Bitte Euch um Euren Rat!
Mir ist vor 3 Monaten Geld aus meiner Wohnung verschwunden. Ich konnte mir es nicht erklären. Es war ein grösserer Betrag, den ich mit in Urlaub nehmen wollte.
Habe vor 3 Wochen vorsichtshalber eine versteckte Kamera mit Videospeicher und Bewegungsmelder in meiner Wohnung installiert.
Ich kann es nicht glauben, gestern beim Abspielen vom Speicher sehe ich ein Mann in meiner Wohnung!!! Alles ist klar zu sehen, wie er meine Sachen durchsucht hat!! Er ist ein Bewohner unseres Hauses. Muss mit einem Nachschlüssel in meine Wohnung gekommen sein!!
Was soll ich tun??? Ihn zur Rede stellen, mein Geld zurückverlangen und sagen, sonst geh ich zur Polizei? Ist das nicht Erpressung?
Oder unbedingt erst zur Polizei gehen?
Danke für Eure Hilfe!!
Christoph
Hallo monkeychris,
Was soll ich tun??? Ihn zur Rede stellen, mein Geld
zurückverlangen und sagen, sonst geh ich zur Polizei?
Sofort zur Polizei hier liegt eine Straftat nach § 244 StGB Diebstahl aus Wohnungen vor und dafür ist die Pol zuständig.
nicht Erpressung?
Warum sollte das Erpressung sein aber noch mal, Deine Aufgabe ist nicht die Strafverfolgung.
Gruß Katie
Hi,
das is ja ne krasse Geschichte!! Geh sofort zur Polizei, oder ruf sie an, dann schicken sie einen Streifenwagen. ich weiss ja nicht wie du das bildmaterial vorspielen kannst, aber mach schonmal ein Kopie zum mitgeben.
Die Drohung mit der Anzeige ist uebrigens keine Erpressung, da du mit rechtmaessigem Handeln drohst. Aber trotzdem, Du weisst nicht was jemand tut der zu sowas faehig ist…Ausserdem, wer weiss bei wem der das noch macht!
ALSO AUF KEINEN FALL SELBST HANDELN!!!
Sofort ran ans telefon und 110 -dafuer zahlst Du steuern- gewaehlt und dan sachverhalt ganz genau schildern damit sie wissen ob sie ggf. eine zivilstreife schicken und bitte sonst niemand etwas sagen, damit er nix mitkriegt und kein beweismaterial vernichten kann (die nachschluessel), denn sie werden seine Wohnung sofort durchsuchen.
Dann, aber erst wenn die Polizei gruenes Licht gibt, Hausmeister und Hausverwaltung in Kts. setzen und um soforten austausch des Schlosses bitten - ggf. brauch die Polizei den schliesszylinder ohnehin als beweismittel.
Ggf. -hab aber keine Ahnung von Mietrecht- wird der von der Hausverwaltung auch gekuendigt, weil eine schwere stoerung des Haus/mietfriedens vorliegt.
Ggf. einen Anwalt ein schalten um weitere schadenersatzforderungen geltend zu machen.
Viel Glueck und erzaehl mal wies weiter gegangen ist,
DM
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
unglaublich, wie dreist die Leute heute sind. Aalles wichtige wurde ja gesagt, aber vielleicht eine kleiner Tipp (kommst du durch diese Geschichte wahrscheinlich selbst)
Es ist immer ratsam, sich für die neu gemietete Wohnung einen neuen Schließzylinder zu kaufen. Zumindest, wenn es ein einfaches Schloss ist (Bei Sicherheitsschlössern und Schleißanlagen ist das evtl. was anderes, da hier das Nachmachen wohl kontrollierbar ist)
Es soll Vermieter und auch Mieter geben, die noch heute der Meinung sind, der Vermieter hätte Anrecht auf einen Schlüssel zu deiner Wohnung.
Dem ist meines Wissens nicht so!! (Man korrigiere mich bitte ggflls.)
Auch soll es einige Vermieter geben, die obligatorisch Nachschlüssel zu ‚ihren‘ Wohnungen haben. Auch kann man ja nie ausschließen, dass der Vormieter mehrere Schlüssel nachgemacht hat, als er vom Vermieter ausgehändigt bekam.
