Hab am 23.6., 22:14 schon einen Fall dargestellt ("Bitte Hilfe: Plötzliche Kündigung rechtens?)
Bei diesem hypothetischen Fall haben sich nun gravierende Änderungen ergeben:
Nachdem der Chef seit Wochen der AN und allen Kollegen mit Kündigungen, Abmahnungen droht, hat die AN nun vorgegriffen und selbst gekündigt.
Da AN aufgrund des Chefs eh schon länger psychische Probleme hat und dies beim Arzt auch dokumentiert ist, hat sie vom Arzt eine Bescheinigung bekommen, dass eine Kündigung/Arbeitsplatzwechsel dringend empfohlen wird (somit gibt es keine Sperrzeiten beim Arbeitsamt).
Vertraglich hat sie eine Kündigungszeit von 3 Mon. zum Quartalsende. Angestellt ist sie seit 1.6.04.
AN hat nun heute gekündigt zum 31.7.05, also mit 4 Wochen zum Monatsende. Somit kann sie nächste Woche noch Projektübergaben machen u. dann ihren Resturlaub antreten. Allerdings hat der Chef die schriftliche Kündigung heut nicht angenommen (sie wollte sie abgezeichnet haben). Morgen legt AN sie ihm daher mit Zeugen auf den Tisch.
Der Chef weiß noch nicht, in welche Richtung er rudern soll, da er anscheinend noch nicht weiß, ob die AN noch nützlich sein könnte oder nicht.
Daher konfrontierte er sie heute mit folgenden Aussagen:
- Wenn überhaupt, kann sie nur mit 3 Mon. zum Quartalsende kündigen.
- Sie soll nur noch bis morgen arbeiten, ab 1.7.05 soll dann das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld zahlen. Seine Begündung hierbei: aufgrund der finanziellen Engpässe des Unternehmens kann er ihr eh kein Gehalt zahlen (wie gesagt, steht das Gehalt von Mai + Juni auch noch aus) und dann soll eben das Arbeitsamt einspringen.
Meine Fragen:
Ist es ok, dass die AN mit 4 Wo. zum Monatsende kündige? Lt. Arbeitsamt könnte sie aufgrund der Arztbescheinigung sogar fristlos kündigen. Möchte dies aber nicht so gerne wg. Projektübergaben u. weil sie eh noch Urlaub u. Überstd. hat.
Wenn das ok ist, muss sie ihm sagen, dass sie aufgrund des Arztattests diese vom Vertrag abweichende Kündigungszeit in Anspruch nehmen kann?
Gibt es für ihn irgendeine Möglichkeit, sie wirklich schon zum 1.7. abzuschieben?
Schon im Voraus ein herzliches Danke für die Antworten zu diesem natürlich nur fiktiven Fall.
