Hallo w.w.w.-lers!
Gestern in einem Stand in einem Markt (so wie Wochenmarkt, ähnlich) habe ich 2 Dosenöffnern gekauft. Zu diesem Artikel bekam ich 5 scharfe Messern dazu. Der Preis für alles beträgt 10,-EUR!!!
Als ich nach Hause kam, stellte ich fest, daß den Öffner nichts taugt. Nun will ich schnellstens zurückgeben (deshalb eben die Eile), denn dieser Stand ist für mich morgen schon nicht mehr erreichbar.
Daher meine Frage:
Auf welchen Gesetz ruht die Rückgaberecht bzw. wie lautet diesen Gesetz?
Steht dieses in so einen Fall mir zu?
Sollte der Schaussteller (wie ich vermute) nicht damit einverstanden sein, würde ich ihn anzeigen. (Oder ihn zumindest das sagen!) Wo geht man dafür hin? Polizeidienstelle?
Welche andere Möglichkeiten habe ich um an mein Geld zurück zu kommen?
Die beiden Öffnern habe ich probiert, sehen aber genauso aus, als ob ich es nicht gemacht hätte. Die Verpackung genauso. Die geschenten Messern sind völlig unbenutzt.
Für eine schnelle, fachkündige Antwort bin ich Euch sehr dankbar!
Alles Gute!
Geärgerte Grüße
Helena