Schaden tut diese Maßnahme sicherlich nicht, und die Kosten halten sich in Grennzen, da man so einen Schließzylinder mit wenig techn. Verständnis und handwerkl. Geschick selbst innerhalb weniger Minuten austauschen kann.
Viel Erfolg, dass die dem mächtig einheizen und du vielleicht sogar
dein Geld zurück bekommst.
Marion
Hallo Marion!
Es ist immer ratsam, sich für die neu gemietete Wohnung einen
neuen Schließzylinder zu kaufen.
Ist ohne die folgende Einschränkung dringend zu empfehlen.
Zumindest, wenn es ein
einfaches Schloss ist (Bei Sicherheitsschlössern und
Schleißanlagen ist das evtl. was anderes, da hier das
Nachmachen wohl kontrollierbar ist)
Für Schließanlagen haben gewöhnliche Schlüsseldienste keine geeigneten Schlüssel-Rohlinge. Das heißt aber nicht, daß man solchen Schlüssel nicht kopieren kann. Ich kann ausnahmslos jeden mechanischen Schlüssel nachmachen und jeder Feinmechaniker mit geeigneter Ausstattung kann das auch. Zudem ist bei Schließanlagen die Wahrscheinlichkeit groß, daß es einen oder mehrere Generalschlüssel gibt - Hausmeister und Verwalter haben einen (halten darüber aber den Schnabel) und in irgendwelchen Büros irgendwelcher irgendwann beauftragter Handwerker fliegen auch noch Exemplare herum. Vormieter verbummelten Schlüssel mit daran befestigter Anschrift und so verfügen alle möglichen Leute über eine unkontrollierbare Zutrittsmöglichkeit. Deshalb besonders bei Schließanlagen: Schließzylinder austauschen (sicher verwahren und beim Auszug wieder einsetzen).
Es soll Vermieter und auch Mieter geben, die noch heute der
Meinung sind, der Vermieter hätte Anrecht auf einen Schlüssel
zu deiner Wohnung.
Dem ist meines Wissens nicht so!! (Man korrigiere mich bitte
ggflls.)
Der Vermieter hat natürlich kein Anrecht auf Schlüssel für eine vermietete Wohnung.
… die Kosten halten sich in Grenzen, da man so einen
Schließzylinder mit wenig techn. Verständnis und handwerkl. Geschick
selbst innerhalb weniger Minuten austauschen kann.
Den Austausch eines Schließzylinders bekommen auch Laien problemlos zustande. Je nach Qualität kostet ein Schließzylinder 10 bis 100 € und dafür ist man sicher, wer über passende Schlüssel verfügt (und wer nicht).
Gruß
Wolfgang
Keine Antwort, sondern Rückfrage
Hallo,
Wenn ich Dich richtig verstehe, befürchtest Du, dass zwar der Täter für den aufgezeichneten „Ausflug“ in Deine Wohnung bestraft wird, Dein Geld dadurch aber nicht wiederkommt, richtig?
Deshalb erwägst Du, ihn mit dem Beweismaterial zu konfrontieren und ihm vorzuschlagen, dass Du ihn laufenlässt, wenn er Dein Geld herausgibt.
Hast Du damals den Diebstahl angezeigt? Hast Du Beweise, dass und wieviel Geld Dir damals weggekommen ist?
Wenn der Typ behauptet, er wäre nur dieses eine Mal in Deiner Wohnung gewesen und Du hättest ihm angeboten, dies gegen Zahlung einer grösseren Summe auf sich beruhen zu lassen, könnte ich mir vorstellen, dass es vielleicht schwierig wird.
Außerdem, dies ist meine private Meinung, gehören solche Leute angezeigt.
Mit vielen Grüssen, Walkuerax
Hallo Wolfgang,
Zudem
ist bei Schließanlagen die Wahrscheinlichkeit groß, daß es
einen oder mehrere Generalschlüssel gibt - Hausmeister und
Verwalter haben einen (halten darüber aber den Schnabel) und
in irgendwelchen Büros irgendwelcher irgendwann beauftragter
Handwerker fliegen auch noch Exemplare herum. Vormieter
verbummelten Schlüssel mit daran befestigter Anschrift und so
verfügen alle möglichen Leute über eine unkontrollierbare
Zutrittsmöglichkeit. Deshalb besonders bei Schließanlagen:
Schließzylinder austauschen (sicher verwahren und beim Auszug
wieder einsetzen).
