Bitte Hilfe: Chefgehabe zur Kündigung rechtens?

Hab am 23.6., 22:14 schon einen Fall dargestellt ("Bitte Hilfe: Plötzliche Kündigung rechtens?)

Bei diesem hypothetischen Fall haben sich nun gravierende Änderungen ergeben:

Nachdem der Chef seit Wochen der AN und allen Kollegen mit Kündigungen, Abmahnungen droht, hat die AN nun vorgegriffen und selbst gekündigt.

Da AN aufgrund des Chefs eh schon länger psychische Probleme hat und dies beim Arzt auch dokumentiert ist, hat sie vom Arzt eine Bescheinigung bekommen, dass eine Kündigung/Arbeitsplatzwechsel dringend empfohlen wird (somit gibt es keine Sperrzeiten beim Arbeitsamt).

Vertraglich hat sie eine Kündigungszeit von 3 Mon. zum Quartalsende. Angestellt ist sie seit 1.6.04.
AN hat nun heute gekündigt zum 31.7.05, also mit 4 Wochen zum Monatsende. Somit kann sie nächste Woche noch Projektübergaben machen u. dann ihren Resturlaub antreten. Allerdings hat der Chef die schriftliche Kündigung heut nicht angenommen (sie wollte sie abgezeichnet haben). Morgen legt AN sie ihm daher mit Zeugen auf den Tisch.

Der Chef weiß noch nicht, in welche Richtung er rudern soll, da er anscheinend noch nicht weiß, ob die AN noch nützlich sein könnte oder nicht.

Daher konfrontierte er sie heute mit folgenden Aussagen:

  1. Wenn überhaupt, kann sie nur mit 3 Mon. zum Quartalsende kündigen.
  2. Sie soll nur noch bis morgen arbeiten, ab 1.7.05 soll dann das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld zahlen. Seine Begündung hierbei: aufgrund der finanziellen Engpässe des Unternehmens kann er ihr eh kein Gehalt zahlen (wie gesagt, steht das Gehalt von Mai + Juni auch noch aus) und dann soll eben das Arbeitsamt einspringen.

Meine Fragen:
Ist es ok, dass die AN mit 4 Wo. zum Monatsende kündige? Lt. Arbeitsamt könnte sie aufgrund der Arztbescheinigung sogar fristlos kündigen. Möchte dies aber nicht so gerne wg. Projektübergaben u. weil sie eh noch Urlaub u. Überstd. hat.

Wenn das ok ist, muss sie ihm sagen, dass sie aufgrund des Arztattests diese vom Vertrag abweichende Kündigungszeit in Anspruch nehmen kann?

Gibt es für ihn irgendeine Möglichkeit, sie wirklich schon zum 1.7. abzuschieben?

Schon im Voraus ein herzliches Danke für die Antworten zu diesem natürlich nur fiktiven Fall.

BGB § 626
Hi!

Schau Dir mal diesen § an!

Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass man die Kündigungsfrist bis zur vertraglich geregelten frei wählen kann - dagegen würde der genannte § etwas haben.

Wenn ein Arbeitnehmer aus wichtigem Grund kündigt, da die Weiterführung für ihn unzumutbar ist (und er das auch belegen kann), sollte es beim Arbeitsamt auch keine Probleme geben!

Wobei man sich imho alle Zusagen vom Arbeitsamt SCHRIFTLICH geben lassen sollte!!!

LG
Guido

Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein allgemeiner Hinweis!

Hi

Vertraglich hat sie eine Kündigungszeit von 3 Mon. zum
Quartalsende. Angestellt ist sie seit 1.6.04.
AN hat nun heute gekündigt zum 31.7.05, also mit 4 Wochen zum
Monatsende.

aus welchem Grund meint sie sich NICHT an die vertragliche KüFri halten zu müssen? Sie kann um einen Auflösungsvertrag zu solchen Bedingungen bitten, aber der AG muss zustimmen. Wenn nicht > 3 Monate zum Q-Ende >>> d.h. sie müsste noch HEUTE zum 30. September kündigen.

Da die Kündigung eh nicht wirksam ist,
andere Variante: Krankschreiben. 5,5 Wochen, ein paar Tage Arbeiten, dann wieder 5,5 Wochen… irgendwann wird der AG sich einigen wollen.

ab 6 Wochen zahlt die KK, dann interesstierts den AG nicht mehr so ne Lösung zu finden.

früher raus kommt sie nur mit nem auflösungsvertrag in beiderseitigem einverständnis.

