Bitte um Erklärung insoweit. als

Wie sollte ich folgendes verstehen: „Kontingente auf Zimmerbuchungen für einen bestimmten Zaitraum erlöschen insoweit, als nicht bis zu einem Zeitraum von drei Wochen vor Beginn des Zeitraumes das Kontingent ausgeschöpft wird“. Mir als Ausländer ist es zu schwierig das nachvollzuziehen und wäre euch unheimlich dankbar, wenn ihr mir erklären würde, was damit gemeint ist, bzw, mit anderen Worten umformulieren würden.

Und insbesondere was bedeutet die Redewendung „insoweit, als…“, bzw. „insoweit, als nicht“

Hallo,

zur Grammatik des Satzes:
Der Satz hat zwei gröbere „Fehler“. Besser verständlich wäre [mit Anmerkungen zum Verständnis]:

„Kontingente auf Zimmerbuchungen für einen bestimmten Zeitraum erlöschen
insoweit, als diese [Kontingente] nicht bis zu einem Zeitraum von drei Wochen vor Beginn des Zeitraumes das Kontingent ausgeschöpft wird werden.“ [„ausgeschöpft“ ist unklar. Kann hier bedeuten, dass ein Kontingent komplett entfällt oder dass nur die tatsächlich bestätigten Zimmerreservierungen bleiben, der Rest des Kontingents entfällt und wird anderweitig vermietet].

Zum Inhalt des Satzes:
Es können offensichtlich Kontingente ohne exakte Angabe der tatsächlichen Personenzahl für Zimmerreservierungen im Voraus gebucht werden. Sollten bis drei Wochen vor Beginn des tatsächlichen Vermietungsbeginns die Personen und Anzahl nicht konkret benannt und verbindlich bestellt sein, verfallen diese Kontingente (oder die verbleibenden Reste der Kontingente, s. oben).

Und insbesondere was bedeutet die Redewendung „insoweit,
als…“, bzw. „insoweit, als nicht“

Man könnte ersatzweise das „insoweit“ komplett entfallen lassen und für „als“ bzw. „als nicht“ schreiben: „sofern“ oder „sofern nicht“.

Franz

O Gott, so steht es im Skript :frowning:

Hallo,

zur Grammatik des Satzes:
Der Satz hat zwei gröbere „Fehler“.

„Kontingente auf Zimmerbuchungen für einen bestimmten Zaitraum erlöschen insoweit, als nicht bis zu einem Zeitraum von drei Wochen vor Beginn des Zeitraumes das Kontingent ausgeschöpft wird“.

Die Reservierung für das Zimmerkontingent gilt nur bis spätestens drei Wochen vor Beginn des Zeitraumes. Für alle Zimmer, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gebucht sind, erlischt die Reservierung.

Gruß, Michl

Ganz einfach …
Kontingente auf Zimmerbuchungen für einen bestimmten Zeitraum erlöschen, wenn sie nicht bis zu drei Wochen vor Beginn ausgeschöpft werden.

Ich weiß auch nicht, warum manche Leute alles immer so hochkompliziert ausdrücken müssen.

Gruß!
florestino

Von diesem Satz kriegt man ja Kopfweh, auch als Muttersprachlerin. Darf ich fragen, wo du den gefunden hast?

mfG, Tanja

Hallo Tanja,
in unserem Rechtsskript! :frowning:

Von diesem Satz kriegt man ja Kopfweh, auch als
Muttersprachlerin. Darf ich fragen, wo du den gefunden hast?

mfG, Tanja

in unserem Rechtsskript! :frowning:

Ach so! Dann wundert mich nichts mehr… :frowning:((

Viel Spaß noch beim Lernen.