Danke für den Hinweis, denn bei diesen Schließanlagen war ich mir nicht so sicher.
Ich ging davon aus, dass diese einer besonderen Kontrolle unterliegen, die einzelnen Schlüssel registriert/nummeriert sind und eben nur mit Genehmigung, oder Nachweis der Berechtigung ein Nachschlüssel gefertigt werden kann und darüber auch wriklich exakt ‚Buch‘ geführt wird.
Ich meine, dass es sowas auch gibt. Z. B. in best. Firmen, öffentlichen Gebäuden, militärischen Einrichtungen oder sonstigen sensiblen Gebäuden.
Aber ok., die Gefahr der Gneralschlüssel ist offensichtlich gegeben. Wobei ich auch hier dachte, dass genau das der Vorteil von Schließanlagen (die ja sehr teuer sind)ist, dass es nämlich keinen Generalschlüssel gibt, der an alle Wohnungstüren passt. Ich stellte mir das so vor, dass, sobald ein Schlüssel nicht zurückgegeben wird, das Schloss ausgetauscht wird (Natürlich zu Lasten des Mieters, dem der Schlüssel abhanden kam)
Deutschland ist zwar voll von Regularien, aber solche Sicherheitsvorkehrungen wären sicher nichts verkehrtes. Nunja, andererseits schießt es vielleicht auch übers Ziel hinaus.
Grüße Marion
Hallo Marion!
Ich ging davon aus, dass diese einer besonderen Kontrolle
unterliegen, die einzelnen Schlüssel registriert/nummeriert
sind und eben nur mit Genehmigung, oder Nachweis der
Berechtigung ein Nachschlüssel gefertigt werden kann und
darüber auch wriklich exakt ‚Buch‘ geführt wird.
Deine Annahme trifft auch grundsätzlich zu. Ein normaler Schlüsseldienst kann die Schlüssel etlicher Schließanlagen nicht kopieren und der Hersteller der Anlage verlangt eine Legitimation, bevor er Nachschlüssel anfertigt. Das System hat aber trotzdem Lücken in menschlichen Unzulänglichkeiten. Ein verlorener Schlüssel kann in die falschen Hände gelangen, ein Generalschlüssel natürlich auch. Ganz unabhängig von allen Kontrollmechanismen und unabhängig davon, ob es erlaubt ist oder nicht, kann ein geschickter Mensch aus einem Stück Messing oder Stahl mit den geeigneten werkstattüblichen Maschinen jeden Schlüssel nachmachen.
Wenn wir schon bei sicheren Schlössern an Wohnungstüren sind: Die meisten Schließzylinder an Haus- und Wohnungstüren sind im Grunde überflüssiger Spielkram. Es gibt seit Jahren Sportveranstaltungen, bei denen Lock-Picking getrieben wird. Gewonnen hat, wer den Schließzylinder ohne Gewaltanwendung und ohne passenden Schlüssel am schnellsten öffnet. Es sind sehr kurze Wettbewerbe, die sich im zweistelligen Sekundenbereich abspielen. Noch schneller lassen sich zahllose Schließzylinder ganz unsportlich binnen zwei Sekunden mit einem Schlagschlüssel öffnen. Nach kurzer Übung kann das jeder Laie.
Wenn ein Schließzylinder nicht nur die Funktion haben soll, die Schwiegermutter oder sich selbst auszusperren, darf er sich mit Picking-Besteck oder per Schlagschlüssel nicht öffnen lassen. Solche Schließzylinder gibt es im guten Fachhandel.
Gruß
Wolfgang
Zum Thema Schließzylinder, ihre Sicherheit und Methoden, die Technik zu überlisten, gibts hier einen empfehlenswerten Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Lockpicking . Auch die Linkliste am Schluß des Beitrags ist einen Besuch wert.
