BITTE UM EIN RAT. es geht um etwas gestohlenes

Halloo,

also es geht um Folgendes! Gestern ist mein Gast aus dem Ausland nach Düsseldorf gekommen. Ich hatte für ihn ein Zimmer in der NH Hotel in D.dorf city reserviert. Er hatte sein Gepäck, sowohl auch sein Laptop 50 meter entfernt auf dem couch gelassen um kurz einzuchecken.3 minuten später dreht er sich um und sein Laptop und eine andere Tasche, mit wertvollen Sachen wurden gestohlen, welches man auch auf der Kamera sieht. Wir gleich die Polizei gerufen und eine Anzeige erstattet.

Nun möchte ich wissen,  ob das Hotel nicht der Versicherung die gestohlene Sachen melden muss, schließlich ist so ein 4 Sterne Hotel doch gegen Diebstah versichert!?

Hallo!

Und man hat vom Hotel aus die Überwachungsvideos einsehen können (wohl mit Polizei zusammen?) aber hat nicht nach der Haftungsfrage gefragt ?

Warum sollte Hotel eigentlich haften ?
Wer haftet denn,wenn man die Sachen auf 50 m entfernter Parkbank ablegt und weggeht ? Die Stadt etwa ?

MfG
duck313

Hallo,
Leichtsinn ist niemals ein Versicherungsfall. Das Hotel könnte nur dann haftbar gemacht werden, wenn es leichtsinnig oder schlampig gearbeitet hätte. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Dein Gast seine Wertsachen im hoteleigenen Safe eingeschlossen hätte und das Hotel den Schlüssel so aufbewahrt, dass jeder darauf Zugriff hätte.
Der Leichtsinn liegt aber in dem von Dir geschilderten Fall eindeutig bei Deinem Gast. Ich fürchte, da würde nicht mal seine eigene Reisegepäckversicherung zahlen. Wer lässt denn bitteschön Wertgegenstände in einer Hotellobby oder an Bahnhöfen oder Flughäfen aus den Augen?

Hallo,

in der NH Hotel in D.dorf city reserviert. Er hatte sein
Gepäck, sowohl auch sein Laptop 50 meter entfernt auf dem
couch gelassen

das ist grob fahrlässiges Verhalten. Daher wird die Versicherung wohl auch nicht einspringen.

Nun möchte ich wissen,  ob das Hotel nicht der Versicherung die gestohlene Sachen melden muss,

Es kann, es muß nicht

schließlich ist so ein 4 Sterne Hotel doch gegen Diebstah versichert!?

Aber nicht bei so einem krassen Fehlverhalten. Hier würde noch nicht einmal eine Reisegepäckversicherung leisten.

Gruß

Nordlicht

Ich fürchte die Versicherung gilt nur für „eingebrachte Sachen“ in den Zimmern, oder für die Aufbewahrung abgegebene Sachen. Aber unbeaufsichtigte Sachen im öffentlichen bereich, da fürchte ich habt ihr Pech, aber vielleicht weiss wer einen besseren Rat.

Hallo,

leider muss ich mich hier anschließen. Dein Gast ist selbst für sein Gepäck verantwortlich, an einem Bahnhof z.B. ebenso wie in einer Hotellobby, da Hotellobbies als öffentlich Gebäude gelten, weil Sie von jedem zugänglich sind… und eine Diebstahlversicherung eines Hotels haftet lediglich für Diebstähle innerhalb des Gästezimmers oder innerhalb eines Tagungsraumes sprich eines abgeschlossenen Raumes, wenn ein „Einbruch“ oder Schlüsselmissbrauch nachweisbar ist!

Trotzdem Alles Gute!