Bitte kommentiert m. E. extreme Handwerkerrechnung!

Guten Tag,
meinerseits werde ich folgende Fa. nicht mehr beauftragen,
bitte aber doch um Eure Kommentare, Tipps:

Eine Klempnerfirma hatte bei mir folgenden Aufwand:
Nur 3 Gehminuten vom Fa.-Sitz aus zu mir, 10 Min. Rep. einer undichten Küchenspüle,
dabei wurde 1 der 2 Undichtigkeiten der Spüle übersehen,
in einem 2. Termin in 5 Min. Rep.
Dabei wurden jeweils keinerlei Ersatzteile benötigt!
RE: Ohne weitere Angaben: 1,5 St. „Arbeitsstunde“, insges. 75.- + Mwst.!

Und Du bist der Meinung, ein Handwerker geht wegen 1,50€ zu Dir nach hause? Würdest Du es, als Gewerbetreibender machen?

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Handwerker sollen natürlich ihren seriösen Stundenlohn bekommen,
aber

  1. Betrug bei der Arbeitszeit,
  2. vorsätzliches „Übersehen“ von Schäden
    ist skandalös!
    Oder: Die Nachbesserung des „übersehenen“ Schadens von 5’ hätte keinesfalls mit 30’ berechnet werden dürfen!
    Fehlt nur noch ein weiterer „Klassiker“, vorsätzlich betrügerisch:
    „Habe leider das passende Werkzeug nicht dabei, muss ich noch holen“…

Moin,

Natürlich sieht es komisch aus. Wir im gewerblichen Bereich kennen bei vielen Lieferanten sehr oft einen Mindestbestellwert, denn gerade Fixkosten wie die der Verwaltung etc. sind bei solch kleinen „Abnahmemengen“ vergleichsweise hoch. Du kannst somit die Arbeitszeit oder besser gesagt, die Kosten, nicht beliebig klein nach unten skalieren

Von daher kann ich @schorsch0506 nur beipflichten, derartige „Kleinstmengen“ sind kaum lukrativ, so hart sich das auch anhört.

-Luno

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Ja, das ist tatsächlich

wenn man jemandem derartige Böswilligkeit unterstellt, weil man die Rechnung nicht bezahlen will. Beim nächsten Problem: mach’s halt selber.

Übrigens haben die meisten Installateure das aufgrund einer Glaskugelvorhersage notwendige Werkzeug nicht in der Hosentasche und kommen gar nicht zu Fuß. Einige rechnen auch mit einer Anfahrtpauschale. Und wieder andere berechnen Arbeitseinheiten von einer halben Stunde, anstatt Millisekundengenau die Arbeitszeit vom Klingelknopf bis zum Haustürschließen zu stoppen.

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Hallo,

was haben die denn am Telefon bei der Beauftragung auf die Frage nach den wahrscheinlichen Kosten und der Länge der abgerechneten Zeiteinheiten gesagt? Darauf kann man die ja dann schon festnageln.

Gruß
C.

Betrug ist ein schlimmer Vorwurf. Er setzt voraus, er hatte die Absicht dich zu betrügen. Wie kann er dass denn wenn Du anwesend warst und die Zeit mitbekommen hast ? So wie Du dich hier beklagst, so hättest Du dir die Rechnung doch erklären lassen können.

Du vergisst sicher, dass auch die Anfahrt Arbeitszeit ist. Und wer sagt denn der Handwerker kam vom Firmensitz ? Kann er nicht auch von der Baustelle oder einem anderen Kunden gekommen sein. ?

Einziger Ansatzpunkt wäre m.E. die 2. Reparatur nach der Mängelrüge „Leckt noch immer oder an anderer Stelle“ hierfür dürfte er keine Anfahrt berechnen. Arbeitszeit m.E. schon, denn es ist doch unklar ob der 2. Fehler beim 1. Termin schon vorhanden war und bemerkt und behoben werden konnte.
Kann doch auch nachher aufgetreten sein.
da wärst Du in der Beweispflicht.

