Bitte helft mir

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe im letzten Jahr bei meiner Ausbildung an einer staatlichen Schule 105,00€ BAFÖG bekommen dieses Jahr bekomme ich allerdings keinen Cent weil meine Eltern seit März 2003 verheiratet sind. Ich war heute schon auf der BAFÖG Stelle doch die sagten das nichts mehr zu machen ist. Mein Freund schlägt mir vor er könnte seinen Mietvertrag auf mich überschreiben und dann würde ich Wohngeld bekommen. Mit meinen Eltern habe ich mich aufgrund meines Freundes verstritten, meine Mutti hat gesagt von ihr bekäme ich keinen Cent. Habe ich eine Möglichkeit Geld zu bekommen. Mein Kindergeld in Höhe von 154,00€ bekomme ich monatlich, aber wer selbst einen Haushalt führt weiss das das hinten und vorn nicht reicht. Bitte schreibt mir schnell ob mir von meinen Eltern mehr Geld zusteht als sie mir zahlen und wie ich vorgehen könnte um an das Geld zu kommen.
Bin Dankbar für jeden Vorschlag

Nicole

hi,

deine eltern sind für dich i.d.R. unterhaltspflichtig. wenn du bafög-berechtigt bist, steht dir kein wohngeld (sozialhilfe) zu.

du solltest zwingend mit deinen eltern kontakt aufnehmen und denen deinen standpunkt nennen. du solltest ggf. zur studentischen studienberatung gehen. resp. das bafög-amt befragen, welcher unterhalt dir zusteht.

im endeffekt sollte es im sinn der eltern sein, dass ihr euch gütlich zeigt. solch ein rechtsstreit geht i.d.R. gg. die eltern und für das kind aus (es sei denn du bist langzeitstudent und kümmerst dich nebenbei um keine arbeit etc.).

also, nicht verzagen.

mfg vom

showbee

Das mit den Eltern war eine gute Idee allerdings hatte ich das vergnügen heute schon. Ohne Erfolg sie stellen sich stur und sagen ich soll doch zu ihnen zurückkommen und wieder bei ihnen einziehen also rede ich gegen eine Wand wenn ich mit ihnen rede. Von denen ist so einfach nichts zu holen.

Unterhaltsanspruch
Hallo Nicole,

Zunächst einmal: wie alt bist Du? Und zweitens: ist es Deine erste Ausbildung?

Ohne Erfolg sie stellen sich stur und
sagen ich soll doch zu ihnen zurückkommen und wieder bei ihnen
einziehen also rede ich gegen eine Wand wenn ich mit ihnen
rede.

Nun, den Eltern ist es in der Tat freigestellt, in welcher Form sie Dir den Unterhalt gewähren (§ 1612 Abs. 2 BGB). Sprich: indem sie Dich wieder bei sich zu Hause aufnehmen und für Kost, Logie, etc., sorgen, sind sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen.

Ist die Rückkehr nach Hause für Dich unzumutbar und die Chance auf eine Einigung mit den Eltern gleich Null, führt kein Weg am Familiengericht vorbei. In einem solchen Fall hast Du nämlich die Möglichkeit, einen Beschluß zu erwirken, nach dem die Eltern Dir nicht einen sogenannten Natural- sondern Barunterhalt schulden.

Wenn die BAFÖG-Stelle überfragt ist, solltest Du beim Jugendamt nachfragen - dazu ist die Truppe schließlich da. Außerdem hast Du die Möglichkeit, die kostenlose Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche in Anspruch zu nehmen, die vom Kinderschutzbund angeboten wird. Unter http://www.dksb.de (-> Kontakt -> Verbandsdatenbank) findest Du mit Sicherheit eine Beratungsstelle in Deiner Nähe.

Und zum Schluß noch einige Infos zum Thema: http://www.mfjfg.nrw.de/familienratgeber/100_lebensp…

Beste Grüße

Renee

Ich bin in 3 Tagen 19 und es ist meine erste Lehre. Steht mir der rechtsanspruch trotzdem zu d.h.bekomme ich noch kostenlose Unterstützung falls es vor ein Familiengericht geht?

Vielen Dank für die schon gegebenen Antworten und für die, die vielleicht noch kommen werden.

Nicole

[noch off topicer] Besserwisser als solche… :wink:
Hallo Ralf oder number cruncher, oder wie auch immer,

auweia! Soll ich jetzt darum beten, daß sich die Erde unter mir auftun möge?

Nein, ernsthaft: die eMail-Adresse ist so ziemlich das Letzte, worauf ich bei der Beantwortung eines Postings achte - erst recht, wenn sie größtenteils aus Zahlenkombinationen besteht; schon eher werfe ich einen Blick in die ViKa, in der Hoffnung, daß dort die eine oder andere relevante Info steht. Meine eMail-Adresse besagt schließlich auch nicht, daß ich königlicher Abstammung bin…

Insofern finde ich nichts Verwerfliches daran, entsprechend nachzufragen.

Beste Grüße

Renee