ein Versuch
hallo zusammen!
ich habe einige fragen, auf die ich hier hoffentlich auch
antworten bekomme 
werd mal versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen 
- welche rechtsform habe ich als student, der quasi als
freischaffender künstler grafiken für kunden erstellt und
dafür geld bekommen möchte? heisst das einfach nur „fima“
(oder ist „firma“ gar keine rechtsform sondern eine kategorie
/ überbegriff?)?
Du betreibst den „Unternehmen“ als so genannter „Einzelunternehmer“. Das Wort „Firma“ ist ein Begriff aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Im Zusammenhang mit deinem Unternehmen solltest du diesem Begriff möglichts nicht benutzen. Er würde dir u.U. einige zusätzliche Pflichten, die sich aus dem HGB ergeben, aufbürden.
§ 19 HGB
sinngemäß: Firma ist der NAME des Kaufmannes, unter dem er sein Geschäft betreibt, klagen und verklagt werden kann.
In deinem Fall fehlt es an der Eigenschaft des Kaufmanns. Möchte das jetzt nicht weiter ausführen. Nur so viel: es stünde in den § 1 - 6 HGB, was als Kaufmann gilt. Momentan bist du keiner.
- ich habe mir für meine tätigkeit einen namen ausgesucht u
eine website eingerichtet. diese tritt aber nicht in der
gewerbeanmeldung auf, weil laut amt das gewerbe
personenbezogen ist. ist das in irgendeienr art und weise ein
problem? wenn ich z.b. eine rechnung schreiben möchte, dann
möchte ich doch auch den namen der „firma“(?) nennen… ?
Du kannst dir für dein Unternehmen selbstverständlich einen Namen aussuchen. Es ist dann allerdings angebracht, aber nicht zwingend, wenn du als Inhaber in Erscheinung trittst.
- welche daten müssen meinerseits überhaupt bei einer
rechnung angegeben werden? muss ich mwst berechnen? ich habe
gehört, dass, wenn man unter diesen berühmten 7000€/jahr
bleibt, man als „kleinunternehmer“ oder
„kleingewerbetreibender“ eingestuft wird, und nicht
verpflichtet ist, die gesetzliche mwst zu berechnen…?!
Die Angaben ergeben sich zum Beispiel aus § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG). Ob dies für die anzuwenden ist, klär ich später noch mal. Jetzt erst mal die Angaben, die auftauchen sollten:
§ 14 Abs. 4
-
vollständige Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
-
Deine Steuernummer
-
das Ausstellungsdatum, (sprich:Rechnungsdatum)
-
eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
-
die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
(Da du sonstige Leistungen ausführen wirst, beschreib sie also in zwei bis drei Zeilen: z.B.:Logo entwerfen, 3-farbig,…)
-
den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist,
Also z.B. nach Ihrem Auftrag vom … habe ich im Zeitraum von … bis … (nach Verwaltungsauffassung reicht hier die Angabe von Monaten, aber wenn du selbst nachvollziehen möchtest, wann du woran gearbeitet hast, und ob die Arbeit somit auch entsprechend vergütet wurde, kannst du das auch genauer aufschlüsseln)
-
das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist und
-
den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
(Als Entgelt gilt das Netto)
- im zuge der gewerbeanmeldung bekomme ich ja soweit ich
weiss eine neue / weitere steuernummer vom finanzamt. in
welcher relation steht diese steuernummer zu der, die bereits
auf meiner lohnsteuerkarte steht?
Auf der Lohnsteuerkarte wirst du keine Steuernummer (StNr.) finden. Eine Steuernummer hast du bisher nur dann, wenn du schon einmal eine Einkommensteuererklärung abgegeben hast. Sollte dies nicht der Fall sein, erhältst du erstmalig eine StNr. Die bekommst du aber nicht automatisch, sondern du mußt nach der Gewerbeanmeldung (Gewerbeamt) auch beim Finanzamt einen Vordruck einreichen („Steuerliche Anmeldung“). Daraufhin wird dir mitgeteilt, ob du erstmals eine StNr. erhältst, ob deine bestehende weiter geführt wird, oder ob deine bisherige geändert wird.
wird die alte ungültig o
muss ich ggf 2 steuererklärungen machen? darf ich als student
mit div nebenjobs 7000€/jahr verdienen und zusätzlich mit der
als gewerbe angemeldeten tätigkeit nochmal die gleiche summe?!
