Bitte in Klartext

Hallo Zusammen!

ich habe vorgestern einen Probetag für eine Vollzeitstelle bei einer Lagerungsgesellschft als Packer gemacht. Darauf habe ich ein Einfühlungsverhältnis unterschrieben. Da ich das nur als Überbrückung machen möchte, passt das gut, dass es Zeitarbeit ist. Leider bin ich aber ein Berufsanfänger, da ich direkt aus der Schule komme. Die Sätze in dem Einfühlungsverhältnis versteh ich nicht. Könnt Ihr mir bitte folgendes „übersetzen“, damit ich weiß worauf ich mich einlasse:

  1. Ein Anspruch auf die Begründung entsteht durch diese Vereinbarung nicht
  2. Beide Parteien können durch einseitige Erklärung, ohne Angabe von Gründen das Einfühlungsverhältnis beenden.
  3. Er (ich) trifft keine Pflicht zur Arbeitsleistung. UND BITTE: Er untersteht keinem Direktionsrecht.
  4. Die Begründung eines etwaigen späteren Arbeitsverhältnis bedarf der Schriftform. Auch für Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag gilt das Gleiche.

Noch etwas wichtiges zum Schluss: wenn ich nach der Probezeit das Arbeitsverhätlnis eingehe kann ich dann auch problemlos mit der Arbeit vorzeitig aufhören für studium oder FSJ?

Vielen Dank, das Ihr euch die Zeit dafür nimmt. Bin schon gespannt was ich unterschrieben habe. :wink:

VG
Lanocalon

Hallo,

ich habe vorgestern einen Probetag für eine Vollzeitstelle bei
einer Lagerungsgesellschft als Packer gemacht. Darauf habe ich
ein Einfühlungsverhältnis unterschrieben.

Dir ist schon klar, dass es sich hierbei um so etwas wie ein unbezahltes Praktikum geht? Dass Du dort für lau arbeitest?

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/…

Gruß

S.J.

Hallo,

es gibt Zeitarbeitsfirmen, die eine unentgeltliche Probearbeit bei einem Auftraggeber gerne als „Einfühlungsvertrag“ bezeichnen; es ist nichts anderes als vereinbarte, unentgeltliche Arbeit, allerdings wird dies i.d.R. für wenige Tage vereinbart.
Der untenstehende Beitrag hinsichtlich eines Praktikums kommt m.E. nicht in Betracht, da die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Praktikum sich aus dem Vertrag nicht ergeben würden.

Das mit dem Direktionsrecht und und der fehlenden Arbeitspflicht bedeutet, dass hier eine unentgeltliche Arbeitsleistung möglich wäre, aber aus rechtlichen Gründen wohl in den Vertrag eines „Einfühlungsvertrages“ verpackt wird.

Mit anderen Worten: Man kann während der unbezahlten Probearbeit sich engagieren oder nicht, muß nicht arbeiten oder zur Probearbeit erscheinen und kann jederzeit kündigen.
Vermutlich ist im Vertrag eine „Laufzeit“ oder ein fester Termin von: bis: eingetragen, danach endet die Geschichte und es müsste ein Arbeitsvertrag geschlossen werden.
lG

Vielen Dank!

Ja das ist mir klar. Es sind 2 Tage unbezahlte Probearbeit. :-/
Was ich aber eigentlich wissen wollte ist, wenn das entgeltliche Arbeitsverhältnis angefangen, ob ich dann auch für ein Studium vorzeitig kündigen kann ohne schlechte Folgen.

Es wäre echt toll, wenn jemand noch darauf eine sichere Antwort hätte.

Hallo lanovalon

Dazu:

Noch etwas wichtiges zum Schluss: wenn ich nach der Probezeit
das Arbeitsverhätlnis eingehe kann ich dann auch problemlos
mit der Arbeit vorzeitig aufhören für studium oder FSJ?

… steht/stand doch schon alles hier:

  1. Die Begründung eines etwaigen späteren Arbeitsverhältnis
    bedarf der Schriftform. Auch für Änderungen oder Ergänzungen
    zu diesem Vertrag gilt das Gleiche.

Du musst, um in das Arbeitsverhältnis zu kommen, einen Arbeitsvertrag eingehen. Sinnvollerweise sollte in diesem Arbeitsvertrag eine Klausel stehen, die eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses festschreibt, incl. evtl. Fristen, die man an Erfahrungswerten festmacht, du wirst wohl kaum von jetzt auf gleich den Studienbeginn erfahren …

LG

H.