Nach Studium der Seiten sollte man baldigst loslaufen und neue Schließzylinder für Haus-, Keller- und Terrassentür besorgen - möglichst nicht die 10€-Dinger vom Baumarkt.
Gruß
Wolfgang
Nach Studium der Seiten sollte man baldigst loslaufen und neue
Schließzylinder für Haus-, Keller- und Terrassentür besorgen -
möglichst nicht die 10€-Dinger vom Baumarkt.
Und das Einfachte und Wichtigste, worauf am achten sollte ist, dass die Länge stimmt und der Zylinder bündig ist
Und wer schon selbst einen normalen Zylinder auswechselte, der muss sich sowieso (nicht) fragen, was diese mickrige Gewindestange eigentlich aushalten kann *gg*
Vor Einbruch wird man wohl nie wirklich sicher sein, wenn man sich nicht selbst einknastet und vergittert.
Aber präventiv kann man zumindest mit einfachen Mitteln verhindern, dass es ‚einbruchsungeübte‘ so einfach haben in die eigenene Wohnung zu kommen.
Allein darum ging es ja bei meinem Hinweis (Unter Hinweis aufs Plauderbrett nehme ich das Wort Tipp respektive Tip mal lieber nicht nochmal unter meine Tasta *g*)
Aber jetzt *aufdiefingerklopf*, dies ist ein ernstes Fachforum und soll ja nicht zugemüllt werden
Grüße Marion
Hallo Marion!
Und wer schon selbst einen normalen Zylinder auswechselte, der
muss sich sowieso (nicht) fragen, was diese mickrige
Gewindestange eigentlich aushalten kann *gg*
Die Schraube hält den Schließzylinder in der richtigen Position und hat im abgeschlossenen Zustand nichts zu halten. Dann ragt nämlich aus dem Schließzylinder ein ziemlich massiver Stahlklotz ins Schloß.
Gruß
Wolfgang
Rehi Wolfgang,
Die Schraube hält den Schließzylinder in der richtigen
Position und hat im abgeschlossenen Zustand nichts zu halten.
Dann ragt nämlich aus dem Schließzylinder ein ziemlich
massiver Stahlklotz ins Schloß.
hmmm, ich sah schon so oft, dass ein herausragender Zylinder ganz einfach ‚ausgehebelt‘ werden kann, weil diese Gewindestange diesen Hebelkräften nicht standhalten würde. Dann wurden Bilder gezeigt von dieser gebrochenen Gewindestange und der Zylinder ganz einfach rauszunehmen wäre.
Damit dieser Stahlklotz, die Herausnahme allerdings nicht blockiert, muss das ‚Schloss‘ gedreht werden. Also beim Einbau ist es ja auch so, dass man den Schlüssel braucht, um den ‚Stahlklotz‘ quasi wegzudrehen um den Zylinder einsetzen zu können.
Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?
Hallo Marion!
ich sah schon so oft, dass ein herausragender Zylinder
ganz einfach ‚ausgehebelt‘ werden kann, weil diese
Gewindestange diesen Hebelkräften nicht standhalten würde.
Dann wurden Bilder gezeigt von dieser gebrochenen
Gewindestange und der Zylinder ganz einfach rauszunehmen wäre.
Deshalb war Dein Hinweis richtig, daß der Schließzylinder bündig mit der Tür/einer von außen nicht abschraubbaren Blende sitzen muß. Sobald man eine stabile Zange ansetzen kann, läßt sich die ganze Konstruktion zerstören.
Damit dieser Stahlklotz, die Herausnahme allerdings nicht
blockiert, muss das ‚Schloss‘ gedreht werden. Also beim Einbau
ist es ja auch so, dass man den Schlüssel braucht, um den
‚Stahlklotz‘ quasi wegzudrehen um den Zylinder einsetzen zu
können.
