Bistum verlangt die Nichtigkeitserklärung der geschiedenen Ehe

Es geht um eine Feststellungsklage bei der Rota, die sich auf die Anullierung der Ehe bezieht.

Schöne Grüße

MM

Hilfreich ist es auch, wenn man - wie unser seinerzeitiger Religionslehrer - der Neffe des Bischofs ist…

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Vielen Dank für deine Antwort.

Ich denke aber, es wird einen Prozeß geben.

Im Schreiben steht wortwörtlich:

Die Prozessfrae lautet: Steht es fest, dasss die am …vor dem Standesamt geschlossene Ehe zwischen …„meiner Tochter“ und „ihrem EX“ nichtig ist, wegen eines willenbestimmenden Irrtum über die Unauflöslichchkeit auf Seiten des Mannes.

Also er tut jetzt so, als wenn er das alles gar nicht wollte und sich wohl geirrt hat.

Moin,

pfeif drauf - niemand kann Deine Tochter dort hinbestellen. So ein Kirchengericht ist ein reines Privatvergnügen derjenigen, die Spaß dran haben.

Gruß
Ralf

Moin,

Du hast recht - ich habe die Liebste nochmal befragt, ihr wird „nur“ die Kommunion verweigert.

Sie ist trotz dieser Hässlichkeiten immer noch zur Messe gegangen, bis ein Pfarrer, der als Urlaubsvertretung da war, ihre Krücken gesehen hat und mit der Hostie zu ihr gerannt kam.

Gruß
Ralf

Danke für die Antwort

Im Schreiben steht: Die Prozessfrage lautet:
Steht es fest, dass die am xx.xx.xx vor dem Standesbeamten des Standesamtes in xxxxx zwischen xxxxx und Exmann geschlossene Ehe nichtig ist, wegen eines willensbstimmenden Irrtums, über die Unauflöslichkeit aufseiten des Mannes gem. can.1099 CIC?

gru0 C.Kurt

Nein, das bedeutet, dass er das Eheversprechen nicht gegeben hätte, wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits gewusst hätte, dass die Ehe unauflöslich ist. Oder vielmehr, dass er das Eheversprechen nur gegeben hat, weil er überzeugt war, die Ehe sei nicht unauflöslich.

Dazu kann natürlich die Gattin keine Erklärung abgeben, weil sie ja nicht wissen kann, was den Willen ihres Gatten bestimmt hat.

Wenn Du jetzt noch preisgäbest, was für eine Erklärung konkret von ihr gefordert wird, bräuchten wir ein kleines bissele weniger im Nebel zu stochern.

Schöne Grüße

MM

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Das ist die Forderung an sie.

Man fordert sie auf, diese Forderung zu unterschreiben, weil ihr EXmann einem „willensbestimmenden Irrtum“ unterlag. (can.1099 CIC)

Meiner Tochter wird scheinbar der Prozeß gemacht. Sie hat ein Schreiben bekommen,

Wortlaut: Heute möchten wir ihnen mitteilen, dass die Ihnen bekannte Ehesache gemäß can.1676§2CIC un einem ordentlichen Verfahren durchgeführt wird.

Es wird ein Kollegialogericht sein bestehend aus dem Domkapitular, Diözesanrichter, Untersuchungsrichter, Diözesanrichter und Pfarrer außerdem Ehebandverteidiger und eine Notarin.

Ich weiß nicht, was das ganze soll. Wir sind NICHT katholisch und haben auch NICHT katholisch geheiratet.

Ich habe bereits bei evangelischen Pfargemeinden angerufen, aber hier kann man mir nicht richtig weiterhelfen. Den meisten ist diese Vorgehensweise unbekannt. Die Empörung ist auf allen Seiten groß, nur das hilft wenig.

Viele Grüße C.Kurt

Ich denke, sie wird eine Vorladung bekommen, wenn sie nicht hingeht, wird man sie irgendwann vorführen, kann ich mir sehr gut vorstellen. Man sagt, die katholische Kirche hat Macht, das glaube ich langsam auch.

