Bitte keine Werbug einfwerfen

Hallo,
weiß jemand ob ich an meinem Briefkasten eine bestimmte Formulierung anbringen muss um Werbung abzuweisen?
Hintergrund: Ich will weder Werbung noch diese kostenlosen Wochenzeitungen, die immer vermehrter aufkommen. Da ich aber keine zig Aufkleber auf meinem Briefkasten haben möchte um alle Eventualitäten auszuschliessen steht bei mir: „Nur für persönliche Post“

Was mache ich mit der Werbung die trotzdem eingeworfen wird - Ab damit zur nächsten Verbraucherschutzzentralen? Ist das Überhaupt wirksam?

Darf die Deutsche Post Brief mit dem Aufdruck „An alle des Hauses“ o.ä. einwerfen trotz Aufkleber „Keine Werbung einwerfen“?

Danke für Eure Antworten

Hallo Namensvetter,

weiß jemand ob ich an meinem Briefkasten eine bestimmte
Formulierung anbringen muss um Werbung abzuweisen?

Ja, ein Aufkleber mit den Worten @Bitte keine Werbung einwerfen@ reicht völlig aus.

Hintergrund: Ich will weder Werbung noch diese kostenlosen
Wochenzeitungen, die immer vermehrter aufkommen. Da ich aber
keine zig Aufkleber auf meinem Briefkasten haben möchte um
alle Eventualitäten auszuschliessen steht bei mir: „Nur für
persönliche Post“

Gegen die Wochenzeitungen kannst du IMHO nicts machen, weil die als Zeitung angesehen werden, nicht als Werbung. Aber IANAL! Mich nerven die Dinger auch.

Was mache ich mit der Werbung die trotzdem eingeworfen wird -
Ab damit zur nächsten Verbraucherschutzzentralen? Ist das
Überhaupt wirksam?

Wenn es bei mir vorkommt, rufe ich manchmal die Firma an, für die die Werbung ist. Normalerweise versuchen die mich dann abzuwimmeln mit der Begründung, sie hätten die Werbung ja nicht eingeworfen. Ein freundlicher Hinweis, daß sie als Beworbener dafür verantwortlich sind, hat bis jetzt immer geholfen.

Darf die Deutsche Post Brief mit dem Aufdruck „An alle des
Hauses“ o.ä. einwerfen trotz Aufkleber „Keine Werbung
einwerfen“?

Ja, ein Brief ist keine Werbung.

Danke für Eure Antworten

Bütte,

ralph

Hintergrund: Ich will weder Werbung noch diese kostenlosen
Wochenzeitungen, die immer vermehrter aufkommen.

Gegen die Wochenzeitungen kannst du IMHO nicts machen, weil
die als Zeitung angesehen werden, nicht als Werbung.

Ja, und deswegen gibts für die Dinger noch eine andere Formulierung, die mir im Moment entfallen ist.

Da ich aber
keine zig Aufkleber auf meinem Briefkasten haben möchte um
alle Eventualitäten auszuschliessen steht bei mir: „Nur für
persönliche Post“

Der Spruch schützt Dich vermutlich vor gar nichts, weil es die falsche Formulierung ist.

Gruß,
-Efchen

google ist bei so einem einfachen Suchbegriff ja ziemlich redselig.

Da findet man z.B. den Spruch „Bitte keine Werbung und kostenlosen Wochenblätter einwerfen“ und einiges an weiterführenden Links.

http://www.giza-blog.de/AufkleberKeineWerbungEinwerf…

Gruß,
-Efchen

Hallo,

Ja, ein Aufkleber mit den Worten @Bitte keine Werbung
einwerfen@ reicht völlig aus.

