ich verdiene 1750 euro bezahle zwei kinder untehalt etwa 350 euro miete 550 strom 100
ich lebe von meiner ehefrau getrennt,sie war beim job center ,hat arbeitlosengeld 2 beantragt,prombt habe ich post von der arge bekommen,eine forderung alles offen zu legen,verdienst und alles meine frau bekommt,für ihre wohnung zuschuss insgesamt 550 euro …wird die arge jetzt das geld von mir zurück fordern,wie ist da kann mir jemand helfen bitte bitte ganz dringend …überlegen uns deswegen jetzt scheiden zu lassen das ich nett in schulden komme sie bezieht es jetzt schon paar monate …muss ich das rückwirkend zurück bezahlen bitte um antwort
Sorry, das weiss ich nicht.
hallo,
du hast ein Selbsterhalt von 950€,soweit ich weiß…alles was drüber liegt geht für Miete und Unterhalt drauf…aber erst Miete bezahlen, dann den Rest Unterhalt…wenn man nicht mehr hat, kann man auch nicht zahlen…
das die Arge alles wissen will und du alles offen legen mußt ist normal,also keine panik…
lisa
Hallo,
die Arge wird Ihrer Frau vermutlich den Unterhalt anrechnen, also weniger ALG II auszahlen und Sie verpflichten Trennungsunterhalt zu bezahlen.
Ich fürchte da werden Sie nicht viel machen können. Ausser dem Selbstbehalt bleibt Ihnen da nicht viel.
Alles Gute
hallo, Sie haben einen Selbstbehalt von ca EUR 1000, das heisst man kann Ihnen nur so viel bis dahin „nehmen“. Wenn die Kinder unter 3 sind, müssen Sie Ihrer Frau noch Unterhalt bezahlen; wenn die Kinder älter sind, wird Ihre Frau nach neuem Recht mitarbeiten müssen. Alles Gute!
Hallo Cecile(?)
es wird nicht ganz klar, ob du offiziell getrennt lebst, die Frage nach Rückzahlungen an die ARGE wird überall völlig anders entschieden. Da dies von Stadt und Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird. Wende dich doch direkt an die ARGE und einem Berater zu, möglichst ein anderer als den, der deine Frau berät.
Fragen zu Unterhalsrecht kann nur ein Familiengericht entscheiden, dazu musst du einen entsprechenden Anwalt als Experten anklicken. Ich kann dich nur pädagogisch, psychologisch beraten, tut mir Leid.
Viele Grüße
Anke Löffelhardt
Guten Morgen
Das beste wäre wohl zur Arge gehen und fragen.
Sie können ja angeben das Ihnen zu eigenen Lebensunterhalt dann nichts mehr bleibt und selbst Hilfe zm Lebensunterhalt beantragen, dies steht jedem Bürger zu.
Viel Glück
E.fox
Hallo,
ob du etwas an die ARGE bezahlen musst, oder ob die ARGE die Unterlagen nur überprüfen will, um zu sehen, was du an deine Noch-Frau zahlst, dass weiß ich auch nicht so genau.
Da aber bekannt ist, dass die ARGE sich sehr gerne mal verrechnet, würde ich dir raten, einen Fachanwalt für Familienrecht zu Rate zu ziehen.
Du wirst sicherlich Prozesskostenhilfe erhalten. Du kannst aber auch zum Amtsgericht an deinem Wohnort gehen und dir dort einen Beratungsschein für einen Anwalt ausstellen lassen.
Das Ganze würde ich an deiner Stelle ziemlich schnell erledigen, weil die ARGE nicht lange fackelt, wenn sie Geld haben will.
Viel Glück !
Lg, Speedy
Hallo,
dein Selbstbehalt beträgt knapp € 1000. Alles darüber muss für den Unterhalt von Frau und Kindern eingesetzt werden. Miete, Strom, usw. ist alles Bestandteil des Selbstbehalts.
Versuche eine gütliche Regelung mit deiner Frau.
Übrigens bleiben alle Forderungen, die von deinem Einkommen nicht beglichen werden, als Forderungen nach BGB erhalten.
Alles Gute!
Bernd
aus diesen Informationen kann ich leider keine qualifizierte Antwort geben.
Ich würde die Einbindung eines Mediators empfehlen.
auch für den ausgleich wegen Arbeitslosengeld direkt die ARGE um Auskunft bitten.
Sonalge ihr aber nur getrennt lebt seid ihr beide füreinander veranwortlich.
Gruß
EJWW
Leider keine Ahnung
Tschüß