nabend
folgender fiktiver fall:
geschädigter (g) wohnt in der hauptstrasse 1 im münchen. er hat bekannte, wohnhaft in der nebenstrasse 1 in münchen.
er zieht nach frankfurt und erhält zwei jahre später post vom inkasso mit rechnung 1000 euro, weil er angeblich bei einem versandhandel bestellt und nicht bezahlt hat.
er erfährt, dass die ware an „seine“ anschrift in der nebenstraße 1 geliefert worden sind.
da g 2 tage später zufällig nach münchen muss, macht er dort anzeige wegen warenkredidtbetrug, mit folgendem ergebnis:
er bekommt post von der staatsanwaltschaft, dass eine hausdurchsuchung bei den bekannten gemacht worden ist, die ware sichergestellt wurde. der bekannte hat die warenlieferung auch durch unterschrift bestätigt, und wird gerichtlich verurteilt wegen betrug.
g zieht nun beruflich des öfteren um, wohnt nun in hessen und erhält drei jahre später mahnungen von einem anderen versandhandel. rechnung in gleicher höhe.
auch hier erfährt er, dass die ware an die adresse in die nebenstrasse 1, also an die adresse der bekannten geliefert wurde. ( eine woche nach der ersten lieferung )
wieder macht er anzeige, diesmal aber in hessen, mit folgendem ergebnis:
verfahren eingestellt, weil der täter nicht ermittelt worden konnte!!
und das, obwohl g bei der anzeige auf den ersten fall hingewiesen hat.
könnte g zu recht davon ausgehen, dass die staatsanwaltschaft in hessen einfach die akte geschlossen hat, ohne dem fall nachzugehen?
was könnte g unternehmen um dagegen vorzugehen?
ist es vielleicht von bedeutung, dass die zweite bestellung bei einem versandhandel getätigt wurde der mitlerweile pleite ist? nennen wir ihn qualle. der erste versandhandel war ein anderer, nennen wir ihn bäuerin.
danke
bruno