lhre prämienbegünstigten Bausparbeiträge - ohne vermögenswirksame Leistungen - liegen
unter 50 EUR.
Daher dürfen wir lhnen keine Wohnungsbauprämie bewilligen.
Sie können für lhre vermögenswirksamen Leistungen Wohnungsbauprämie beantragen, wenn
Sie keinen Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage haben, weil lhr zu versteuerndes Einkommen
über 17.900 EUR (Alleinstehende)
über 35.800 EUR (Verheiratete)
liegt. Prüfen Sie bitte lhren Einkommensteuerbescheid 2008 und rufen Sie uns an, wenn Sie Wohnungsbauprämie
für lhre vermögenswirksamen Leistungen beantragen können.
Kann mir das bitte jemand Erläutern?
Ich verstehe das jetzt so, weil das Einkommen 18k (Single) beträgt, gibt es keine Wohnungsbauprämie. Würde das Einkommen max. 17,9k betragen würde die Wohnungsbauprämie gewährt.
Für Bausparbeiträge, die der Arbeitgeber direkt als vermögenswirksame Leistungen an die LBS überweist, steht dem Sparer die Arbeitnehmersparzulage zu. Hierfür gibt es nicht noch zusätzlich die Wohnungsbauprämie. Die Sparzulage gibt es aber nur innerhalb der genannten Verdienstgrenzen. Liegt ein AN über der Grenze, dann stehen ihm aus den vermögenswirksamen Beiträgen keine Sparzulage mehr. Dann steht ihm aber wieder die Wohnungsbauprämie für diese Beiträge zu.
Also Zusammenfassung:
unter 18k = Arbeitnehmersparzulage ja, Wohnungsbauprämie nein
über 18k = Arbeitnehmersparzulage nein, Wohnungsbauprämie ja
Da der LBS diese Angaben fehlen, will sie das durch das Schreiben herausfinden.
Für Bausparbeiträge, die der Arbeitgeber direkt als
vermögenswirksame Leistungen an die LBS überweist, steht dem
Sparer die Arbeitnehmersparzulage zu. Hierfür gibt es nicht
noch zusätzlich die Wohnungsbauprämie. Die Sparzulage gibt es
aber nur innerhalb der genannten Verdienstgrenzen. Liegt ein
AN über der Grenze, dann stehen ihm aus den vermögenswirksamen
Beiträgen keine Sparzulage mehr. Dann steht ihm aber wieder
die Wohnungsbauprämie für diese Beiträge zu.
Also Zusammenfassung:
unter 18k = Arbeitnehmersparzulage ja, Wohnungsbauprämie nein
über 18k = Arbeitnehmersparzulage nein, Wohnungsbauprämie ja
Das ist gut verständlich
Da der LBS diese Angaben fehlen, will sie das durch das
Schreiben herausfinden.
Aber was ist mit den folgenden Angaben aus dem Schreiben:
lhre prämienbegünstigten Bausparbeiträge - ohne vermögenswirksame Leistungen - liegen
unter 50 EUR.
Daher dürfen wir lhnen keine Wohnungsbauprämie bewilligen.
lhre prämienbegünstigten Bausparbeiträge - ohne
vermögenswirksame Leistungen - liegen
unter 50 EUR.
Daher dürfen wir lhnen keine Wohnungsbauprämie bewilligen.
Es wurden nur vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber überwiesen und keine direkten Einzahlungen. Das bedeutet, für die Wohnungsbauprämie sind erst einmal 0 € zzügl. etwaiger Zinsen zu berücksichtigen. Unter 50 € gibt es keine Wohnungsbauprämie.
Wenn jetzt die Einkommensgrenze überschritten wird und die vermögenswirksamen Leistungen wie beschrieben plötzlich Wohnungsbauprämien berechtigt werden, wird der Betrag wohl überschritten werden. Das kann die LBS aber erst nach Klärung feststellen.
lhre prämienbegünstigten Bausparbeiträge - ohne
vermögenswirksame Leistungen - liegen
unter 50 EUR.
Daher dürfen wir lhnen keine Wohnungsbauprämie bewilligen.
Es wurden nur vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber
überwiesen und keine direkten Einzahlungen. Das bedeutet, für
die Wohnungsbauprämie sind erst einmal 0 € zzügl. etwaiger
Zinsen zu berücksichtigen. Unter 50 € gibt es keine
Wohnungsbauprämie.
Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass das Einkommen über 18k war, jedoch nur die VL in Höhe von 40,- € eingezahlt wurde, dann gibt es nichts - richtig?
Wenn jetzt die Einkommensgrenze überschritten wird und die
vermögenswirksamen Leistungen wie beschrieben plötzlich
Wohnungsbauprämien berechtigt werden, wird der Betrag wohl
überschritten werden. Das kann die LBS aber erst nach Klärung
feststellen.
unter 18k = Arbeitnehmersparzulage ja, Wohnungsbauprämie nein
über 18k = Arbeitnehmersparzulage nein, Wohnungsbauprämie ja
ich würde mal sage, daß das alles falsch ist. Es ist durchaus möglich, beide Förderungen zu bekommen und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, liegt die Einkommensgrenze für keine der beiden Förderungen bei 18.000 Euro (sondern bei 20.000 bzw. 25.600 Euro). Erst recht nicht bei 18k, aber dem Irrtum erlag ja auch schon Kelly Bundy.
