Bisher keine GEZ gezahlt bald Umzug

Hallo zusammen,
ich lebte bis 2010 in Bayern und nun bis Mitte 2013 noch in Berlin um anschließend wieder nach Bayern zu ziehen…
Bisher bin ich bei der GEZ nicht gemeldet, somit zahle ich auch keine Gebühren…

Nun wird das vorbei sein. Aber für mich stellt sich die Frage, da es ja über 70 Millionen Datensätze sind, die geprüft werden müssen, ob es möglich ist die GEZ nach meinem erneuten Umzug anzumelden ohne das ich die jetzigen Monate zahlen muss.

Wie seht ihr die Chancen?

Habt ihr Informationen ob man ggfls zunächst komplett außen vor bleiben kann bzgl. Der Information das die Auskünfte verfassungswidrig sind oder ähnliches. Des Weiteren habe ich was gehört von einer Datenschutzsperre bei den Bürgerämtern. Gibt es sowas?

Und kann jemand Informationen zu den evtl anstehenden Sanktionen geben, welche drohen, sofern man keine GEZ anmeldet?

Über ausreichende Antworten würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße

Hi, stecke da auch drann fest,wenn ich was genauers bekomme ,poste ich es.
ff

Hey ja wäre echt perfekt… Ich suche schon fast jeden Tag nach genauen Infos…

Hi, stecke da auch drann fest,wenn ich was genauers bekomme
,poste ich es.
ff

Deine erneuter Umzug nach Bayer ist die Chance.
Melde dich einfach an und zahle.
Alles andere wird sehr anstrengend und wenn es Regelungen gäbe, wären die legal und bekannt.

Komplett raus aus der GEZ ist man nur als ALG II Empfänger oder Blinder.

Viel Erfolg

Hallo pat…

Zunächst mal Glückwunsch, dass die dich noch nicht entdeckt haben.
Es ist richtig, dass der Beitragsservice sicher einige Zeit benötigt, um die Adresse zu entdecken. Das kann viele Monate dauern, jedoch auch durch Zufall schnell sein.
Fall sie Dich entdecken, ist eine gnadenlose Nachzahlung fällig.
Wenn nicht, dann kannst Du auf Risiko in Bayern weiterleben. Du kannst Dich jedoch
vom neuen Wohnsitz aus anmelden. Je nach eigener Einstellung zur Sache.
Ich würde einen Auslandszuzug melden, damit wäre die vergangene Zeit abgegolten.

Selbstverständlich wird mit der neuen Beitragslösung, in Form eines Haushaltsbeitrages, das Grundrecht tangiert. Auch das Datenschutzgesetz lässt berechtigte Zweifel offen. Das BVerfG hat darüber jedoch noch nicht entschieden. Zahlungen wären daher nur auf „Vorbehalt“ zu leisten und auf keinen Fall mit Abbuchung, oder Quartalszahlung.
Grundsätzlich gilt jedoch leider derzeit das Rundfunkbeitragsstaatsabkommen der Länder. Und die Justiz hält sich stur daran. Ein eigenes Verfahren anzustrengen ist sinnlos. Die Gerichte lehnen alle ab. Zunächst kann man auf Beitragsbescheide, sofern sie einen schicken, Einspruch/Zurückweisung erheben. Das stoppt jedoch nicht die Zahlungsverpflichtung.
Die Einwohnerämter sind verpflichtet die Daten weiter zu geben. Ob sich dabei einzelne verweigern ist nicht bekannt. Kann zwar sein, gilt jedoch nicht flächendeckend.
Wer nicht anmeldet kann mit Bussgeld belegt werden. Daher ist es sinnvoll sich mal die 17,98 mtl. vorsorgend zurückzulegen. Die Entscheidung liegt beim Einzelnen.
Ich selbst habe für 2013 noch keinen Bescheid. Ich warte einfach mal ab.
In der BRD ist das derzeit leider so. Sie scheren sich einen Dreck um das Grundgesetz. Das ist leider auch in anderen Bereichen so.
Das Volk wird ausgepresst.

Beste Grüße
Peter

Danke Peter für die ausführliche Antwort!

Ich werde mich an meinem neuen Wohnort auch Anmeldung und die entsprechende Zahlung jeden Monat unter Vorbehalt per manueller Überweisung entrichten, so wie es von ihnen benannt wurde…

Ich werde auch erstmal abwarten bis was schriftliches kommt.
Von mir aus anmelden werde ich erstmal nicht tun.:

Sanktionen bis auf eine Nachzahlung rückwirkend zum 1.1.2013 muss ich nicht fürchten oder? Gibt es schon Urteile oder Informationen zu einem evtl verhängten Bußgeld?

Liebe Grüße

Hallo pat

Es ist zwar per Gesetz im § 8 eine Anmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Köln vorgeschrieben, aber in der Regel vergessen das die Leute, oder wissen das nicht.
Wie schon geschrieben kann die Meldung über das Einwohnermeldeamt erfolgen, einige Ämter lassen sich damit auch Zeit.

Forderungen aus dem alten Wohnsitz können nach der Abmeldung in der Regel nicht mehr kommen. Dazu gibt es aus meiner Sicht keine Beispiele.

Sollte dennoch eine Forderung für den jetzigen (alten) Wohnsitz auftauchen, kann es teuer werden. Da kennen die GEZ Brüder keine Gnade, die gehen über Leichen.

Daher Vorsicht bei der Angabe des alten Wohnsitzes bei der neuen Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt. Wenn möglich Reisepass statt Personalausweis vorlegen. Oder Personalausweis derzeit nicht auffindbar. Aus dem Reisepass geht die alte Adresse nicht hervor. Das gleiche gilt auch für die Abmeldung. Ich würde nicht die neue Anschrift nennen. Du könntest ja genau so gut zunächst mal z. B. auf einen Campingplatz oder in ein Hotel nach Frankreich ziehen.
Sollten Fragen der GEZ nach Einzug in der neuen Wohnung nach dem alten Wohnsitz kommen, würde ich „Auslandsaufenthalt“ angeben.
Daher sollte man auch nie bei der GEZ anrufen. Am Telefon wird zuviel Quatsch gesagt und schon ist man in einer Falle. Alles nur schriftlich machen, dann hat man eine Kopie.
Ich nenne hier nur Verhaltensbeispiele die ich anwenden würde. Empfehlungen zu Gesetzesübertretungen darf ich in Foren nicht geben. Für direkte Auskünfte und Verhaltensweisen im Konfliktfall zu Rundfunkbeiträgen wäre der Kontakt über [email protected] günstiger.

Gruss Peter