Bistum verlangt die Nichtigkeitserklärung der geschiedenen Ehe

Hallo,

Das ist nicht richtig. Zitat vom Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland:

Es kommt darauf an, ob man zum Zeitpunkt der standesamtlichen Trauung schon katholisch war. Wenn ja, dann kann man kirchlich heiraten. Denn ein Katholik ist zur kirchlichen Eheschließung verpflichtet und so war die standesamtliche Hochzeit aus kirchlicher Sicht keine Ehe. Wenn aber einer der Partner konfessionslos oder evangelisch war, als er die erste standesamtliche Trauung einging, dann kann das Paar nach einer Scheidung in der Regel nicht mehr katholisch heiraten. Denn jemand, der nicht katholisch ist, unterliegt nicht der Formpflicht, das Kirchenrecht einzuhalten und kirchlich heiraten zu müssen. Hier wird aber theologisch gedeutet, dass jede Eheschließung (egal ob die Hochzeit in einer evangelischen Kirche, vor dem Standesamt oder einem Medizinmann stattfand) eine gültige ist, da sie vor Gott geschlossen und damit prinzipiell unauflösbar ist.

Genauere Hinweise zu dem, was da beim Bistum abläuft, findet man hier. Auch von dort ein Zitat in Bezug auf die Ausgangsfrage:

Muss der frühere Partner beteiligt werden?

Das kirchliche Verfahrensrecht sieht vor, dass der nichtantragstellende Partner über das Verfahren unterrichtet und ihm die Möglichkeit gegeben wird, selbst zu der Sache Stellung zu nehmen. Es wäre einerseits unfair, sich mit seiner Ehe zu befassen, ohne ihn zu beteiligen, andererseits dient es der Objektivierung des Verfahrens, um den Verdacht der Vorteilsnahme auszuschließen.
Eine Zustimmung zum Verfahren muss der frühere Partner allerdings nicht geben.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Hallo Ralf,

danke für die Korrektur!

Viele Grüße,
Jule

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das hat damit zu tun, dass die Ehe nach katholischem Recht unauflöslich ist. Es gibt also keine Scheidung, aber es besteht die Möglichkeit, die Ehe formal zu anullieren, wenn sie von Anfang an als ungültig anzusehen ist. Der Bischof darf das übrigens nicht entscheiden, das ist alleine Sache der Rota als höchster kirchlicher Autorität.

Die „Nichtigkeitserklärung“, die hier gefordert wird, muss sich auf eines der in Can. 1073 ff CIC genannten „Trennenden Hindernisse“ beziehen, sonst bleibt sie ohne Wirkung.

Schöne Grüße

MM

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Das einzige Risiko, das sie eingeht, ist Exkommunikation…

Genau das:

Gruß T (kein Fachmann, aber religionsfrei)

Nicht einmal das. Da sie nicht katholisch getauft und gefirmt ist, kann sie auch nicht exkommuniziert werden - dem Risiko sind nur Katholiken ausgesetzt …

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Eben. Die Frage wäre außerdem sowieso: Warum auch? Sie selbst hat ja gar nichts anathema-würdiges getan.

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Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Es geht darum, dass seiue neue Frau Katholikin ist. Sie stammt aus Sizilien und wil dort kirchlich heiraten, da er ja noch kirchlich verheiratet ist, wenn auch nur evangelisch, kann er nicht kirchlich heiraten, wenn auch nur katholisch. Esgibt mittlerweile eine KLageschrift wo geprüft werden soll, ob ihre Ehe für nichtig erklärt werden kann. Da zeigt die kstholische Kirche scheinbar ihr Macht!

Gruß C.Kurt

Vielen Dank für die Antwort.

Das fragen wir uns auch. Es gibt muttlerweile eine Klageschrift vom Bistum Hildesheim, die prüfen möchte, ob die Ehe für nichtig erklärt werden kann. Ihr wurde ein Termin für ein Gespräch vorgeschlagen, welches sie aber dankend ablehnte, auch noch einmal erklärte, dass sie evangelisch sei und mit den katholischen Verfahren in keinster Weise was zu tun hat. Nun werden wir sehen, was passiert.

