Hallo Community,
könnt ihr mir bitte sagen, wieviel Urlaubsanspruch ich voraussichtlich bei meiner anstehenden Kündigung haben werde?
Die Situation ist die folgende:
- Angestelltenverhältnis
- Eintritt: 23.01.14
- Kündigung durch mich zum: 31.08.14
- verbleibende Urlaubstage: 29 (30 per Tarifvertrag)
- bestehendes Gleitzeitkonto
Eine Sache, die mir Kopfzerbrechen bereitet, ist die Frage, was ausschlaggebend für die Feststellung des Urlaubsanspruches ist.
1.) Ist es der Zeitpunkt, an dem a) die Kündigung ausgesprochen wird oder b) der tatsächliche Zeitpunkt der Ausscheidung aus dem Angestelltenverhältnis?
Sollte b) entscheidend sein, so sollte ich beim o.g. Eintritts- und Kündigungszeitpunkt Anspruch auf den vollen Urlaub haben.
2.) Unabhängig, ob a) oder b) eintrifft, ist die Berechnungsgrundlage der tariflich-vereinbarte Urlaubsanspruch von 30 Tagen oder die im Bundesurlaubsgesetz festgeschriebene Grundlage von 20 Tagen?
3.) Eine weitere Frage, die sich mir stellt ist, was passiert mit meinen Überstunden im Gleitzeitkonto? Verfallen diese wenn ich sie nicht vor dem Aussprechen der Kündigung genommen habe?
Ich danke euch schon einmal für die Hilfe.