Danke für die Antwort
Im Schreiben steht: Die Prozessfrage lautet:
Steht es fest, dass die am xx.xx.xx vor dem Standesbeamten des Standesamtes in xxxxx zwischen xxxxx und Exmann geschlossene Ehe nichtig ist, wegen eines willensbstimmenden Irrtums, über die Unauflöslichkeit aufseiten des Mannes gem. can.1099 CIC?
gru0 C.Kurt