So isses. Wenn man von außen kein Werkzeug ansetzen kann, sich der Schließzylinder nicht aufbohren läßt, gegen Picking und Schlagschlüssel immun ist und Tür nebst Zarge und Schließblech stabile Konstruktionen sind (und die Wände nicht aus Pappe bestehen), kommen ungebetene Gäste ohne weiteres nicht mehr in die Wohnung - jedenfalls nicht ohne beträchtlichen Zeitaufwand und Radau durch die Tür. Dann muß man nur noch dafür sorgen, den eigenen Haustürschlüssel niemals zu verlieren oder sich klauen zu lassen, weil man andernfalls ein ziemlich teures Problem hat.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Sofort ran ans telefon und 110 -dafuer zahlst Du steuern-
gewaehlt
NEIN - die 110 ist total verkehrt, da hier ja kein Notfall vorliegt.
Das wäre jetzt „Missbrauch von Notrufeinrichtungen“.
Wenn schon die Polizei angerufen werden soll (warum nicht persönlich vorbeigehen? Warum sollten die jetzt noch einen Streifenwagen schicken?), dann über die „normale“ Rufnummer aus dem Telefonbuch.
Gruß
HaWeThie
Hallo HaWeThie,
sorry - aber das ist jetzt Quatsch! Wenn jemand beim Vorliegen eines Einbruches die 110 wählt (statt der Telefonnummer des zuständigen Polizeirevieres) kann ihm deshalb keiner einen Vorwurf machen. Vergleiche dazu den Tatbestand des § 145 StGB.
110 - Wir sind für (fast) jeden Spaß zu haben!
Dachsgruß
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Ganz schlechte Antwort!!!
Hallo,
NEIN - die 110 ist total verkehrt, da hier ja kein Notfall vorliegt.
Das wäre jetzt „Missbrauch von Notrufeinrichtungen“.
Was fuer ein Unsinn. Hier liegt natuerlich kein Verstoss nach 145 StGB vor, denn der Anrufer will ja dass die Polizei einschreitet.
145 kommt nur bei sogenannten Spassanrufen, fragen nach der Uhrzeit etc. in Betracht.
Aber was viel schlimmer ist:
Genau durch solche Aussagen werden Buerger davon abgeschreckt die Polizei zu rufen wenn sie es sollten. Ich weiss aus persoenlicher Erfahrung, wie oft Menschen sich nicht getraut haben 110 anzurufen wenn tatsaechlich etwas vorlag und deshalb Taeter fluechten konnten, oder sogar Menschen starben. Es koennte ja falsch sein 110 zu waehlen… Das ist genau die falsche einstellung!
Sicher ist es prinzipiell besser - wenn man sich auskennt - die zustaendige Dst anzurufen, oder sogar das zust. Kommissariat bei der Kripo, aber als Normalbuerger wird man das kaum kennen, bzw. oft nicht mal wissen welche Wache zustaendig ist – muss man auch nicht. Das fuehrt dann zu sinnlosem weiterverbinden.
Das wäre jetzt „Missbrauch von Notrufeinrichtungen“.
Wenn schon die Polizei angerufen werden soll (warum nicht
persönlich vorbeigehen?
Damit der Typ zufaellig in der Zeit wieder einbricht - soll man dazu raten??? Nicht wirklich oder? Hier steht die Eigentumssicherung an erster stelle und wuerde der Polizist am Telefon mich dazu auffordern, wuerde ich ihn darauf hinweisen und nochmal nach seinem Namen fragen, damit ich weiss an wen ich mich wenden kann wenn inzwischen eingebrochen wurde.
Warum sollten die jetzt noch einen
Streifenwagen schicken?), dann über die „normale“ Rufnummer
aus dem Telefonbuch.
Hatten wir oben schon.
Hier liegt eine Straftat vor, also kann auch ohne bedenken 110 angerufen werden!
DM
In dem Zusammenhang: Picking Pistole
http://*www.sicherheits-markt.info/sima/news/voll/1003219.html
Eine Zeitlang war ich im Sicherheitsdienst tätig.
In dieser Zeit wurde ich (und weitere Kollegen)durch die IHK geschult.
Dabei wurde uns auch die o. a. „Picking-Pistole“ vorgestellt.
Der Ausbilder wies darauf hin, dass ein normal Sterblicher die Verwendung dieses Gerätes nicht feststellen wird.
Nach meinem Kenntnisstand darf die „P-P“ in Deutschland nicht verwendet werden.
Das wird aber sicherlich keinen Unterweltler davon abhalten.
Gruß Zorro