HH

Somit kann sie nächste Woche noch Projektübergaben

machen u. dann ihren Resturlaub antreten. Allerdings hat der
Chef die schriftliche Kündigung heut nicht angenommen (sie
wollte sie abgezeichnet haben). Morgen legt AN sie ihm daher
mit Zeugen auf den Tisch.

Der Chef weiß noch nicht, in welche Richtung er rudern soll,
da er anscheinend noch nicht weiß, ob die AN noch nützlich
sein könnte oder nicht.

Daher konfrontierte er sie heute mit folgenden Aussagen:

  1. Wenn überhaupt, kann sie nur mit 3 Mon. zum Quartalsende
    kündigen.
  2. Sie soll nur noch bis morgen arbeiten, ab 1.7.05 soll dann
    das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld zahlen. Seine Begündung
    hierbei: aufgrund der finanziellen Engpässe des Unternehmens
    kann er ihr eh kein Gehalt zahlen (wie gesagt, steht das
    Gehalt von Mai + Juni auch noch aus) und dann soll eben das
    Arbeitsamt einspringen.

Meine Fragen:
Ist es ok, dass die AN mit 4 Wo. zum Monatsende kündige? Lt.
Arbeitsamt könnte sie aufgrund der Arztbescheinigung sogar
fristlos kündigen. Möchte dies aber nicht so gerne wg.
Projektübergaben u. weil sie eh noch Urlaub u. Überstd. hat.

Wenn das ok ist, muss sie ihm sagen, dass sie aufgrund des
Arztattests diese vom Vertrag abweichende Kündigungszeit in
Anspruch nehmen kann?

Gibt es für ihn irgendeine Möglichkeit, sie wirklich schon zum
1.7. abzuschieben?

Schon im Voraus ein herzliches Danke für die Antworten zu
diesem natürlich nur fiktiven Fall.

Nicht wirklich!
Hi!

aus welchem Grund meint sie sich NICHT an die vertragliche
KüFri halten zu müssen?

Wurde doch erwähnt! Wichtiger Grund durch bescheinigte AU wegen des Arbeitsverhältnisses!

Sie kann um einen Auflösungsvertrag zu
solchen Bedingungen bitten, aber der AG muss zustimmen.

Eine außerordentliche Kündigung kan von beiden Seiten ausgesprochen werden!

Da die Kündigung eh nicht wirksam ist,

Wer sagt das? Ein Gericht würde sie vermutlich eher umdeuten als für unwirksam erklären…

andere Variante: Krankschreiben. 5,5 Wochen, ein paar Tage
Arbeiten, dann wieder 5,5 Wochen… irgendwann wird der AG
sich einigen wollen.

Sonst noch eine Anregung zur Straftat?

früher raus kommt sie nur mit nem auflösungsvertrag in
beiderseitigem einverständnis.

Wie gesagt: Das stimmt so nicht! Übrigens könnte auch die fehlende Entgeltzahlung als wichtiger Grund ausreichen!

LG
Guido

Hallo

Wenn ein Arbeitnehmer aus wichtigem Grund kündigt, da die
Weiterführung für ihn unzumutbar ist (und er das auch belegen
kann), sollte es beim Arbeitsamt auch keine Probleme geben!

Auf diese Variante sollte man sich meines Erachtens aber nun wirklich nicht verlassen. Denn, Zitat, „AN hat nun heute gekündigt zum 31.7.05, also mit 4 Wochen zum Monatsende.“ Es ist in meinen Augen absolut unmöglich, im Streitfalle glaubhaft darzulegen, daß ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, wenn man vorher schon mit einer Kündigungsfrist (fast) ordentlich gekündigt hat. Wie soll das gehen? „Herr Richter, ich dachte, ich könnte da noch vier Wochen weiter machen, weil so schlimm schien es mir nicht. Ich wollte noch das Projekt in Ruhe übergeben und dann etwas Urlaub machen und danach, ob Sie es glauben oder nicht, wußte ich schon, daß für mich das Weiterarbeiten ab dem 01.08. objektiv gesehen absolut unzumutbar ist.“ Auch die vorherigen Postings lassen der Schilderung nach eher darauf schließen, daß ein solcher Grund nicht existiert, denn Brigittes Bekannte war ja eher heiß darauf, zu wissen, daß die Küfrist eingehalten werden muß, wenn der AG kündigt.

