Hallo,
dies sind allgemeine Fragen zum Mahnbescheid, trotzdem nehme ich Rücksicht auf die Nichtverwendung der Ich-Form…
ein Unternehmer schickt den Antrag eines MB wg. Nichtzahlens einer Rechnung an das zuständige Amtsgericht, nach Erhalt der Eingangsbestätigung ergeben sich folgende Fragen:
von welcher Dauer ist normalerweise auszugehen, bis der Antragsgegener den MB vom Gericht erhält?
wie lange ist normalerweise die Wartefrist auf einen Vollstreckungsbescheid und hängt sie in der Praxis vom Eingang der Gerichtsgebühr ab (wobei die bereits erbrachte Leistung des Unternehmers unbestreitbar ist)?
wie wird bei zwischenzeitlicher Zahlung (also während der Wartefrist auf den Vollstreckungsbescheid) des Antragsgegners verfahren?
wie werden nach Begleichung des MB die Zinsen (immerhin knapp 10%) berechnet und wie sind sie einzufordern?
aber wie erhält man dann die ausgerechneten Zinsen - nachträglich? mit einem erneuten Mahnbescheid (wenn der Gegner nicht automatisch zahlt) oder per einfache Rechnung plus USt.?
wie wird in der Praxis verfahren, wenn der Gegner nach Erhalt des MB zwar den reinen Rechnungsbetrag überweist, aber ohne Gerichtsgebühren, andere Kosten und Zinsen?