Bitte schnell -WEG Recht-

Hey!

Kurze Frage: Ginge man davon aus, ein Gärtner pflegt das Grundstück eines Hauses. Die WEG, bzw. der Verwalter weigerte sich, die Vergütung zu erbringen. Würde man den Verwalter oder die WEG verklagen? Danke und Gruß

Huhu

derjenige, der die Musik bestellt hat muss auch bezahlen. Wer hat bestellt??

Der Mikesch

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Hey!

Gehen wir mal davon aus, als Parteien seien der Dienstleister und der HV genannt.

Hallo,
angenommen da wird tatsächlich nicht bezahlt: Was ist denn der Grund dafür?
Andreas

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eigentlich so eilig?? So schnell rennt das nicht weg…

Der Mikesch

Morsche,

Kurze Frage: Würde man den Verwalter oder
die WEG verklagen?

Kurze Antwort: Den Auftraggeber des Gärtners.

Gruß
Der Franke

man würde vermutlich die eigentümergemeinschaft, vertreten durch den verwalter, verklagen.

Weil ich
es vorm Wochenende erledigen wollte…:smile:

Ginge man davon aus, der Vertrag lautet: „Die WEG Gedankenstraße, vertreten durch den Verwalter“ müsste die Klage doch entsprechend lauten, oder nicht?!

Gibts Quellen im dafür (BGH oder Gesetz?!)

Gruß