Bitte helfen bei Umsatzsteuer

Hallo

also eigentlich ist ja der Eigenverbrauch umsatzsteuerbar.
Zweck: Beim Kauf des Wirtschaftsgutes wurde VSt abgezogen, die
wird durch die Buchung von USt nun (teilweise) rückgängig ge-
macht.

Aber was ist nun, wenn das Wirtschaftsgut eingelegt worden ist.
Das Wirtschaftsgut also vorher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt
hat. Fällt dann trotzdem bei Eigenverbrauch USt an?

Nehmen wir als konkretes Beispiel einen Pkw. Pkw wird eingelegt zum
Zeitwert. Kein VSt Abzug. Dann Nutzenentnahme in HÖhe von 2.000.
Davon 1.000 Abschreibung und 1.000 Kfz Steuer. USt auf die 2.000?

Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen

liebe Grüße

Mel

Ist das 1%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Jörg

Nehmen wir als konkretes Beispiel einen Pkw. Pkw wird
eingelegt zum
Zeitwert. Kein VSt Abzug. Dann Nutzenentnahme in HÖhe von
2.000.
Davon 1.000 Abschreibung und 1.000 Kfz Steuer. USt auf die
2.000?

Nicht steuerbar § 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 UStG (Gegenstand hat nicht zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt).