Bitte Satz entschlüsseln

Hallo Leute,

könntet Ihr mir bitte in einfach Worten erklären, wie dieser Satz zu verstehen ist:

„Die Kosten der den Verzug begründeten Erstmahnung können jedoch nicht in Rechnung gestellt werden, da sie nicht durch den Verzug verursacht wurden.“

Der Satz stammt aus einem Arbeitstext, in dem es darum geht, ob bzw. wann Mahnungen kostenpflichtig sind…

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

MfG
Stefan

hi,

könntet Ihr mir bitte in einfach Worten erklären, wie dieser
Satz zu verstehen ist:

„Die Kosten der den Verzug begründeten Erstmahnung können
jedoch nicht in Rechnung gestellt werden, da sie nicht durch
den Verzug verursacht wurden.“

Der Satz stammt aus einem Arbeitstext, in dem es darum geht,
ob bzw. wann Mahnungen kostenpflichtig sind…

ganz einfach: die erstmahnung hat einen verzug begründet (also: durch die erstmahnung ist es zu einem verzug gekommen).
die kosten dieser erstmahnung gehören also nicht zu den kosten, die durch den verzug entstanden sind. sie können deswegen nicht als solche verrechnet werden. (du kannst alle kosten, die der verzug verursacht hat, verrechnen. aber der verzug ist nicht die ursache der erstmahnung, sondern eben umgekehrt. also kannst du die erstmahnung nicht unter den verzugskosten verrechnen.)

es müsst m.e. außerdem heißen:

„Die Kosten der den Verzug begründe nd en Erstmahnung können jedoch nicht in Rechnung gestellt werden, da sie nicht durch den Verzug verursacht wurden.“

aber das ist nur schlechter stil.

hth
m.

Hallo Stefan,

ich würde es so interpretieren:

In Verzug gerät der Schuldner erst, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung nicht leistet.
Das heißt, die Mahnung ist Voraussetzung für den Verzug.

Es geht wohl darum, dass nur Kosten in Rechnung gestellt werden können, die durch den Verzug verursacht wurden. Die Kosten der Erstmahnung entstehen allerdings vor dem Verzug, können also nicht in Rechnung gestellt werden.

Gruß, Anna