Bitte eilt! Rückgaberecht

Hallo w.w.w.-lers!

Gestern in einem Stand in einem Markt (so wie Wochenmarkt, ähnlich) habe ich 2 Dosenöffnern gekauft. Zu diesem Artikel bekam ich 5 scharfe Messern dazu. Der Preis für alles beträgt 10,-EUR!!!

Als ich nach Hause kam, stellte ich fest, daß den Öffner nichts taugt. Nun will ich schnellstens zurückgeben (deshalb eben die Eile), denn dieser Stand ist für mich morgen schon nicht mehr erreichbar.

Daher meine Frage:

Auf welchen Gesetz ruht die Rückgaberecht bzw. wie lautet diesen Gesetz?
Steht dieses in so einen Fall mir zu?
Sollte der Schaussteller (wie ich vermute) nicht damit einverstanden sein, würde ich ihn anzeigen. (Oder ihn zumindest das sagen!) Wo geht man dafür hin? Polizeidienstelle?
Welche andere Möglichkeiten habe ich um an mein Geld zurück zu kommen?

Die beiden Öffnern habe ich probiert, sehen aber genauso aus, als ob ich es nicht gemacht hätte. Die Verpackung genauso. Die geschenten Messern sind völlig unbenutzt.

Für eine schnelle, fachkündige Antwort bin ich Euch sehr dankbar!
Alles Gute!

Geärgerte Grüße
Helena

Hallo Helena,

ein Rückgaberecht für einwandfreie Ware gibts nicht, von Haustür- und Versandgeschäften einmal abgesehen.

Bei minderwertiger Ware kann man sich schon mal trefflich darüber streiten, was einwandfrei ist und was nicht. 10 Euro schreibt man nicht gerne in den Wind, aber sie lohnen auch keinen weiteren Aufwand, allemal keinen Rechtsstreit. Nach meiner Laienmeinung fährst Du am besten, wenn Du den Fall unter Lehrgeld abbuchst.

Gruß
Wolfgang

EILT!!! Bitte lesen!
Hallo Wolfgang!
Danke für Deine schnelle Antwort!
Leider habe ich ein paar Sachen nicht richtig geschrieben:
Also es sind 2 Dosenöffnern (10 x 2 = 20 EUR)
Wenn ich bei zB Kaufhof etwas kaufe, kann ich innerhalb von XY Tage anstandlos umtauschen: Ich gebe die Ware zurück und kriege mein Geld.
So was ist was ich jetzt gerne hätte!
Vielen Dank und schöne Grüße
Helena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Als Markthändler hat mann sich genauso an die Regelungen zu halten,als wenn
er einen Laden betreibt.
Du solltest mit deinen gekauften Artikeln zum Händler gehen und versuchen mit
ihm vernünftig zu reden.Laß dir an deinem gekauften Artikel zeigen,wie es
benutzt werden soll.Der Markthändler wird dies eigendlich gerne machen.Kann
aber sein,wenn Puplikum dabei ist,dich als ungeschickt darzustellen.( Damit
er die Lacher auf seiner Seite hat und um mehr Produkte zu verkaufen.)
Sollte sich herausstellen das du Recht hast und der Dosenöffner nichts taugt,
solltest du zumindest ein neues brauchbares bekommen.Diesen dann sofort prüfen.
Versuch dich vernünftig mit Ihm zu einigen.
Kommt der Händler dir nicht entgegen,dann kannst du dich an den Marktleiter
wenden,der rennt auf dem Gelände rumm und behält die übersicht.Notfalls andere
Händler nach dem Marktleiter fragen.
Wenn du Ihn nicht findest,kannst du auch ins Rathaus gehen,und wendest dich am Gewerbeamt.Die sollten dir weiterhelfen können.

