dank für eure Hilfe!

