Hallo,
auch wenn ich hier vermutlich nicht ganz richtig bin, hoffe ich auf Erläuterung.
Unter einer Ladung habe ich folgendes gesehen und hoffe mir kann jemand die Abkürzung erklären.
Und zwar:
Richterin am Sozialgericht a.w.A.f.Rin
Grüße
Bori
Hallo,
auch wenn ich hier vermutlich nicht ganz richtig bin, hoffe ich auf Erläuterung.
Unter einer Ladung habe ich folgendes gesehen und hoffe mir kann jemand die Abkürzung erklären.
Und zwar:
Richterin am Sozialgericht a.w.A.f.Rin
Grüße
Bori
Huhu!
Richterin am Sozialgericht a.w.A.f.Rin
Hm…
… auch wenn Anwälte fluchen Richterin?
… auf weitere Anfragen feift Richterin?
… auf weitere Anweisung für Richterin?
Sry, kA, scnr, lol!
Und zwar:
Richterin am Sozialgericht a.w.A.f.Rin
heißt es nicht a.w.a.f. Ri ?
„auf weiteres anwesend für“
Mir ist noch was eingefallen: „Alle weiteren Anträge fruchtlos“.
Im Ernst, wenn mir eine Richterin so etwas schriebe, und mir schreiben so einige Richterinnen, wäre ich mir nicht zu schade, um Erläuterung zu bitten.
Hoi.
Um mal was ernstes zu sagen:
a.w.A.f.Rin = Anwärterschaft für Richterinnenamt auf Widerruf
Ciao
Garrett
(Beamte haben keinen Aküfi…)
Hallo!
a.w.A.f.Rin = Anwärterschaft für Richterinnenamt auf Widerruf
Wer würde denn „Anwärterschaft“ mit „a. w. A.“ abkürzen? Und darf man sich nicht erst dann „Richterin am Sozialgericht“ nennen, wenn das mit der Anwärterschaft vorbei ist?
Hoi.
Tja, das liegt wohl wieder in der länderspezifischen Ansichtssache…
Nach §10ff bzw. §17 DRiG gibt es das a.W. eh nicht (mehr) und eine Anwartschaft hat auch nix damit zu tun. Diese „Dienstbezeichung“ ist daher gar keine.
Das ändert ja aber am Prozeß wenig - der Ausgang bleibt genauso offen. Ich hatte schon junge Dröge und alte Wilde und umgekehrt…
Ciao
Garrett
Hallo,
a.w.A.f.Rin = Anwärterschaft für Richterinnenamt auf Widerruf
(Beamte haben keinen Aküfi…)
…solange sie sich nicht als GRÖRAZ bezeichnet, geht’s noch:wink:
Einige werden noch wissen, wer früher mal als
GRÖFAZ bezeichnet wurde:wink:
Gruß:
Manni
PS: Brauche keine Löschbenachrichtigung