Gruß Nino

Hallo Helena,

Leider habe ich ein paar Sachen nicht richtig geschrieben:
Also es sind 2 Dosenöffnern (10 x 2 = 20 EUR)
Wenn ich bei zB Kaufhof etwas kaufe, kann ich innerhalb von XY
Tage anstandlos umtauschen: Ich gebe die Ware zurück und
kriege mein Geld.
So was ist was ich jetzt gerne hätte!

was die Kaufhäuser (oder andere Geschäfte) da machen ist reine Kulanz. Darauf gibt es keinerlei gesetzlichen Anspruch.
Wenn Du eine Ware im Laden (oder auf dem Markt) kaufst, hast Du nur bei Mängeln einen Nachbesserungsanspruch (aber erst mal kein Rückgaberecht!). Einen solcher Mangel dürfte an Dosenöffnern schwierig zu finden sein, da Dir der Verkäufer sicher nicht ausdrücklich (und nachweisbar) zugesichert hat, daß der Öffner in der von Dir erwarteten Weise funktioniert.
Mein dringender Rat (den auch Wolfgang gegeben hat): Schreibe die 20€ in den Wind und betrachte es als Lehrgeld, daß auf Märkten und bei „wandernden Verkäufern“ Vorsicht geboten ist.
Ein solcher Verkäufer ist selten an Kundenzufriedenheit interessiert, sondern an maximalen Gewinn. Stammkunden, die er vergraulen könnte, hat er nicht.
Über eine Drohung mit einer Anzeige wird der Verkäufer bestenfalls milde lächeln - schlimmstenfalls antwortet er mit einer Gegenanzeige.
Willst Du unbedingt was unternehmen, müssen die Öffner eine zugesicherte Eigenschaft nicht besitzen oder beim Einkauf bereits defekt gewesen sein (wobei der Verkäufer im Zweifel das Gegenteil beweisen muß).

Gruß
Stefan

Hallo an alle!

Erstens herzlichen Dank für Eure Antworten!

In der Zwischenzeit habe ich ein bißchen gegooglet und auf ein Paragraph gestoßen, das mir in diesem Fall beträfe: Bürgerliches Gesetzbuch §356 Rückgaberecht.

So wie ich das verstanden habe ist es keineswegs Kulanz, daß ein Verkäufer verpflichtet ist, die Ware zurück zu nehmen, sondern ein festgelegtes Gesetz, sogar EU-weit.

Was denkt Ihr darüber?

Ich danke Euch nochmal!

LG aus regnerischen München!
Helena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich noch einmal.

Du hast zwei Möglichkeiten.Du bewaffnest dich mit deinem guten Recht und
hämmerst es dem Markthändler um die Ohren.Der hat aber den Vorteil,daß er
sich täglich mit Nörglerern auseinander setzten muß.Also weiß er auch,wie
er dich abfertigen kann.Recht hin oder her ist da egal.Morgen ist er eh` nicht
mehr da.Marktschreier sind ständig unterwegs. Die betroffenden Kunden sind nicht bereit,ihren Willen durchzusetzten und gehen dann wieder.Ihnen fehlt die schlag =
ferigkeit,die der Händler aber hat.Der Kunde ist zwar stinksauer,aber weg.Dem Händler ist es egal.99 von 100 verärgerten Kunden,lassen sich nie wieder sehen.

Versuch es wirklich auf die ruhige Tour.Ich denke du wirst damit mehr Erfolg haben.

Gruß Nino

Hallo Helena,

ich rate Dir auch, Wolfgangs Tipp zu berücksichtigen.

In der Zwischenzeit habe ich ein bißchen gegooglet und auf ein
Paragraph gestoßen, das mir in diesem Fall beträfe:
Bürgerliches Gesetzbuch §356 Rückgaberecht.

Der § gilt nur, wenn Du ein gesetzliches Widerrufsrecht hast, und das hast Du, wie Wolfgang geschrieben hat, nur bei Haustür- und Versandgeschäften!

So wie ich das verstanden habe ist es keineswegs Kulanz, daß
ein Verkäufer verpflichtet ist, die Ware zurück zu nehmen,
sondern ein festgelegtes Gesetz, sogar EU-weit.

Nur in den o.g. Fällen ist es keine Kulanz, bei dem Marktstand wäre es aber welche. Du kannst nur nochmal zum Händler gehen und ihm erklären, dass Du mit den Dingern nicht klarkommst und auf seine Kulanz hoffen. (Ich möchte Dir fast garantieren, dass der Markthändler es schafft, mit den Dingern eine Dose zu öffnen, damit wäre dann auch die Funktionsfähigkeit prinzipiell bewiesen).