Gru0 C. Kurt

Vielen Dank für deine Antwort.

Also kann ein Nichtigkeitsverfahren doch angestrebt werden. Nur geht nicht daraus hervor, ob das auch für die Ehe einer anderen Religionsgemeinschaft gilt. Nun wird es spannend. Ich habe mit unserer Pastorin gesprochen, die sagte, es sei für uns nicht relevant. ABER: Es gibt bereits eine Klageschrift vom Bistum. Nun wird es spannend. Danke für den link.

Gruß C. Kurt

Auch, wenn sie nicht katholisch ist?!

Moin,

natürlich nicht, so einen Unfug kennen wir Evangelen nicht.

Meine katholische Liebste wurde exkommuniziert, weil sie mich, der ich einmal evangelisch getraut war, kirchlich evangelisch geheiratet hat.

Um eine Ehe im Sinne der katholischen Kirche als „niemals gültig“ erklären zu lassen, sollte man 2 gemeinsame Kinder haben und Casiraghi heißen. Andernfalls sehe ich keine Chance.

Gruß
Ralf

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Das ist erstaunlich. Denn eine evangelisch geschlossene Ehe evangelischer Partner wird seit der Erneuerung des CIC 1983 auch von katholischer Seite aus als „gültig“ anerkannt. Deren (nach evanglischem Recht mögliche) Scheidung dagegen nicht, weil eben „unauflöslich“. Sie wäre daher für eine intendierte Ehe mit dem evangelischen Partner für den katholischen Parter ein unumgängliches Ehehindernis.

Nach katholischem Eherecht wäre die Ehe mit deiner Liebsten daher lediglich ungültig, was aber an sich keine Exkomunikation begründet.

Aber wie aus einem mir bekannten Fall hervorgeht, wird die ständige Lebensgemeinschaft mit dir katholischerseits als Grund für den Ausschluß am Empfang von Sakramenten (z.B. Eucharistie) angesehen. Weil - so der Wortlaut - wegen der „Sünde“ die „rechte Disposition“ nicht vorhanden sei, und daher der Empfang der Eucharistie selbst wieder sündhaft wäre.

Das ist aber kein Anlass für eine Exkommunikation: " In der römisch-katholischen Kirche bedeutet Exkommunikation nicht den Ausschluss aus der Kirche (der kirchenrechtlich unmöglich ist), sondern den Verlust der Kirchengemeinschaft und damit gewisser Rechte innerhalb der Kirche. Der Exkommunizierte ist nach dem CIC von 1983 nicht berechtigt, die Sakramente oder Sakramentalien zu spenden oder zu empfangen."

Gruß
Metapher

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Nein. @Tychiades hat es → oben ja schon erklärt.

Gruß
Metapher

Wer wird denn da wessen angeklagt?

Oder steht das hier irgendwo schon? Die Threads sind hier etwas unübersichtlich …

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Stimmt nicht. Die einschlägigen Quellen habe ich bereits angegeben.

Schöne Grüße

MM

Es geht um eine Feststellungsklage bei der Rota, die sich auf die Anullierung der Ehe bezieht.

Schöne Grüße

MM

Hilfreich ist es auch, wenn man - wie unser seinerzeitiger Religionslehrer - der Neffe des Bischofs ist…

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Vielen Dank für deine Antwort.

Ich denke aber, es wird einen Prozeß geben.

Im Schreiben steht wortwörtlich:

Die Prozessfrae lautet: Steht es fest, dasss die am …vor dem Standesamt geschlossene Ehe zwischen …„meiner Tochter“ und „ihrem EX“ nichtig ist, wegen eines willenbestimmenden Irrtum über die Unauflöslichchkeit auf Seiten des Mannes.

Also er tut jetzt so, als wenn er das alles gar nicht wollte und sich wohl geirrt hat.

Moin,

pfeif drauf - niemand kann Deine Tochter dort hinbestellen. So ein Kirchengericht ist ein reines Privatvergnügen derjenigen, die Spaß dran haben.

Gruß
Ralf