Bitte Hilfe: Plötzliche Kündigung rechtens?

Hallo,

folgenden hypothetischen Fall diskutieren wir im Bekanntenkreis:

Eine Mitarbeiterin, alleinerziehend, arbeitet Teilzeit m. 28 Std. in einem Kleinbetrieb (Chef, seine angestellte Frau, 2 Vollzeitmitarbeiter, besagte Teilzeit-Mitarbeiterin, 1 Azubi). Sie ist seit 13 Mon. dort beschäftigt und hat lt. Vertrag eine Kündigungszeit von 3 Mon. zum Quartalsende. Sie hat dies Jahr noch keinen Urlaub genommen.

Da Zahlungen eines Kunden ausbleiben, steht bei allen Mitarbeitern noch das Mai-Gehalt aus sowie in ein paar Tagen das Juni-Gehalt.

Aufgrund der finanziellen Situation ist der Chef sehr nervös und droht seit Wochen mit Kündigungen.
Am heutigen Tag droht er der Mitarbeiterin wieder und sagt ihr, sie könne nächste Woche zuhause bleiben und zum Arbeitsamt gehen. Sprich: er meint, sie soll nächste Woche mit arbeiten aufhören (damit er nichts mehr zahlen braucht)

Die Fragen:

  1. Welche Kündigungszeit gilt in der Regel? Die vertragliche oder die gesetzliche?
  2. Welche Kündigungszeiten gelten bei finanzieller Notlage in einem Kleinbetrieb für die Mitarbeiter bzw. den Chef?
  3. Ist der Chef in solch einer Situation berechtigt, seiner Mitarbeiterin von heut auf morgen kündigen? (Es liegt nichts gegen sie vor).
  4. Was ist mit dem Urlaub, der ihr noch zusteht? Er wird ihn auf keinen Fall bezahlen wollen (also auch nicht, dass sie ihn noch nimmt, zumal er ihr ja von heut auf morgen kündigen möchte). Kann er sich darum drücken?

Wir meinen, die Situation sieht so aus, wenn er ihr nun wirklich kündigen möchte:
Aufgrund der finanz. Notlage gilt die gesetzl. Kündigungsfrist - er kann ihr also am 30.6. mit 4 Wo. zum Monatsende Juli kündigen. In der Zeit kann sie ihren Urlaub nehmen, oder geht dies aufgrund der Arbeit nicht, muss er ihn auszahlen. Ihr steht dann das Gehalt Mai, Juni u. Juli zu. Er ist nicht berechtigt, ihr anzuordnen, einfach zuhause zu bleiben (um ab dem Zeitpunkt nichts mehr zahlen zu müssen). Wir denken, dass die gleichen Fristen + Bedingungen gelten, wenn sie nun den Spieß umdreht und selbst kündigt…?)

(Dass die Kündigung eh schriftlich erfolgen muss, ist klar!)

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da unsere Diskussion plötzlich sehr brennt.

Mit besten Grüßen
Brigitte

Hallo

  1. Welche Kündigungszeit gilt in der Regel? Die vertragliche
    oder die gesetzliche?

Vertraglich.

  1. Welche Kündigungszeiten gelten bei finanzieller Notlage in
    einem Kleinbetrieb für die Mitarbeiter bzw. den Chef?

Die vertraglich vereinbarten.

  1. Ist der Chef in solch einer Situation berechtigt, seiner
    Mitarbeiterin von heut auf morgen kündigen? (Es liegt nichts
    gegen sie vor).

Kündigen kann er natürlich. Aber es muß schriftlich sein und fristgerecht.

  1. Was ist mit dem Urlaub, der ihr noch zusteht? Er wird ihn
    auf keinen Fall bezahlen wollen (also auch nicht, dass sie ihn
    noch nimmt, zumal er ihr ja von heut auf morgen kündigen
    möchte). Kann er sich darum drücken?

Bei einer fristgerechten Kündigung erscheint es ja ziemlich sicher, daß der Urlaub in Natura genommen werden kann. Die AN muß natürlich Ihre Arbeitsleistung NACHWEISLICH weiter anbieten und ihre Ansprüche ggf gerichtlich geltend machen. Ob der AG alle Ansprüche auch tatsächlich erfüllen kann oder ob er dann nicht in die Insolvenz geht, steht auf einem anderen Blatt.

Wir meinen, die Situation sieht so aus, wenn er ihr nun
wirklich kündigen möchte:
Aufgrund der finanz. Notlage gilt die gesetzl. Kündigungsfrist

  • er kann ihr also am 30.6. mit 4 Wo. zum Monatsende Juli
    kündigen.