Der Handwerker hat doch sicherlich eine Dichtheitsprobe durch Wasserablaufen gemacht. Da war alles dicht.

Ich finde jetzt 75 € + MWSt. nicht überteuert für eine einfache Arbeit.
Das wird man schwerlich günstiger bekommen können.

MfG
duck313

MfG
duck313

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„thx a lot“ für Eure Kommentare!

Da hat er ja noch Glück gehabt, dass der Handwerker nicht daus dem Mallorca-Urlaub angereist ist. Sonst kämen auch noch Flugkosten dazu.

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Ist das jetzt die „ich finde es doof, daß mir niemand die Antwort gibt, die ich hören wollte“-Reaktion?

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Montagefahrzeug, auch wenns rumsteht
Rechnung erstellen
Rechnung in Steuer eingeben
Vorab-Beratung des Kunden
Nachfragen des Kunden
Mahnung erstellen, oefters
Kredit an Sparkasse bezahlen fuer ausstehende Zahlungen
ab und an Rechtsanwalt
sowas kommt auch in jede Rechnung, irgendwie, pauschal
Der Kunde kann das naechste Mal den preisguenstigeren Handwerker beauftragen, so bildet sich ein gerechter Marktpreis mit der Zeit.

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Ja, das wird bei der Festlegung des Stundensatzes berücksichtigt, Gemeinkosten oder so . Wenn das dann bei den Arbeitsstunden auch nochmal drauf geschlagen wird, zahlt der Kunden das eben zweimal. Handwerk hat wahrhaft goldenen Boden.

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So ist es. Es gibt keinen Handwerker in Deutschland, der nicht mindestens drei Wohnblocks und einen gut laufenden Puff sein eigen nennt und dabei höchstens halbe Tage arbeitet, wovon er den größten Teil am Telefon verbringt.

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Oh den Handwerker möchte ich auch haben, dafür bekommt man hier gerade mal 30 min.

Wie die anderen hier auch sehe ich keine Überteuerung.

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Du hast offenbar meinen Beitrag nicht verstanden. Wer Gemeinkosten wie das Erstellen der Rechnung, Buchhaltung, Steuererklärung, Bankangelegenheiten in den Stundensatz einrechnet, wie das allgemein üblich ist, und dann auch noch als eine Art Gemeinkostenaufschlag zur tatsächlichen Arbeitszeit hinzufügt, der handelt unredlich, egal ob er einen Puff sein eigen nennt oder so eben mal über die Runden kommt.

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Eigentlich muß der Handwerker nur konkurrenzfähig sein und das ergibt sich a) aus dem Preis und b) aus der Qualität seiner Arbeit. Und beides spricht sich in Dorf und Stadt schnell herum.

"Sehr geehrter Herrr Röhrich,

ich bestätige den Empfang Ihrer Rechnung 08/15 vom 22.08.20.
Ich habe dazu eine Frage: Sie weisen eine Arbeitszeit von 1,5 Stunden aus. In meiner Erinnerung war Ihr Mitarbeiter am 12.08.20 jedoch lediglich etwa. 10 Minuten bei mir tätig. Am 14,08.20, als er den beim ersten Termin übersehenen Schaden behob, waren es nur ca. 5 Minuten.
Sie werden verstehen, dass mich daher die Berechung von 1,5 Stunden verwundert.

Können Sie mir bitte erklären, wie es zu diesem Wert kommt?
Zahlendreher und Verwechslungen könne ja passieren - bis zur Klärung warte ich mit der Bezahlung der Rechnung.

Mit freundlichen Grüßen

Sepp"

So geht das.
Am Ende hat der Monteur einen Bock geschossen und du wendest dich im Streit von einem Handwerker ab, der nichts Unrechtes getan hat.

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Das wurde schon vor langer Zeit als unzulässig beurteilt.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.03.1988 - 12 O 292/87

Gegen das Berechnen von Pauschalen ist nichts einzuwenden, aber wenn ich auf Zeitbasis abrechne, dann sollte die berechnete Zeit schon irgendwie in der Nähe der tatsächlichen Zeit liegen.

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