Hallo,

vielleicht stelle ich mir das zu einfach vor. Aber ich würde denen einen Brief schreiben:

Ich bin kein Anhänger der katholischen Konfession, bin daher nicht dem internen Recht der katholischen Kirche unterworfen. Hiermit fordere ich sie auf: unterlassen sie weitere Belästigungen! Schreiben Sie mich nicht mehr an! Weitere Briefe werde ich ungeöffnet und ungelesen an sie zurück senden.

Wer soll sie „vorführen“?

Die Staatsgewalt? Ich konnte im Netz keinen Hinweis finden, dass ein bürgerliches Gericht eine Person einem Kirchengericht zuführte, damit die Kirche ihrer inneren Logik und Rechtsprechung nachgehen kann.

Oder die „Kirchenpolizei“? Die katholische Kirche mag wohl Einfluss und Macht haben, aber sie ist in Deutschland schon lange kein Staat im Staate mehr mit eigener Exekutive.

Grüße
Pierre

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Hallo,

nein.
In diesem Kirchenverfahren geht es überhaupt nicht darum, irgendjemanden für irgendetwas zu bestrafen. Es ist kein Strafprozess, sondern eine Bitte des Exmanns an die katholische Kirche, eine formale Frage zu klären.
Alles etwas skurril für Deine Tochter, aber im Grunde belanglos.

Die zuständige katholische Institution muss entscheiden, entweder:

Ja, wir (=die katholische Kirche) sagen: Diese Ehe betrachten wir auch als katholisch gültige Ehe. Es kann keine weitere katholisch gültige Ehe für den Exmann geben.

Oder: Ach, nein, diese Ehe sehen wir gar nicht als katholisch gültig an. Kein Problem, er kann katholisch heiraten.

Deine Tochter wird informiert und kann sich dazu äußern, weil sie ja nun an der Ehe beteiligt war. Das ist ja nur anständig, auch wenn es ihr schnurz sein kann, was am Ende herauskommt.
Sie wird um die Erklärung gebeten, damit die katholische Kirche sich ein Bild machen kann.

Ich kann verstehen, dass das formale Kirchendeutsch für Dich einschüchternd wirkt. Das ist halt dazu da, alle Regeln einzuhalten. Ich finde die Kommunikation der katholischen Kirche da auch nicht besonders gelungen. Aber es ist nicht gegen Deine Tochter gerichtet.

Die katholische Kirche könnte nicht mal katholische Gemeindeglieder vorführen (lassen). Erst recht nicht jemanden, die gar nichts mit ihr zu tun hat. Keine Sorge!

Viele Grüße,
Jule

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ganz gewiss nicht - „vorladen“ kann die Polizei oder ein weltliches Gericht.

Kirchengerichte (wenn sie denn so heißen) können Angestellte der Kirche vorladen, aber noch nicht einmal Mitglieder der Kirche, sofern diese dort kein Amt bekleiden.

Gruß
Ralf

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Hast Du eigentlich die Antworten hier gelesen oder nur nicht verstanden? Ich frage mich allmählich wirklich, warum ich hier meine Zeit verplempere.

Sag Deiner Tochter, sie kann den Blödsinn ignorieren und Post von dieser Adresse ungelesen in den Müll schmeißen. Die können von Deiner Tochter absolut nichts verlangen, allenfalls erbitten. Dass es einzig im Belieben Deiner Tochter liegt, einer solchen Bitte nachzukommen oder eben nicht, wurde Dir schon deutlich gesagt.

Davon abgesehen ist das kein Prozess „gegen Deine Tochter“ und auch nicht gegen sonst jemanden. Es wird lediglich festgestellt, ob die Kirche bereit ist, die erste Ehe Deines Ex-Schwiegersohnes als ungültig zu betrachten. Deiner Tochter und Dir kann das völlig schnurz sein.

