Bistro cafe aufmachen. Welche ausgaben habe ich?

Hallo,

ich heiße René und hab ein schönes Objekt gefunden sehr günstig in der pacht und sehr modern eingerichtet. Keine Brauerei drauf mit einem Vertrag. Sehr schöne lage und auch ein sehr guter Stadort. Jetzt ist die frage nur für mich was ich für ausgaben alle rechnen muss. und mit was für einnahmen ich rechnen kann theoretisch. Ich weiß auch das ich versicherung und des alles bezahlen muss und sonstiges. aber ich hätte gerne mal nen gesamten überblick auch mit personal. was ich da rechnen muss. Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte mit so einer aufstellung.

mfg

René

Hallo reneg…?!

du musst mit viel Ausgaben rechnen.Allerdings kann es auch sein dass du viel Einnahmen hast.Wenn du nun die Ausgaben den Einnahmen gegenüber stellst, könnte ein moderates Plus entstehen.Nachfragebedingt könnte aber durchaus ein kräftiges Minus zu verkraften sein.
Den Auguren zufolge sollte man verhalten reagieren,die Angelegenheit aus der Vogelperspektive analysieren und sich dann zum geeigneten Zeitpunkt für die richtige Position entscheiden.

Es grüßt

Wader Hans

Einnahmen & Ausgaben usw.
Moin,

Ich hoffe, dass noch rechtlicher/ steuerrechtlicher Rat in Anspruch genommen wird? Es gibt nämlich nicht nur Einnahmen und Ausgaben sondern auch Rechte und Pflichten. Der Besuch bei einem Steuerberater oder der Besuch eines Gründungsseminars etc. kann nicht schaden. Im Gegenteil.

Einnahmen:
Einnahmen zu 7% MWSt/ 19% MWSt - alles was halt so im Bistro angeboten werden soll

Ausgaben:
Lohn/ Gehalt
Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung
Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Beiträge zur IHK
Beiträge zum Berufsverband
GEZ
GEMA
Umsatzsteuer
Gewerbesteuer
Pacht
Pachtnebenkosten
Wareneinkäufe - Lebensmittel/ Getränke…
Telefon
Internet
Steuerberatungskosten - Buchführung/ Steuererklärung…
Reparaturkosten - Anlagen/ Einrichtung…
Wartungskosten - Zapfanlage…
Büromaterial - Papier/ Stifte…
Anlagevermögen - Registrierkasse…
Verschleißgegenstände - Geschirr/ Besteck…
Versicherungen - Haftpflicht…
Kontoführungsgebühren
Gebühren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr

Die Liste lässt sich endlos fortsetzen.

VG
e

Kalkulationsgrundlagen in der Gastronomie + Fragen
Hi !

Ähnliche Anfragen trudeln hier immer mal wieder im Brett ein. Einige sehr kompetente Antworten finden sich daher schon im Archiv. Ein Blick dortrein kann sich also lohnen.

Da du aber weder etwas dazu schreibst, wieviele Plätze das Cafe/Bistro hat/haben soll, noch ob im Sommer Außenplätze bestehen werden, noch in welchem Preis-/Qualitätsniveau du deine Waren anbieten möchtest, ist jede Angabe von genauen oder geschätzen Werten ein Blick in die Glaskugel.

Dennoch ein paar allgemeine Gastronomie-Kenngrößen:

  • Wareneinsatz 30% (Wenn € 100 Umsatz dann € 30 Ware)
  • Personaleinsatz 35% (wenn € 100 Umsatz dann € 35 Personalkosten)
  • Raumkosten 10% (Von € 100 Umsatz gehen € 10 an Vermieter und Versorger)
  • 15% - 20% sonstige Kosten (Positionen können in der Liste von expertobe nachgelesen werden).

Als weitere Kalkulationsgrößen:

  • Eckkneipe: jeder Sitzplatz ist am Tag 1x besetzt, Umsatz pro Gast € 15,00
  • Cafe: jeder Sitzplatz ist am Tag (bei guter Lage) bis 3x (bei schlechter Lage) weniger als 1x besetzt, Umsatz pro Gast € 10,00
  • Systemgastronomie: jeder Sitzplatz (nach Lage) bis zu 10x besetzt, Umsatz pro Gast knapp unter € 10,00
  • gehobenes Segment: …

Alle oben gemachten Angaben gelten für Städte/Großstädte in Deutschland. Zu Kenngrößen auf dem Land/im Ausland habe ich keine Ahnung.

Dies dürfte zumindest so ganz grob mal als Kalkulationsgrundlage dienen.

Wenn man daneben aber noch nie in der Gastronomie gearbeitet hat, dürfte es schwer werden, in dieser Branche gleich Fuß zu fassen. Es gibt einfach zu viele Besonderheiten (HaCCP, Personaleinsatzplanung, Regelung zu Trinkgeldern, Vorgaben Kassenführung, …) als dass man diese alle aus dem Stand heraus beherrschen kann. Daher auch immer wieder der Tipp, zuerst ein paar Monate mal in einer Gastronomie arbeiten, um überhaupt ein Gespür für die wichtigen Dinge zu bekommen.

