Hallo,
folgenden hypothetischen Fall diskutieren wir im Bekanntenkreis:
Eine Mitarbeiterin, alleinerziehend, arbeitet Teilzeit m. 28 Std. in einem Kleinbetrieb (Chef, seine angestellte Frau, 2 Vollzeitmitarbeiter, besagte Teilzeit-Mitarbeiterin, 1 Azubi). Sie ist seit 13 Mon. dort beschäftigt und hat lt. Vertrag eine Kündigungszeit von 3 Mon. zum Quartalsende. Sie hat dies Jahr noch keinen Urlaub genommen.
Da Zahlungen eines Kunden ausbleiben, steht bei allen Mitarbeitern noch das Mai-Gehalt aus sowie in ein paar Tagen das Juni-Gehalt.
Aufgrund der finanziellen Situation ist der Chef sehr nervös und droht seit Wochen mit Kündigungen.
Am heutigen Tag droht er der Mitarbeiterin wieder und sagt ihr, sie könne nächste Woche zuhause bleiben und zum Arbeitsamt gehen. Sprich: er meint, sie soll nächste Woche mit arbeiten aufhören (damit er nichts mehr zahlen braucht)
Die Fragen:
- Welche Kündigungszeit gilt in der Regel? Die vertragliche oder die gesetzliche?
- Welche Kündigungszeiten gelten bei finanzieller Notlage in einem Kleinbetrieb für die Mitarbeiter bzw. den Chef?
- Ist der Chef in solch einer Situation berechtigt, seiner Mitarbeiterin von heut auf morgen kündigen? (Es liegt nichts gegen sie vor).
- Was ist mit dem Urlaub, der ihr noch zusteht? Er wird ihn auf keinen Fall bezahlen wollen (also auch nicht, dass sie ihn noch nimmt, zumal er ihr ja von heut auf morgen kündigen möchte). Kann er sich darum drücken?
Wir meinen, die Situation sieht so aus, wenn er ihr nun wirklich kündigen möchte:
Aufgrund der finanz. Notlage gilt die gesetzl. Kündigungsfrist - er kann ihr also am 30.6. mit 4 Wo. zum Monatsende Juli kündigen. In der Zeit kann sie ihren Urlaub nehmen, oder geht dies aufgrund der Arbeit nicht, muss er ihn auszahlen. Ihr steht dann das Gehalt Mai, Juni u. Juli zu. Er ist nicht berechtigt, ihr anzuordnen, einfach zuhause zu bleiben (um ab dem Zeitpunkt nichts mehr zahlen zu müssen). Wir denken, dass die gleichen Fristen + Bedingungen gelten, wenn sie nun den Spieß umdreht und selbst kündigt…?)
(Dass die Kündigung eh schriftlich erfolgen muss, ist klar!)
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da unsere Diskussion plötzlich sehr brennt.
Mit besten Grüßen
Brigitte

