die Ehe meiner Tochter wurde vor nicht mal einem halben Jahr geschieden. Beide sind evangelisch, haben auch evangelisch kirchlich geheiratet. Alles gut bis dahin. Nun kommt der Exmann auf die Idee neu zu heiraten. - nun aber katholisch. Standesamtlich hat er direkt geheiratet, kirchlich geht das wohl nicht!? Nun gab es direkt eine Klageschrift vom Bistum, wegen einer Nichtigkeitserklärung der damals geschlossenen Ehe. Die Klageschrift wurde beantwortet, d.h. eine ausführliche Erklärung dazu abgegeben. Nun melden die sich schon wieder, zwecks einem Gespräch bezüglich der Nichtigkeitserklärung. Da kommen schon Bedenken auf, dass die Unterschrift erzwunge werden könnte.
Meine Frage: Kann das Bistum sie zwingen, diie Nichtigkeitserklärung zu unterzeichnen?
Sie weiß, dass sie selber nicht noch einmal heiraten will, schon gleich gar nicht kirchlich, von daher spielt es für sie gar keine Rolle ob sie NUR standamtlich geschieden ist.
Warum sie nicht bereit ist, das zu unterzeichnen, will ich vorweg erklären. Die Scheidung war die Hölle, KEINEN Ct. Unterhalt, aber 2 nagelneue Autos in 3 Monaten, ständig Urlaub. Er ist gegangen, hat die Wohnung fast ausgeräumt, und alles blieb an ihr hängen. Quasi Wohnung ausgeräumt und den Müll zurückgelassen.
Klar, sind das „NUR“ materielle Dinge - aber sie ist nicht bereit, den kleinsten Finger für ihn zu rühren - auch keine Unterschrift.
Uns interessiert nur, ob jemand weiß, was man da am besten macht?
ich wüsste auch gar nicht was das hier sein soll, denn die Scheidung ist doch mit Urkunde vom Standesamt belegbar.
Geht es etwa darum „die kirchliche Heirat ist ewig“ ? und müsste deshalb bei kirchlicher Neuheirat formal für ungültig , im Sinne von „hat nie stattgefunden“ erklärt werden ?
Hallo,
in Deutschland gilt ausschließlich die Zivilehe (es gibt auch in der EU ein paar Länder, wo sie lediglich fakultativ ist). Kirchliche Trauungen, gleich welcher Konfession, sind rechtlich ohne Belang, wenn man nicht gerade bei einem kirchlichen (insbesondere katholischen) Arbeitgeber beschäftigt ist. Da Deine Tochter anscheinend evangelisch ist, braucht sie irgendwelche Bauchschmerzen eines katholischen Bischofs wegen einer Zweitehe ihres Ex-Mannes ohnehin nicht zu interessieren.
Deine Tochter hat zwei Möglichkeiten. Wenn Sie ihrem Ex einen Gefallen tun und ihm eine katholische Trauungszeremonie ermöglichen will, kann sie den Unfug mitmachen. Wenn nicht, kann sie das einfach ignorieren und die Schreiben der Bistumsverwaltung ungelesen als Papiermüll entsorgen. Insbesondere sollte sie das tun, wenn sie praktizierende Christin ist - sie würde dann nämlich selbst ihre nach evangelischem Ritus vorgenommene Trauung als ungültig anerkennen. Wie schon gesagt - der einzige Grund dafür wäre, ihrem Ex einen Gefallen zu tun, zu dem sie in keinster Weise verpflichtet ist.
Wenn einem das Ignorieren zu unhöflich erscheint, ein kurzer Anruf beim Bistum (Telefonnummer ist auf dem Anschreiben sicherlich angegeben), darauf verweisen, dass man mit der abgegebenen Erklärung schon mehr getan hat, als man verpflichtet ist und in Zukunft bitteschön nicht mehr belästigt werden möchte.
Zusammenfassend:
Ein klares ‚Nein‘.
Das „NUR“ ist entscheidend. Wenn sie rechtskräftig geschieden ist, kann sie ohne weiteres wieder vor dem Standesamt eine Ehe eingehen. Sie kann dann anschließend grundsätzlich auch wieder nach evangelischem Ritus getraut werden. Nur nicht nach katholischem. Der einzige Grund, diesen Kokolores mitzumachen, wäre, wenn sie sich genau diese Möglichkeit - also eine Trauung nach katholischem Ritus - offen halten möchte.
nebenbei: Eigentlich ist das Ansinnen des Bistums unsinnig.
Nach katholischem Verständnis ist die kirchliche Trauung ein Sakrament, das die Eheleute sich gegenseitig spenden. Die evangelische Trauung ist nach katholischem Verständnis KEINE katholisch anerkannte Trauung. (Sie kann anerkannt werden, wenn man vorher einen „Dispens von der Formpflicht“ beantragt, aber da beide Ehepartner evangelische waren, ist das wohl kaum geschehen.)
Der Ex-Mann war nie katholisch gültig verheiratet. Was auch immer das Bistum da jetzt will…
Es kommt darauf an, ob man zum Zeitpunkt der standesamtlichen Trauung schon katholisch war. Wenn ja, dann kann man kirchlich heiraten. Denn ein Katholik ist zur kirchlichen Eheschließung verpflichtet und so war die standesamtliche Hochzeit aus kirchlicher Sicht keine Ehe. Wenn aber einer der Partner konfessionslos oder evangelisch war, als er die erste standesamtliche Trauung einging, dann kann das Paar nach einer Scheidung in der Regel nicht mehr katholisch heiraten. Denn jemand, der nicht katholisch ist, unterliegt nicht der Formpflicht, das Kirchenrecht einzuhalten und kirchlich heiraten zu müssen. Hier wird aber theologisch gedeutet, dass jede Eheschließung (egal ob die Hochzeit in einer evangelischen Kirche, vor dem Standesamt oder einem Medizinmann stattfand) eine gültige ist, da sie vor Gott geschlossen und damit prinzipiell unauflösbar ist.
Genauere Hinweise zu dem, was da beim Bistum abläuft, findet man hier. Auch von dort ein Zitat in Bezug auf die Ausgangsfrage:
Muss der frühere Partner beteiligt werden?
Das kirchliche Verfahrensrecht sieht vor, dass der nichtantragstellende Partner über das Verfahren unterrichtet und ihm die Möglichkeit gegeben wird, selbst zu der Sache Stellung zu nehmen. Es wäre einerseits unfair, sich mit seiner Ehe zu befassen, ohne ihn zu beteiligen, andererseits dient es der Objektivierung des Verfahrens, um den Verdacht der Vorteilsnahme auszuschließen.
Eine Zustimmung zum Verfahren muss der frühere Partner allerdings nicht geben.
das hat damit zu tun, dass die Ehe nach katholischem Recht unauflöslich ist. Es gibt also keine Scheidung, aber es besteht die Möglichkeit, die Ehe formal zu anullieren, wenn sie von Anfang an als ungültig anzusehen ist. Der Bischof darf das übrigens nicht entscheiden, das ist alleine Sache der Rota als höchster kirchlicher Autorität.
Die „Nichtigkeitserklärung“, die hier gefordert wird, muss sich auf eines der in Can. 1073 ff CIC genannten „Trennenden Hindernisse“ beziehen, sonst bleibt sie ohne Wirkung.
Nicht einmal das. Da sie nicht katholisch getauft und gefirmt ist, kann sie auch nicht exkommuniziert werden - dem Risiko sind nur Katholiken ausgesetzt …
vielen Dank für die Antwort. Es geht darum, dass seiue neue Frau Katholikin ist. Sie stammt aus Sizilien und wil dort kirchlich heiraten, da er ja noch kirchlich verheiratet ist, wenn auch nur evangelisch, kann er nicht kirchlich heiraten, wenn auch nur katholisch. Esgibt mittlerweile eine KLageschrift wo geprüft werden soll, ob ihre Ehe für nichtig erklärt werden kann. Da zeigt die kstholische Kirche scheinbar ihr Macht!
Das fragen wir uns auch. Es gibt muttlerweile eine Klageschrift vom Bistum Hildesheim, die prüfen möchte, ob die Ehe für nichtig erklärt werden kann. Ihr wurde ein Termin für ein Gespräch vorgeschlagen, welches sie aber dankend ablehnte, auch noch einmal erklärte, dass sie evangelisch sei und mit den katholischen Verfahren in keinster Weise was zu tun hat. Nun werden wir sehen, was passiert.
Also kann ein Nichtigkeitsverfahren doch angestrebt werden. Nur geht nicht daraus hervor, ob das auch für die Ehe einer anderen Religionsgemeinschaft gilt. Nun wird es spannend. Ich habe mit unserer Pastorin gesprochen, die sagte, es sei für uns nicht relevant. ABER: Es gibt bereits eine Klageschrift vom Bistum. Nun wird es spannend. Danke für den link.
natürlich nicht, so einen Unfug kennen wir Evangelen nicht.
Meine katholische Liebste wurde exkommuniziert, weil sie mich, der ich einmal evangelisch getraut war, kirchlich evangelisch geheiratet hat.
Um eine Ehe im Sinne der katholischen Kirche als „niemals gültig“ erklären zu lassen, sollte man 2 gemeinsame Kinder haben und Casiraghi heißen. Andernfalls sehe ich keine Chance.
Das ist erstaunlich. Denn eine evangelisch geschlossene Ehe evangelischer Partner wird seit der Erneuerung des CIC 1983 auch von katholischer Seite aus als „gültig“ anerkannt. Deren (nach evanglischem Recht mögliche) Scheidung dagegen nicht, weil eben „unauflöslich“. Sie wäre daher für eine intendierte Ehe mit dem evangelischen Partner für den katholischen Parter ein unumgängliches Ehehindernis.
Nach katholischem Eherecht wäre die Ehe mit deiner Liebsten daher lediglich ungültig, was aber an sich keine Exkomunikation begründet.
Aber wie aus einem mir bekannten Fall hervorgeht, wird die ständige Lebensgemeinschaft mit dir katholischerseits als Grund für den Ausschluß am Empfang von Sakramenten (z.B. Eucharistie) angesehen. Weil - so der Wortlaut - wegen der „Sünde“ die „rechte Disposition“ nicht vorhanden sei, und daher der Empfang der Eucharistie selbst wieder sündhaft wäre.