Nein, das ist falsch. Einen „Finanzielle-Notlage-Paragraphen“ gibt es für diesen Fall nicht. Lediglich im Falle einer Insolvenz (und das scheint hier ja nicht ganz unwahrscheinlich) könnte der Insolvenzverwalter mit 3 Monaten zum Monatsende kündigen, auch wenn die Küfrist vertraglich länger vereinbart ist.

Gruß,
LeoLo

Auch hallo.

Eine Mitarbeiterin, alleinerziehend, arbeitet Teilzeit m. 28
Std. in einem Kleinbetrieb (Chef, seine angestellte Frau, 2
Vollzeitmitarbeiter, besagte Teilzeit-Mitarbeiterin, 1 Azubi).
Sie ist seit 13 Mon. dort beschäftigt und hat lt. Vertrag eine
Kündigungszeit von 3 Mon. zum Quartalsende. Sie hat dies Jahr
noch keinen Urlaub genommen.

5 Leute Betriebe haben m.W. nach doch keinen Kündigungsschutz, oder ?

Da Zahlungen eines Kunden ausbleiben, steht bei allen
Mitarbeitern noch das Mai-Gehalt aus sowie in ein paar Tagen
das Juni-Gehalt.

Schlechte Zahlungsmoral. Da kenne ich einen analogen Fall :frowning:

Aufgrund der finanziellen Situation ist der Chef sehr nervös
und droht seit Wochen mit Kündigungen.
Am heutigen Tag droht er der Mitarbeiterin wieder und sagt
ihr, sie könne nächste Woche zuhause bleiben und zum
Arbeitsamt gehen. Sprich: er meint, sie soll nächste Woche mit
arbeiten aufhören (damit er nichts mehr zahlen braucht)

Die Fragen:

  1. Welche Kündigungszeit gilt in der Regel? Die vertragliche
    oder die gesetzliche?

Wohl eher die gesetzliche: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt… und Stichwort „betriebliche Gründe“

  1. Welche Kündigungszeiten gelten bei finanzieller Notlage in
    einem Kleinbetrieb für die Mitarbeiter bzw. den Chef?
  2. Ist der Chef in solch einer Situation berechtigt, seiner
    Mitarbeiterin von heut auf morgen kündigen? (Es liegt nichts
    gegen sie vor).

Die Kündigung muss schriftlich fixiert werden: http://www.vdi-nachrichten.com/vdi_nachrichten/aktue…

  1. Was ist mit dem Urlaub, der ihr noch zusteht? Er wird ihn
    auf keinen Fall bezahlen wollen (also auch nicht, dass sie ihn
    noch nimmt, zumal er ihr ja von heut auf morgen kündigen
    möchte). Kann er sich darum drücken?

Siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/

Wir meinen, die Situation sieht so aus, wenn er ihr nun
wirklich kündigen möchte:
Aufgrund der finanz. Notlage gilt die gesetzl. Kündigungsfrist

  • er kann ihr also am 30.6. mit 4 Wo. zum Monatsende Juli
    kündigen. In der Zeit kann sie ihren Urlaub nehmen, oder geht
    dies aufgrund der Arbeit nicht, muss er ihn auszahlen. Ihr
    steht dann das Gehalt Mai, Juni u. Juli zu. Er ist nicht
    berechtigt, ihr anzuordnen, einfach zuhause zu bleiben (um ab
    dem Zeitpunkt nichts mehr zahlen zu müssen). Wir denken, dass
    die gleichen Fristen + Bedingungen gelten, wenn sie nun den
    Spieß umdreht und selbst kündigt…?)

Die obigen links sollten die Fragen schon beantworten.

(Dass die Kündigung eh schriftlich erfolgen muss, ist klar!)

sehr witzig…

HTH
mfg M.L.

Hallo

Die Fragen:

  1. Welche Kündigungszeit gilt in der Regel? Die vertragliche
    oder die gesetzliche?

Wohl eher die gesetzliche:

Nö. Kündigungsschutz und Kündigungsfrist haben nix miteinander zu tun. Daß die vertraglich vereinbarte längere Küfrist wirksam und damit einzuhalten ist, ist nachzulesen im http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__622.html => Absatz 5 => letzter Satz.

Gruß,
LeoLo

Morgen.

Wohl eher die gesetzliche:

Nö. Kündigungsschutz und Kündigungsfrist haben nix miteinander
zu tun. Daß die vertraglich vereinbarte längere Küfrist
wirksam und damit einzuhalten ist, ist nachzulesen im
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__622.html =>
Absatz 5 => letzter Satz.

Stimmt. Gerade wegen so Sachen gebe ich auch immer eine einsehbare Quelle an.
War gestern abend wohl doch etwas zu spät genauer hinzuschauen… :smiley:

mfg M.L.

Danke für die Antworten (o.T.)
.