BARUL76

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Erstens: Investionen bevor es los geht
Zweitens: Laufende Kosten
Drittens: Liquiditaetsbedarf fuer Umsatzsteuervorauszahlungen etc., die man zwar zurueck erhaeltt aber trotzdem zwischenfinanzieren muss

Unter 1. muss man beruecksichtigen:

a. was ist hygienerechtlich notwendig (nur weil ein Lokal vorher schon bestand, heisst das nicht, dass es den Regelungen entspricht denn diese aendern sich)

b. Gebuehren fuer Gewerbeanmeldung, Belehrung beim Gesundheitsamt(c. 25 Eur), Unterrichtung bei IHK

c. Umlaufvermoegen usw. (Geschirr, Besteck, …) und eventuell ersten allgemeinen Wareneinstand (Pfeffer, Salz etc.)

d. Ausstattung, Renovierung etc.

Unter 2 gibt es grob

a. laufenden Wareneinstand (Zutaten) sollte grob nicht ueber 30% des Nettoumsatzes (ohne Mehrwertsteuer) liegen. Anfangs etwas hoeheren verderb einplanen, wenn noch nicht genau bekannt ist was gut laeuft

b. Personalkosten: ja nach Qualifikationen (Stundenlohn, Arbeitergeberabgaben, Kosten fuer Urlaub, Krankenstand, Uniform, Ausbildung, Belehrung nach Lebensmittelrecht etc.) Zumindest Sozialversicherung fuer Betreiber auch wenn er oder sie kein Gehalt bezieht c. 40% vom Nettoumsatz

c. Miete: Daumenregel max. 10% des Nettoumsatzes

d. Sonstiges: Versicherung (Betriebshaftpflicht, Feuer,…) , Marketing, Verpackung, Verwaltung, Steuerberater, GEMA Gebuehren, duales System, Gebuehr fuer Genehmigung der Aussenbestuhlung, fuer Anbringen von Schildern, Parkgebuehr, Transport und PKW, Zahlungsverkehr und ZV Terminals, Abfallentsorgung, eventuell Entsorgung und wartung des Fettabscheiders und der Abluftanlage, Wartungsvertraege, Hompage, Telefon, DEHOGA Mitgliedschaft wenn gewuenscht, …) Dann kommen noch Abschreibung fuer Abnutzung, Neukauf von kaputten Sachen etc. Alles zusammen darf logischer Weise nicht mehr als 100% vom Nettoumsatz ausmachen.

  1. Liquiditaetsreserve: Steuer (19% im Lokal, 7% bei Take away). Diese kann mit der Steuer, die beim Einkaeuf gezahlt wurde, gegenverrechnet werden. Das dauert aber (und braucht sehr gute Unterlagen und Buchfuehrung) Eine Liquiditaetsreserve fuer Anfangsverluste und unerwartetes.

Viel Glueck!

PS: ad 1 b. wenn kein Alkohol ausgeschenkt werden soll, gelten z.B. in Hessen folgende Anforderungen an die Raeumlichkeiten (ohne Gewaehr und daneben viele mehr!)

Grundsätzlich müssen Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, so angelegt, konzipiert, gebaut, gelegen und bemessen sein, dass

a) eine angemessene Instandhaltung, Reinigung und Desinfektion möglich ist, aerogene Kontamination vermieden oder auf ein Mindestmaß beschränkt wird und ausreichend Arbeitsflächen vorhanden sind, die hygienisch einwandfreie Arbeitsgänge ermöglichen

b) eine Ansammlung von Schmutz oder Kontakt mit giftigen Stoffen, die Bildung von Kondensflüssigkeit oder Schimmelbildung vermieden wird

c) eine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet ist

d) geeignete Bearbeitungs- und Lagerräume vorhanden sind, die insbesondere eine Temperaturkontrolle und eine ausreichende Kapazität bieten.

Demnach müssen:

  • Fußböden, Decken und Wände von Räumen in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt und in Verkehr gebracht werden mit glatten, leicht zu reinigenden und zu desinfizierenden Materialien versehen sein

  • an geeigneten Standorten genügend Handwaschgelegenheiten mit fließendem kaltem und warmem Wasser vorhanden sein

  • eine Spüle/Spülmaschine zum Reinigen von Arbeitsgeräten sowie eine separate Spüle zum Waschen von Lebensmitteln vorhanden sein

  • die Böden mit Abflusssystemen ausgestattet sein (manchmal reichen auch Ausgusskombinationen)

  • eine ausreichende und angemessene natürliche oder künstliche Belüftung gewährleistet sein

  • Betriebsstätten über eine gute Beleuchtung verfügen

  • das Personal nachweislich im Umgang mit Lebensmitteln ausgebildet oder sehr gut geschult sein

  • ein Umkleideraum für das Personal vorhanden sein

  • eine separate Toilette für das Personal vorhanden sein, das mit den Lebensmitteln umgeht. Diese Toilette muss über eine natürliche oder künstliche Belüftung verfügen, darf nicht unmittelbar in Räume öffnen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, muss mit Wasserspülung und Kanalisationsanschluss ausgestattet sein und muss am Handwaschbecken über fließend kaltes und warmes Wasser verfügen. Als Personal ist auch eine einzelne Person, ggf. der Betreiber selbst, zu verstehen;

  • die Kochstelle über eine Dunstabzugsanlage mit Abluft nach außen verfügen

  • ausreichend Kühl-/Tiefkühlgeräte zur Verfügung stehen, die mit Thermometern versehen sind (es reichen handelsübliche)

  • die Einrichtungsgegenstände aus leicht zu reinigendem und zu desinfizierendem Material bestehen.

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungeln:

  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen
    Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene
    Vom 29. April 2004 (ABl. Nr. L 139/1), ber. durch ABl. Nr. L 226/3 vom 25. 6. 2004, ABl (Anforderungen an Räume, Arbeitsgeräte, Personal)