Und eine „Vorführung“ gibt es schon gar nicht. Wir leben hier schon geraume Zeit nicht mehr im Mittelalter.

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In der Tat - eine Abteilung Schweizergarde ist zu diesem Behuf bereits in Marsch gesetzt; man hört, die Hellebardiere seien bereits in Montespluga durchgekommen und würden in fünf oder sechs Tagen in Konstanz erwartet.

Versuch mal bitte auf den Boden zu kommen und lies doch mal Wort für Wort, was in dem Schreiben überhaupt drinne steht.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Conny,

deine Hintergrund-Informationen zu deiner Frage sind leider völlig unübersichtlich im Thread verteilt. Und sie sind auch insgesamt sehr unklar, obwohl die Sachlage dennoch recht eindeutig ist. Ich will daher nochmal alles in 1 Paket zusammenfassen und sortieren, damit du dich nicht weiter aufregen musst.

Zuerst bleiben auch noch Fragen offen. Im Folgenden soll aber mit „du“ immer deine Tochter gemeint sein, sonst wird mir die Formulierung zu kompliziert. (Du kannst es ihr ja vorlesen :wink: )

a)

Du scheinst dir unklar zu sein, was mit „Klageschrift“ gemeint ist. Deine Zitate oben sind keine Klageschrift. Die „Klage“ ist vielmehr der Antrag deines Ex auf Nichtigkeitserklärung eurer vormaligen Ehe (siehe unten). Was also stand in dem eräwhnten Text? Und vor allem aber; Wer (!) hat da etwas beantwortet und was (!) wurde ausführlich erklärt?

b)

Das wurde bereits hinreichend beantwortet: Die katholischer Seite kann dich zu nichts zwingen, insbesondere nicht dazu, etwas zu unterzeichnen! Eine Ehe-Nichtigkeitserklärung gibt es auf evangelischer Seite gar nicht (sie würde ja keinen Sinn haben), nur ggf. auf katholischer Seite ist es von Interesse. Und damit hast du nichts zu tun.

Deine amtlich geschiedene, beiderseits evangelisch geschlossene Ehe ist aber, wie oben im Thread bereits erklärt, auch in katholischer Interpretation „gültig“ (was aber vermutlich für dich und deinen Ex „damals“ natürlich völlig irrelevant war). Damit ist aber verbunden, daß diese Ehe aus katholischer Sicht „unauflöslcih“ ist. Das bedeutet, daß dein Ex nur dann jetzt katholisch heiraten könnte, wenn von katholischer Seite eure damalige Ehe als „nichtig“ erklärt würde. Soweit alles klar.

Die Frage bliebe also: Hast du ein Interesse daran, daß deine geschiedene Ehe nicht (!) nachträglich von katholischer Seite als nichtig erklärt wird? Aus deinen Worten ist zu entnehmen, daß das nicht der Fall ist. Warum auch!? Denn aus deiner evangelischen Sicht ist eine „Ehe-Nichtigkeitserklärung“ eine völlig sinnentleerte Angelegenheit. Es wäre für dich erst relevant, wenn auch du irgendwann mal katholisch heiraten wollen würdest.

Nun zur Sachlage:

Dein Ex will katholisch heiraten, und das kann er nur, wenn, wie gesagt, eure Ehe nachträglich mit katholischer Argumentation für ungültig (= nichtig) erklärt würde. Einen solchen Antrag hat dein Ex offenbar bei katholischen Instanzen gestellt (d.h. er hat entsprechend eine „Klage“ eingereicht). Und dazu hat er sich offenbar das einfachste Nichtigkeitsargument herausgepickt (bzw, man hat ihm dazu geraten), nämlich Can. 1099 CIC.
Dieser Paragraf lautet nämlich:
Ein Irrtum über die Einheit oder die Unauflöslichkeit oder die sakramentale Würde der Ehe beeinträchtigt den Ehekonsens nicht, sofern er nicht den Willen bestimmt.