Bevor du anderen vorwirfst, falsche Aussagen zu machen, solltest du dich selbst einmal sachkundig machen bevor du hier andere mit verqueren Annahmen verunsicherst. Wer im Glashaus sitzt usw…
Damit die durch dich verursachte Unsicherheit wieder beseitigt wird, hier die Fakten, belegt durch die Rechtsgrundlagen.
a. Die Einkommensgrenze von 17.900 wurde als Zitat der LBS übernommen und deshalb für das Jahr 2008 als richtig unterstellt. Ab 2009 gilt die Grenze von 20.000 € (§ 13 des VermbG). http://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__13.html
b. Für die Wohnungsbauprämie gilt die Einkommensgrenze von 25.600 €
c. Für Sparbeiträge, für die eine Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt wird, kann nicht gleichzeitig eine Wohnungsbauprämie gezahlt werden ( § 1 WoPG). http://www.gesetze-im-internet.de/wopg/__1.html
d.Wenn das Einkommen also zwischen 17.900 und 25.600 € liegt, besteht kein Anspruch mehr auf Sparzulage, aber immer noch auf Wohnungsbauprämie.
e. Natürlich können auch Sparzulage und Wohnungsbauprämie nebeneinander gewährt werden, wenn neben der Arbeitgeberleistung noch zusätzliche Eigenbeiträge eingezahlt werden und das Einkommen unterhalb von 20.000 € liegt.
Ich hoffe damit ist eine weitere Diskussion überflüssig.
a. Die Einkommensgrenze von 17.900 wurde als Zitat der LBS
übernommen und deshalb für das Jahr 2008 als richtig
unterstellt. Ab 2009 gilt die Grenze von 20.000 € (§ 13 des
VermbG). http://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__13.html
Das galt für 2008, ja. Für 2009 gilt der von mir genannte Betrag. Natürlich fragte der Fragesteller nach 2008, aber Du schriebst es so, als gelte der Betrag allgemein bzw. heut enoch.
c. Für Sparbeiträge, für die eine Arbeitnehmer-Sparzulage
gewährt wird, kann nicht gleichzeitig eine Wohnungsbauprämie
gezahlt werden ( § 1 WoPG). http://www.gesetze-im-internet.de/wopg/__1.html
Was nichts daran ändert, daß ein Arbeitnehmer gleichzeitig die Arbeitnehmersparzulage erhalten kann und die Wohnungsbauprämie.
Ich hoffe damit ist eine weitere Diskussion überflüssig.
lhre prämienbegünstigten Bausparbeiträge - ohne
vermögenswirksame Leistungen - liegen
unter 50 EUR.
Daher dürfen wir lhnen keine Wohnungsbauprämie bewilligen.
Sie können für lhre vermögenswirksamen Leistungen
Wohnungsbauprämie beantragen, wenn
Sie keinen Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage haben, weil
lhr zu versteuerndes Einkommen
über 17.900 EUR (Alleinstehende)
über 35.800 EUR (Verheiratete)
liegt. Prüfen Sie bitte lhren Einkommensteuerbescheid 2008 und
rufen Sie uns an, wenn Sie Wohnungsbauprämie
für lhre vermögenswirksamen Leistungen beantragen können.
Kann mir das bitte jemand Erläutern?
Ich verstehe das jetzt so, weil das Einkommen 18k (Single)
beträgt, gibt es keine Wohnungsbauprämie. Würde das Einkommen
max. 17,9k betragen würde die Wohnungsbauprämie gewährt.
Leider nicht richtig - es ist viel unkomplizierter:
1.) Du hast anscheinend einen vermögenswirksamen BS-Vertrag den du in diesem Rahmen (40 EUR pro Monat oder geringer) besparst! (Richtig?)
2.) Man hat aber nur ANSPRUCH AUF WOHNUNGSBAUPRÄMIE (unabhängig von den bekannten Einkommensvoraussetzungen), wenn man mindestens 50 EUR im Jahr DARÜBERHINAUS bespart!
3.) Das tust du aber anscheinend nicht!
4.) Deine Bausparkasse macht dich jetzt darauf aufmerksam mehr Kohle FREIWILLIG locker zu machen (also mindestens 50 EUR im Jahr), damit sie dir überhaupt und evtl. eine Wohnungsbauprämie bewilligen kann.
5.) Gleichzeitig hat sie dir nochmals die (alten) Einkommensgrenzen für die AN-Sparzulage vor Augen geführt!
Fazit: Deine Bausparkasse glaubt, dass du „EVTL“ die Wohnungsbauprämie ausnutzen kannst, es aber nicht tust, da du
KEINE 50 EUR pro Jahr (mindestens) über die VWL erbringst!