Bitte Hilfe Thema Autokauf eines 71 jährigen

Hallo erstmal,

ich würde euch bitten mir,wenn möglich, kurz weiter zu helfen.

Meine Eltern beide 71 wollten sich einen neuen Polo kaufen, da der alte Wagen leider kaputt ist.
Guten Glaubens sind Sie zum Autohaus in unserem Dorf gegangen um sich dort beraten zu lassen.
Der Berater schlug einen Polo EU Reimport Wagen vor der schon auf dem Platz stand.
Kosten ca. 12-13tsd. Euro.
Für den alten Wagen wurde die Abwrackprämie beantragt.
Am Samstag Mitte Juni kam der Berater zu uns nach Hause, und mein Vater unterschrieb den Finanzierungsvertrag mit der Volkswagenbank.
Ca. 80€ im Monat + Versicherung über die VVD. Abwrackprämie sollte angerechnet werden.
Danach fuhr der Berater für 3 Wochen in Urlaub. Mein Vater sollte die Unterlagen für die Zulassung in der Zwischenzeit ins Autohaus bringen-was er auch tat.
Das Auto wurde vom Autohaus am 30.06. auf meinen Vater zugelassen.

Nach den 3 Wochen, am 06.07. als der Berater aus dem Urlaub wiederkehrte,
meldete sich erst mal niemand vom Autohaus.
Nach 2 maligem Anfragen meines Vaters wurde Ihm mitgeteilt dass die Finanzierung von der Volkswagenbank abgelehnt wurde. Aufgrund der Höhe der Rente (ca. 1450€)

Soweit bekannt wurde der EU Polo dann an jemand anderen verkauft.

Anmerkung:
Ich nehme an, dass während des Urlaubes des Beraters von einer 2. Personen das Auto angemeldet wurde die nicht wusste das die Finanzierung abgelehnt wurde, da ja der Berater in Urlaub war und das Schreiben auf seinem Tisch lag.

In einem weiteren Gespräch mit dem Berater und der Geschäftsführerin wurde vorgeschlagen ein 8 Jahre altes Auto (Polo) zu kaufen für 6000€ das noch da rum stand.

Jetzt kommts:

Die Abwrackprämie die ja schon beantragt und bewilligt ist sollte folgendermaßen verrechnet werden:

1500€ für 1.) Unkosten für Anmeldung des Neuwagens EU Polo 2.) für verminderten Weiterverkaufswert des EU Polos wegen der Erstzulassung auf meinen Vater, somit bei Weiterverkauf keine Erstzulassung mehr.

1000€ Verrechnung mit dem alten 8 Jahre alten Polo somit 5000€ Restzahlung für den alten 8 Jahre alten Polo.

Dies lehnte mein Vater ab, da er keinen alten Wagen wollte für so einen hohen Betrag. Und auch keine 5000€ bar zur Hand sind.

Nun zu meinen Fragen:

Wenn man in einem Autohaus einen Wagen finanzieren möchte, und diesen Wagen ausschliesslich auf Finanzierungsbasis erwerben möchte, ist bei Ablehnung des Finanzierungsvertrages der Autokauf dann nicht hinfällig?

Wenn der Fehler wie oben beschrieben (einer meldet den Wagen an obwohl die Finanzierung noch nicht steht) beim Autohaus liegt, darf dieser dann die Kosten für die Anmeldung und den dadurch entstandenen Wertverlust des Neuwagens (die 1500€) meinem Vater angelasten?

Sollte nicht erst die Finanzierung vom Autohaus geklärt werden ehe das Autohaus zu voreilig den Wagen anmeldet?

Es wurde im Autohaus nur der Finanzierungsantrag von meinem Vater unterschrieben!
Nun macht das Autohaus Druck und will die 1500€ von meinem Vater.
Ein Auto will er sich in diesem Autohaus nicht mehr kaufen.

Bitte um schnelle Hilfe wenn sich einer damit auskennt!

Vielen Dank

Da hilft nur die unverzügliche Einschaltung eines Rechtsanwaltes nach genauer Prüfung der UNTERSCHRIEBENEN Verträge weiter.

Frage besser fürs Rechtsbrett *owt*
nix

Hallo,

wie schon geschrieben gehört das eher ins Rechtsbrett.

Aber ich hoffe, ich habe da was falsch verstanden: Die melden das Fzg. auf Deinen Vater an, die Finanzierung geht nicht durch, dann verkaufen die den Wagen ohne ein Wort zu sagen weiter und wollen jetzt eine Entschädigung???
Und besitzen dann auch noch die Frechheit, ein altes, (vermutlich deutlich überteuertes) Auto anzubieten, bei dessen Kaufpreis noch einen Teil der Abwrackprämie mit reingerechnet ist, die für ein altes Auto nicht mal gezahlt wird???

Also denen würde ich Feuer unter dem Allerwertesten machen! Ein gültiger Kaufvertrag über das Auto besteht ja wohl noch, also haben Deine Eltern sicherlich Anspruch auf das Auto bzw. eine Entschädigung. Wobei das vermutlich nur durch den Nachweis des Kaufes eines vergleichbaren Wagens möglich ist.

Beste Grüße
Guido

1500€ für 1.) Unkosten für Anmeldung des Neuwagens EU Polo 2.)
für verminderten Weiterverkaufswert des EU Polos wegen der
Erstzulassung auf meinen Vater, somit bei Weiterverkauf keine
Erstzulassung mehr.

1000€ Verrechnung mit dem alten 8 Jahre alten Polo somit 5000€
Restzahlung für den alten 8 Jahre alten Polo.

Dies lehnte mein Vater ab, da er keinen alten Wagen wollte für
so einen hohen Betrag. Und auch keine 5000€ bar zur Hand sind.

Nun zu meinen Fragen:

Wenn man in einem Autohaus einen Wagen finanzieren möchte, und
diesen Wagen ausschliesslich auf Finanzierungsbasis erwerben
möchte, ist bei Ablehnung des Finanzierungsvertrages der
Autokauf dann nicht hinfällig?

Wenn der Fehler wie oben beschrieben (einer meldet den Wagen
an obwohl die Finanzierung noch nicht steht) beim Autohaus
liegt, darf dieser dann die Kosten für die Anmeldung und den
dadurch entstandenen Wertverlust des Neuwagens (die 1500€)
meinem Vater angelasten?

Sollte nicht erst die Finanzierung vom Autohaus geklärt werden
ehe das Autohaus zu voreilig den Wagen anmeldet?

Es wurde im Autohaus nur der Finanzierungsantrag von meinem
Vater unterschrieben!
Nun macht das Autohaus Druck und will die 1500€ von meinem
Vater.
Ein Auto will er sich in diesem Autohaus nicht mehr kaufen.

Bitte um schnelle Hilfe wenn sich einer damit auskennt!

Vielen Dank

Hallo erstmal,

Sollte nicht erst die Finanzierung vom Autohaus geklärt werden
ehe das Autohaus zu voreilig den Wagen anmeldet?

Doch. Wenn bei dem Autohaus der Kopf nicht weiß, was der Arsch macht, sind die doch selbst dran Schuld.

Aber ich würde das ganze eher dem RA in die Hand geben und zwar schnell, dies ist eher was für Rechtsbrett !

MfG