Nur weil das Arbeitsamt es so sagt, heißt das nicht, daß ein Richter das auch so sieht.

Die vereinbarte Küfrist von 3 Monaten zum Quartal ist m.E. einzuhalten.

Gruß,
LeoLo

Ich war doch vorsichtig!
Hi!

Auf diese Variante sollte man sich meines Erachtens aber nun
wirklich nicht verlassen. Denn, Zitat, „AN hat nun heute
gekündigt zum 31.7.05, also mit 4 Wochen zum Monatsende.“ Es
ist in meinen Augen absolut unmöglich, im Streitfalle
glaubhaft darzulegen, daß ein Grund für eine fristlose
Kündigung vorliegt,

-SCHNITT-
Menno, ich habe doch geschreibselt:
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass man die Kündigungsfrist bis zur vertraglich geregelten frei wählen kann - dagegen würde der genannte § etwas haben.

Auch die vorherigen
Postings lassen der Schilderung nach eher darauf schließen,
daß ein solcher Grund nicht existiert, denn Brigittes Bekannte
war ja eher heiß darauf, zu wissen, daß die Küfrist
eingehalten werden muß, wenn der AG kündigt.

Naja, ok! Ich hatte es jetzt so gelesen, dass sie nachweislich WEGEN der Arbeit AU wäre…

LG
Guido

Aber Guido, ich wollte Dich doch gar nicht verbessern, sondern ergänzen…

:smile:

Gruß,
LeoLo

Hi

Sonst noch eine Anregung zur Straftat?

Die anregung bekam ich in ähnlicher art vom Betriebsrat, falls das
„eine Anregung zur Straftat“ sein sollte, dann werde ich natürlich vehement gegen solch eine Taktik anreden…

meine BR sagte mir damals so in der Art: nur wenn’s dem AG weh tut dann denkt er über ne Lösung nach. Wenn die Kasse zahlt, dann ists dem AG völlig egal.

Aber egal, was ändert diese Situation ander vertraglichen KüFri in der Richtung, das der AN seine KüFri SELBER neu definieren kann?

Ich hab damals in meiner Situation nicht den vom BR erwähneten Weg gewählt sondern um einen Auflösungsvertrag gebeten. Jefe lachte nur und sagte: „hier geht nur wen ich rausschmeisse“, und so hatte ich 6 Monate KüFri einzuhalten und hatte Silvester den letzten Arbeitstag.
Weder Anwalt noch BR haben jemals die Möglichkeit einer Verkürzung der Küfri aus irgendwelchen Gründen erwähnt.

Gruss, HH

Hallo

Sonst noch eine Anregung zur Straftat?

Die anregung bekam ich in ähnlicher art vom Betriebsrat, falls
das
„eine Anregung zur Straftat“ sein sollte, dann werde ich
natürlich vehement gegen solch eine Taktik anreden…

Das solltest Du auch tun, denn ja, es ist eine Straftat.

meine BR sagte mir damals so in der Art: nur wenn’s dem AG weh
tut dann denkt er über ne Lösung nach. Wenn die Kasse zahlt,
dann ists dem AG völlig egal.

Diese nicht unübliche Geisteshaltung seitens des BR macht das Ganze aber nicht legaler.

Weder Anwalt noch BR haben jemals die Möglichkeit einer
Verkürzung der Küfri aus irgendwelchen Gründen erwähnt.

Es gibt auch keine, wenn die Küfrist wirksam vereinbart ist und der AG keiner Aufhebung zustimmt.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Die anregung bekam ich in ähnlicher art vom Betriebsrat,

wodurch ich mich in meinen Vorurteilen gegenüber Betriebsräten bestätigt sehe… (nein, ich schere NICHT alle über einen Kamm)

Aber egal, was ändert diese Situation ander vertraglichen
KüFri in der Richtung, das der AN seine KüFri SELBER neu
definieren kann?

Nichts!
Aber die Möglichkeit der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung sollte man HIER nicht ausschließen!

Ich hab damals in meiner Situation nicht den vom BR erwähneten
Weg gewählt sondern um einen Auflösungsvertrag gebeten. Jefe
lachte nur und sagte: „hier geht nur wen ich rausschmeisse“,
und so hatte ich 6 Monate KüFri einzuhalten und hatte
Silvester den letzten Arbeitstag.
Weder Anwalt noch BR haben jemals die Möglichkeit einer
Verkürzung der Küfri aus irgendwelchen Gründen erwähnt.

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag…

LG
Guido