Das bedeutet hier: Der Ex stellt sich auf den Standpunkt, daß er eure evangelische Ehe nicht eingegangen wäre, wenn er gewußt hätte, daß diese Ehe in katholischer Interpretation „unauflöslich“ ist.

(Daß er damit zugleich indirekt behauptet, er hätte damals bereits die Absicht gehabt, später noch einmal katholisch heiraten zu wollen, steht dabei auf einem anderen Blatt. Es könnte allerdings auf Seite der katholschen Instanzen zu Irritationen beigetragen haben. )

Dieses Argument ist jedenfalls absurd, denn was hätte euch das damals überhaupt interessiert!? Aber dennoch ist es ein Argument, das die kath. Instanzen (und zwar ausschließlichen in ihrem eigenen Interesse) natürlich überprüfen müssen, Und diese Überprüfung (nämlich der Gültigkeit, bzw. Anerkennung des Argumentes) ist genau das, was dort in einem (ausschließlich kircheninternen) „Prozess“ verhandelt wird. Die „Klage“, von der dort die Rede ist, ist die Klage des Ex auf Anerkennung der Nichtigkeit der Eheschließung aus katholischer Sicht.

Und deshalb kam mutmaßlich dieses → Schreiben an dich, das du oben zitierst: Du wirst darin (wenngleich in seltsamer Formulierung) als Zeugin befragt. Nämlich ob du bestätigen kannst, daß dein Ex dich nicht geheiratet hätte, hätte er gewußt, daß die Ehe aus katholischer Sicht unauflöslich ist?

Daß eine solche Zeugen-Anfrage an dich an Absurdität nicht zu überbieten ist und bestenfalls eine Antwort verdient hätte, sie sollten sich „zum Teufel scheren“ (das dürfte kath. Instanzen besonders ärgern :slight_smile: ), dürfte klar sein. Deshalb wird dir hier auch vielfach empfohlen, darauf gar nicht zu reagieren.

Es bedeutet jedenfallls, daß dir das Recht zugeordnet wird, dem Antrag deines Ex auf Nichtigkeitserklärung zu widersprechen! Und falls du dich dazu überhaupt nicht äußerst, wird vorausgesetzt (das geht aus diversen anderen §§ hervor, die ich nicht extra herauspicken mag), daß du ihm nicht widersprechen willst.

Alles weitere an Schreiben an dich hat allein den Hintergrund, daß die Instanzen, die mit dem kircheninternen „Prozess“ befasst sind, verpflichtet sind, dich in Kenntnis zu setzen über das, was da entschieden wird, bzw. in welchem Stadium sich der kircheninterne Vorgang (mit dem du, wie gesagt, gar nichts zu tun hast) befindet.

Es gibt zwei Mäglichkeiten, wie kirchlicherseits ein solcher „Prozess“ geführt wird, entweder in einer Kurzform oder in einem sog. „ordentlichen“ Verfahren. Darüber wirst du informiert (und mehr hat das nicht zu bedeuten) mit dem Schreiben, das du ebenfalls zitierst:

„Heute möchten wir ihnen mitteilen, dass die Ihnen bekannte Ehesache gemäß can.1676 §2 CIC in einem ordentlichen Verfahren durchgeführt wird.“

Der Wortlaut von can.1676 §1 §2:

Can. 1676 § 1. Nach Erhalt der Klageschrift muss der Gerichtsvikar sie, wenn er sie als irgendwie begründet beurteilt, zulassen und […] verfügen, dass eine Abschrift dem Ehebandverteidiger und, falls die Klageschrift nicht von beiden Parteien unterschrieben wurde, der nichtklagenden Partei bekannt gegeben wird, welcher ein Zeitraum von 15 Tagen gegeben wird, ihre Stellungnahme zum Antrag abzugeben.