Gruß
Oskar van de Kaalstraat

Hallo Wolfgang!
Hallo an alle!

Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe! Eigentlich habe ich gehofft/gedacht, daß so was tatsächlich gibt (Rückgaberecht), aber es war offensichtlich ein Irrtum!. Sehr schade, eben! (wie kann ich nur so dumm sein und auf solchen Typen reinfallen???)

Diese Antwort schicke ich stellvertretend an Dich, Wolfgang, ist aber für alle die mir eine Antwort auf dieses Posting gegeben haben, auch gemeint. Auch ein Punkt für interessante Beiträge kriegst du von mir! :o))

Jedenfalls vielen herzlichen Dank an alle!

Lehrreiche Grüße aus der Stadt der sich im mom nicht entscheiden kann, was für ein Wetter es gibt, München!

Helena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Rückgaberecht und Lebensweisheit
Hallo,

m.E. handelt es sich bei einem Markt nicht um einen Ort, wie in § 1 Haustürwiderrufsgesetz beschrieben:
http://dejure.org/gesetze/HWiG/1.html

Damit hast Du kein automatisches Rückgaberecht, sondern nur die Möglichkeiten, wie sie bei jedem Kauf bestehen. Diese stehen Dir aber nur zu, wenn die erworbenen Gegenstände einen Sachmangel haben.

Sollten die Dosenöffner aus einem in Alufolie eingewickelten Zahnstocher bestehen, würde ich das als Sachmangel deuten, weil ein Öffnen der üblichen Konservendosen damit unmöglich sein dürfte.

Wenn jedoch das Öffnen der Dosen in irgendeiner noch so anstrengenden oder unpraktischen Weise möglich ist, erfüllt der Dosenöffner seinen Zweck und das Ding ist nach dem Gesetz in Ordnung. Ansprüche gegen den Verkäufer dann nicht.

Die vorgeschlagene Vorgehensweise, nämlich mit dem Teil zum Händler zu gehen, ihm das Problem zu schildern und ihn um Umtausch zu bitten, halte ich für die vernünftigere. Natürlich kannst Du ihn auch auffordern, mit dem Teil eine Dose zu öffnen, die Du am besten gleich zum Markt mitbringst.

Sollte das ganze nicht fruchten, kannst Du ihm ja noch anbieten, mit den Geräten seine Nasenlöcher zu erweitern, aber viel bringen wird das im Zweifel auch nicht.

Somit bleibt mein letzter Rat: Kauf nicht so einen Müll. Gegenstände, deren Erwerb dem Kunden mit der Zugabe eines Messersatze, eines Kanisters Motoröl, eines Autogramms von Harald Schmidt oder eines ganzen luftgetrockneten Schinkes versüßt werden muß, sind ihr Geld nicht wert bzw. nicht mehr wert als die Beigaben.

Gruß
Christian

Hallo Christian!

Vielen Dank, auch Dir, für Deine Antwort!

Beim Lesen deines Postings habe ich dauernd ein Grinsen im Gesicht gehabt. Allein deshalb ist es ein Bewertungspunkt wert!! :o))) (hast Du von mir auch 1 bekommen!)

Jedenfalls werde ich dem Verkäufer ganz herzlich und im Geiste wünschen, daß er sich damit seine Nase um die 1000- fache vergrößert… Oder… was hier kommt wurde von Helena selbst zensiert, da für so ein Forum absolut nicht angebracht ist.

Dein Tipp kommt aber leider schon zu spät, denn ich werde den Besagter nicht mehr treffen können…

Jedenfalls nochmals danke, auch dafür daß du mir trotz mein Ärger um die verlorene 20 EUR, mich zum lachen gebracht hast!

Schmunzelnden Grüße aus München
Helena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Nach
meiner Laienmeinung fährst Du am besten, wenn Du den Fall
unter Lehrgeld abbuchst.

bei uns nennen wir das etwas drastischer ‚Deppensteuer‘
:wink:

Axel