Bitte um Erläuterung

Hallo zusammen,

kann mir jemand bitte die folgende Aussage in einem Einkommenssteuerbescheid erläutern:

Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeoträge (§ 10 a EStG) in Höhe von 20,- € kommt nicht in Betracht, da der nach Ihren Angaben errechnete Zulageanspruch günstiger ist.

Danke

Grüße Alex

Das bedeutet genau das, was da steht-dass die Altersvorsorgebeiträge nicht als SoA abgezogen wurden, weil die Steuerersparnis durch den SoA-Abzug geringer ist als die bereits ausbezahlte Zulage.

Das bedeutet genau das, was da steht-dass die
Altersvorsorgebeiträge nicht als SoA abgezogen wurden, weil
die Steuerersparnis durch den SoA-Abzug geringer ist als die
bereits ausbezahlte Zulage.

Anders Ausgedrückt, kann es nicht angesetzt werden, da ein Pauschalbetrag der höher ist bereits berechnet wurde.

moinsen,

nein, es bedeutet, dass die zulage, die im rahmen der riester-rente ausgezahlt wurde steuerlich günstiger ist als der damit im zusammenhang stehende sonderausgabenabzug. bei der riester-rente gibt es entweder den sonderausgabenabzug für die altersvorsorge ODER die zulage.

schöne grüße
e

okay, danke

Grüße Alex