Nein, denn damit formulierst Du eine Bitte. Und der muss
man nicht unbedingt entsprechen. Klar klingt es
unhöflich, aber „Keine Werbung und keine kostenlosen
Zeitschriften“ ist eben verbindlicher.
Grüßerle
Richard

Hallo,

Hintergrund: Ich will weder Werbung noch diese kostenlosen
Wochenzeitungen, die immer vermehrter aufkommen. Da ich aber
keine zig Aufkleber auf meinem Briefkasten haben möchte um
alle Eventualitäten auszuschliessen steht bei mir: „Nur für
persönliche Post“

Gegen die Wochenzeitungen kannst du IMHO nicts machen, weil
die als Zeitung angesehen werden, nicht als Werbung. Aber
IANAL! Mich nerven die Dinger auch.

Das ist nicht richtig. Man kann sich auch gegen den Einwurf von Wochenzeitungen aussprechen. Das muss dann jedoch auch auf dem Aufkleber klar vermerkt sein (OLG Stuttgart, Urteil vom 12.11.1993 - AZ: 2 U 117/93).

Oft hilft auch (zusätzlich) ein Anruf bei den Redaktionen der Zeitschriften. Diese haben oft Listen mit den Personen, die die Wochenzeitschriften nicht erhalten wollen. Auf dieser kann man sich dann eintragen lassen.

Darf die Deutsche Post Brief mit dem Aufdruck „An alle des
Hauses“ o.ä. einwerfen trotz Aufkleber „Keine Werbung
einwerfen“?

Ja, ein Brief ist keine Werbung.

Briefwerbung muss namentlich zugestellt sein. Werbung die „An alle Haushalte“ adressiert ist, zählt nicht dazu. Daher darf auch diese Art der Werbung nicht eingeworfen werden, wenn ein entsprechender Aufkleber auf dem Briefkasten untersagt.

Gruß

Christian

Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.

Leider bestätigt sich wohl was ich befürchtete: Ich bin wohl der Dumme…
Ich muss meinen Briefkasten mit mehreren häßlichen Aufklebern verunstallten, nur damit ich nicht mehr von tausenden Werbezettelchen, Wochenzeitungen und demjenigen was diese Menschen sich in Kürze sonst noch einfallen lassen um solchen „Werbeverweigerer“ (O-Ton) doch noch zu zu pflastern.

Und darüber hinaus: Will ich gegen diejenigen vorgehen, die das ignorieren, muss ich das Risiko tragen eventuell auf Anwaltskosten sitzen zu bleiben…

Wenn ich bedenke das Werbung nicht nur überaus nervig ist, sondern wieviel Papier dabei verheizt wird, wird mir ganz anders.

wieder was gelernt …owt
O weh Teh!

Leider bestätigt sich wohl was ich befürchtete: Ich bin wohl
der Dumme…
Ich muss meinen Briefkasten mit mehreren häßlichen Aufklebern
verunstallten

Naja, Du willst ja auch was. Wer etwas will, muss etwas dafür tun.
So ist das doch überall.

nur damit ich nicht mehr von tausenden
Werbezettelchen, Wochenzeitungen und demjenigen was diese

Wenn ich sehe, dass ich eben wieder 626 neue Spam-Mails bekommen habe und ständig das Telefon schellt und mir wieder jemand was andrehen will, dann kann ich bei Deinen Problemen nur lächeln :smile:

Wenn ich bedenke das Werbung nicht nur überaus nervig ist,

Wie gesagt, es gibt weitaus schlimmeres.
Werbung in Papierform ist die angenehmste Werbung. Die kann man sich in Ruhe ansehen und dann entscheiden, ob sie vielleicht doch interessant ist.

sondern wieviel Papier dabei verheizt wird, wird mir ganz
anders.

Das ist allerdings wieder ein anderes Thema, da hast Du Recht.

Gruß,
-Efchen

Hallo,

wenn ich mich da mal kurz einhacken darf: Weiß jemand, ob selbige „Tips“ auch für Österreich gelten? Bzw. zumindest in gewissem Ausmaß?

Danke,
Atterl

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