Hallo Ralf,
Hallo liebe Leute ich bin neu in Eurer Runde und habe da
einmal eine ernsthafte Frage.
Ich glaube, davon gehen wir alle aus, dass die Fragen ernsthaft sind. 
Man sieht ja immer wieder Leute in irgendwelchen
Fussgängerpassagen stehen und dort Musik machen ect.
Wie sieht da die Rechtliche Situation aus? Hat die Gemeinde
oder Stadt das Recht dies zu untersagen, zumal man ja auch in
der Regel noch auf ein gutes Trinkgeld der Bürger hofft.
Das Musizieren ist ein nicht vorgesehener Gebrauch der Straße. Jetzt sind die Regelungen in jedem Bundesland anders (manchmal auch in jeder Gemeinde). Hier in Bonn müssen die Musiker sich eine Spielerlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) holen, um musizieren zu dürfen. Diese ist auch noch mit Auflagen versehen (15 min. an einem Ort, keine elektronik, wie Lautsprecher oder so).
Das Problem liegt hier nur in der Kontrolle - man sieht gerade jetzt, immer mehr als drei Musiker, für die pro Tag eine Erlaubnis erteilt wird, in der Fußgängerzone.
Kennt da jemand vielleicht Seiten mit Gerichtsurteilen die
sich diesem Thema annnehmen?
Leider nein.
Ich wäre sehr dankbar wenn mir da jemand helfen könnte.
Noch was, wie sieht es denn aus wenn der jenige nicht auf
öffentlichem, sondern privaten respektive konzessioniertem
Gelände steht?
Solange keine Wirkung in den öffentlichen Verkehrsraum besteht, sehe ich da kein Problem. Wenn du also in einen Biergarten gehst, sollte das niemanden (außer dem Wirt und den Gästen) stören.
Wenn jedoch die Tische in öffentlichem Verkehrsraum stehen, gilt wiederum das oben gesagte.
Wie gesagt, es ist manchmal von Kommune zu Kommune anders. So ist in einigen Städten in der Nachbarschaft erlaubt, ohne Erlaubnis zu spielen, solange man sich nicht länger als 15 - 30 min. am gleichen Ort aufhält.
Erkundige dich bitte bei der Gemeinde, die müssen (!) dir Auskunft geben.
Gruß
HaweThie