§ 2. Nach Ablauf der zuvor genannten Frist und nachdem die andere Partei unter Umständen nochmals ermahnt wurde, ihre Meinung kundzutun, hat der Gerichtsvikar […], die Streitpunktformel festzulegen und zu entscheiden, ob die Ehesache durch ordentlichen Prozess oder durch den kürzeren Prozess im Sinne der cann. 1683-1687 zu behandeln ist. Dieses Dekret ist den Parteien […] sofort bekannt zu geben.

Das einzige, was dich also daran interessieren könnte, ist eine Möglichkeit der Stellungsnahme (und ggf. des Widerspruchs) zu dem Antrag (= die „Klage“) deines Ex. Das aber ist wohl nach dem, was du schreibst, gar nicht dein Interesse - und die Frist dazu ist ja vermutlich eh inzwischen überschritten.

Was du also erwarten kannst, ist lediglich eine Information über die letztendliche Entscheidung der katholischen Gerichtsinstanzen. Und die wird dich mutmaßlich ebenfalls herzlich wenig interessieren.

Gruß
Metapher

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Eigentlich ist die katholische Kirche zu bedauern, wie sie sich in ihren eigenen, immer absurderen Logik-Netzen. verfängt! Wie kann man sowas im Jahr 2020 noch ernst nehmen?

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Vielen lieben Dank für deine Wiorte.

Für uns ist diese ganze Angelegenheit nahezu kaum in Worte zu fassen.
In katholischenn Belangen haben wir überhaupt keine Ahnung.

Vielen lieben Dank für die Antwort

Conny :slight_smile:

Ich habe ALLE Antworten gelesen, und ich habe dich NICHT gezwungen mir zu antworten.

Wenn ich falsch geantwortet habe oder vielleicht falsch reagiuert habe, könnte es daran liegen, dass ich mir vielleicht noch nicht so gut zurechtfinde.

Ich habe KEINERLEI Ahnung in katholischen Dingen, deshalb habe ich mir versucht hier ewas Input zu beschaffen, ich denke auch, dass mir das gelungen ist. Die vielen Schreiben vom Bistum spezifisch die „Klageschrift“ haben uns sehr verunsichert, will mich hier auch nicht mehr aus meiner Inkompetenz rausreden. Tatsache ist nun mal, das mich all das verunsichert.

Sorry, wenn ich einfach zu „blöd“ rüberkomme, danke dir trotzdem für deine Worte.

Gruß Conny

Hallo und vielen Dank für deine so ausführliche Mail.

Ich denke, du hast Licht ins Dunkel gebracht, wofür ich mich vielmals bedanken möchte. Ich habe immer gehört oder mitbekommen, dass die katholische Kirche viel Macht hat und nun nach dem wir diese ganzen Schreiben bekommen haben, hat sich unsere Vorahnung, dass die katholische Kirche ihre Macht spielen lässt scheinbar bewahrheitet. Langsam hat sich sogar etwas Angst eingeschlichen.

Wir haben Stellung bezogen, denen auch mitgeteilt, dass wir keinerlei Post mehr bekommen möchten. Das hat scheinbar nicht funktioniert :-).

Ich denke, wir lassen es nun mal alles auf uns zukommen, mit einem sehr viel ruhigerem Magen :slight_smile:

In Anbetracht, dass ich recht neu hier bin, empfinde ich die Threads etwas durcheinander, muss mich scheinbar erst etwas zurecht finden. :nerd_face:

Vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende

Gruß Conny

Keine Ursache. Und nein, Du kommst nicht „blöd“ rüber, sondern verunsichert. Wobei ich dachte, ich hätte Dir ausreichend und durch die Links (mit Infos direkt von offizieller katholischer Seite) auch abgesicherte und damit verlässliche Informationen gegeben, um diese Verunsicherung zu beheben.

Ich war gestern einfach schlecht drauf - bitte entschuldige meine Ungeduld. Und ansonsten explizit Danke an @Metapher, der das Ganze nochmals zusammengefasst und ausführlich erklärt hat.

Freundliche Grüße,
Ralf

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