BITTE LESEN und bitte um Hilfe

Hallo ihr lieben,

wie geht es euch?

Eine Person hat diese Woche ein Termin beim Schuldnerberater und will die Privatinsolvenz anmelden bzw. einleiten.
Problem:
Einer der Gläubiger hat den Gerichtsvollzieher eingeschlatet und der will am selben Tag wo der Schuldnerberatertermin ist, die Eidesstattliche Versicherung.

Was kann die Person tun um keine EV abzugeben da ja Insolvenz angemeldet werden soll.
Der GV hat auch schon Antrag auf Haftbefehl angedeutet wenn der Termin nicht wahrgenommen wird.

Muss die Person nun am besagten Tag 2 std nach dem Schuldnertermin dann die EV abgeben gehen oder?

Bitte um Hilfe und Antwort eurerseits.
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe.

Hallo,

wo liegt das Problem, wenn der Schuldner die eV leistet? EV oder Haftbefehl oder Inso sind für die Bonität des Schuldners gleichbedeutend das „Todesurteil“.

Ein Termin bei einem Schuldnerberater bedeutet nicht, dass an diesem Tag schon ein Inso-Verfahren eingeleitet wird, es sei denn, es handelt sich um diesen speziellen Termin und alle Vorarbeiten für das Inso-Verfahren sind schon abgewickelt.

Wenn die Zwangsvollstreckung fruchtlos verläuft, wird der GV unverzüglich die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vornehmen und falls der Schuldner zum Termin nicht erscheint, wird der GV Haftbefehl beantragen, es sei denn, der Schuldner wäre in der Lage, die Forderung in 6 Monatsraten zu begleichen, wobei die erste der 6 Raten direkt dem GV übergeben werden.

Übrigens: einen eV kann man nach Bezahlung der Gesamtschuld sofort löschen lassen, die Inso steht noch jahrelang in den Dateien.

si