Dürfen darfst du sogar noch viel mehr.
oder muss ich alle meine verdienste zusammenrechnen und eine
steuererklärung machen, wenn ich insgesamt über 7000€/jahr
komme, aber nur ein teil davon von der als gewerbe gemeldeten
tätigkeit stammt?
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, MUSST du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dari sind alle deine Einnahmen zusammenzurechnen. Davon dürfen dann bestimmte Beträge abgezogen werden. Und der Betrag, der dann unterm Strich rauskommt, ist der Einkommensteuer zu unterwerfen.
Hilfe bei diesem ganzen Kram, kann dir sicherlch auch ein Steuerberater in deiner Nähe leisten. Und wenn du nicht so viel verdienst, kann er dir auch nicht so viel in Rechung stellen.
- betrifft/verändert meine gewerbeanmeldung in irgendeiner
art und weise meine versicherung? muss da was gemeldet werden?
Nein. Erst wenn du hauptberuflich dein „Gewerbe“ ausübst, mußt du dich evtl. freiwillig versichern. Evtl. ist es ja auch möglich, in die Künstersozialkasse (KSK) einzutreten. Soweit mir bekannt, hat die KSK ziemlich gute Konditionen.
Aber so lange du dich noch als Arbeitnehmer durchs Leben schlägst, muss da nichts weiter veranlasst werden. Erforderlichenfalls kann aber auch ein Gespräch mit dem für dich zuständigen Sachbearbeiter bei der Krankenkasse weiter helfen.
- muss ich als student diese gewerbliche tätigkeit beim
arbeitsamt melden? wenn ich mich nach dem studium
exmatrikuliere und diese tätigkeit hauptberuflich ausüben
will, was ist dann zu tun?
Nein. Es sei denn du bist arbeitslos oder willst das ganze als sogenannte Ich-AG aufziehen.
was verändert sich bzgl
steuern/steuerklasse / versicherung etc?
Nichts, was nicht oben bereits genannt wurde.
- wo kann ich hilfe bzgl buchhaltung/steuererklärung
bekommen? wie finde ich raus, ob ich im wust von meinen
honoraren / ausgaben / unkosten / anschaffungen / arbeitszeit
(wie berechne ich überhaupt meine eigene arbeitszeit?) etc
überhaupt gewinn mache? ich meine, ich nehme für einen auftrag
ein pauschalhonorar, das inkl aller unkosten ist. wenn ich für
ein projekt z.b. 500€ bekomme, aber unkosten in form von
photoshootings etc (z.b. 100€) und laufenden kosten wie miete
(kann ich mein arbeitszimmer irgendwie geltend machen?
berechne ich das pro auftrag oder übers ganze jahr?) habe,
darüberhinaus anschaffungen wie z.b. ein neuer computer
anstehen, wie berechne ich denn dann den gewinn, der doch
ausgangspunkt für die frage sein soll, ob ich steuern zahlen
muss oder nicht?
Entweder eine einfache EXcel-Tabelle anlagen: In der einen Spalte die Einnahmen, in der zweiten Spalte die Ausgaben und in der dritten Zeile etwas Text dazu ODER und das denke ich sollte hier wesentlich efizienter und für dich nervenschonender sein: Steuerberater. Einfach im Telefonbuch nachgucken. Irgendeiner ist bestimmt in deiner Nähe.
ODER Buchhaltungsservices. Die sind zum Teil noch etwas preiswerter, liefern aber die selbe Qualität, wie Steuerberater.
ok, das waren jetzt viele fragen und vielleicht ist alles auch
etwas durcheinander… aber ich würde mich wirklich sehr
freuen, wenn jemand licht ins dunkel bringen könnte, wenn auch
nicht auf alle, sondern nur auf die eine oder andere frage
antworten kommen…!
Hoffe, ich konnte einigermaßen verständlich rüberbringen, was mir bei den Fragen so alles durch den Kopf schwirrte.
BARUL76