Bitte um hilfe

Hallo,

hoffentlich könnt ihr mir helfen.

Nach meiner Ausbildung die ich mitte Februar erfolgreich abgeschlossen habe
Arbeite ich seit 1. März als Geselle weiter im Betrieb.
Jedoch sagte mir mein Chef dass wegen der Wirtschaftlichenlage er mir nicht den Tariflohn zahlen kann. ( Das währen ca. 1550,-€ ) sondern nur 1400,-€.
Fürs Jahr bekam ich 22 Urlaubtage. 2 Tage hat er mir gleich abgezogen weil ich ja erst im März angefangen habe.
Statt 40 Std./Woche sollte ich jetzt 42 Std./Woche arbeiten.
( nach meiner Kündigung bekam ich einen Blatt vom Arbeitsamt das mein Chef ausfüllen sollte. Mein Chef gab das dem Steuerberater weiter. Ausgefüllt bekam es zurück und es stand nur 40Std./Woche drin)
Am 30.4.05 bekam ich die Kündigung jedoch (hebt euch fest) nicht unterschrieben.
Er meinte dazu er währe sich nicht sicher ob er mich kündigen würde.
So einen Monat später (auch mein fehler) unterschrieb er die Kündigung jedoch änderte er das Datum nicht ab. Begründung: Er müsste mich ja dann noch einen Monat länger behalten.
So Kündigung war unterschrieben dann bin ich sofort aufs Arbeitsamt gegangen und hab mich gemeldet. Jetzt meinten die ich würde zu spät kommen und müsste mit Minderung des ALG rechnen SUPER!!!
Mein EX CHEF hat mich nicht darauf hingewiesen das ich mich unverzüglich melden muss, wahr selber am rätseln ob ich jetzt bleiben darf oder gehen muss weil die Kündigung ja nicht unterschrieben worden ist sondern einen Monat später.
Achso einen Vertrag habe ich bis heute nicht erhalten.

So meine Fragen:

  1. besteht die Möglichkeit dass ich denn restlichen lohn irgendwie holen kann?
  2. Kann er von jetzt auf nachher sagen du arbeitest jetzt 2Std. mehr?
  3. Im Blatt vom Arbeitsamt stand nur 40Std./Woche drin gearbeitet hab ich 42Std.
  4. Wegen der Kündigung weil die erst einen Monat später unterschrieben wurde.
  5. Rechtlich vorgehen weil ich minderung vom Arbeitslosengel bekomm?
  6. Kann ich mein Vertrag verlagen? Wenn ja und er gibt ihn mir nicht was dann?

Danke für eure mühe bin sehr dankbar an alle die es durchgelesen haben und noch dankbarer die mir rat geben können :wink:

Mit freundlichen Grüßen
Christian

Könntest Du das ganze allg. formulieren? owT.
.

Allg. Formuliert?
Hallo,

also mir geht es eigentlich nur darum das ich weniger geld bekommen habe nach meiner Ausbildung als vorgeschrieben.
Dazu kommt noch 2Std/Wöchentlich mehr arbeiten und anscheinend sind nur 40Std. im Vertrag kann leider nicht schauen weill ich keinen habe.
Denn Vertrag kann ich ja bestimmt noch holen oder?
Meine kündigung habe ich zum 30.4.05 bekommen jedoch wurde dies nur einen monat später unterschrieben kann ich noch dagegen vorgehen?

MfG
Christian

Zur Erläuterung
Hi!

Wenn Du einen neuen Artikel verfasst, kommt dies hier:
_Anfragen in diesem Brett müssen unbedingt allgemeingültig formuliert werden! Vermeide daher in der Anfrage persönliche Bezüge zu dem Rechtsfall durch Sätze wie: „Ich habe ein Rechtsproblem“. Formuliere stattdessen grundsätzlich in der dritten Person wie: „Jemand hat ein Rechtsproblem“.

Der Grund für diese Vorgehensweise ist, dass Rechtsanfragen den Charakter einer Diskussion haben müssen, ansonsten dürfen sie von unseren Mitgliedern aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet werden!

Ein Beispiel:

Falsch
Mein Arbeitgeber hat mir fristlos gekündigt. Wie kann ich mich dagegen wehren?

Richtig
Angenommen, ein Arbeitgeber hat seinem Angestellten fristlos gekündigt. Wie kann er sich dagegen wehren?

Beachte, dass die Moderatoren und das Team Artikel bei Kenntnis löschen werden, wenn sie sich nicht an die oben genannten Vorgaben halten!

Zu den rechtlichen Grundlagen verweisen wir auf das Rechts- sowie das Steuerberatungsgesetz (Art. 1 § 1 RBerG sowie StBerG)._

LG
Guido, der sich Deine Schilderung erst mal genau durchlesen muss

Boah, ist das viel!
Hi!

Arbeite ich seit 1. März als Geselle weiter im Betrieb.
Jedoch sagte mir mein Chef dass wegen der Wirtschaftlichenlage
er mir nicht den Tariflohn zahlen kann. ( Das währen ca.
1550,-€ ) sondern nur 1400,-€.

Ein Tarif greift nur, wenn

  1. Der Arbeitgeber im Verband ist UND der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft
  2. Der Tarif im Arbeitsvertrag ausdrücklich als angewandt erwähnt wird
  3. Der Tarifvertrag allgemeingültig ist

Trifft eins davon zu?

Fürs Jahr bekam ich 22 Urlaubtage. 2 Tage hat er mir gleich
abgezogen weil ich ja erst im März angefangen habe.

Was ist im Vertrag dazu vereinbart?
Wie viele Tage werden in der Woche tatsächlich gearbeitet?

Statt 40 Std./Woche sollte ich jetzt 42 Std./Woche arbeiten.

Was ist dazu vereinbart?

Am 30.4.05 bekam ich die Kündigung jedoch (hebt euch fest)
nicht unterschrieben.
Er meinte dazu er währe sich nicht sicher ob er mich kündigen
würde.
So einen Monat später (auch mein fehler) unterschrieb er die
Kündigung jedoch änderte er das Datum nicht ab. Begründung: Er
müsste mich ja dann noch einen Monat länger behalten.
So Kündigung war unterschrieben dann bin ich sofort aufs
Arbeitsamt gegangen und hab mich gemeldet. Jetzt meinten die
ich würde zu spät kommen und müsste mit Minderung des ALG
rechnen SUPER!!!

Maßgeblich ist der Erhalt der Kündigung! Wobei man diesen jedoch glaubhaft nachweisen muss (zumindest sollte man das können)

Mein EX CHEF hat mich nicht darauf hingewiesen das ich mich
unverzüglich melden muss, wahr selber am rätseln ob ich jetzt
bleiben darf oder gehen muss weil die Kündigung ja nicht
unterschrieben worden ist sondern einen Monat später.

Da soll es Urteile geben, die in solchen Fällen Schadenersatz für den Arbeitnehmer als Ergebnis brachten! Allerdings soll es auch welche geben, bei denen das nicht so war…

Achso einen Vertrag habe ich bis heute nicht erhalten.

Lt. TzBfG gilt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als geschlossen, wenn nach der Ausbildung eine Weiterbeschäftigung erfolgt. Eine befristete Tätigkeit hat (unter Umständen mit Ausnahme von sachlichen Befristungen) vor Arbeitsbeginn schriftlich in einem Arbeitsvertrag niedergelegt zu werden!

  1. besteht die Möglichkeit dass ich denn restlichen lohn
    irgendwie holen kann?

Welchen meinst Du genau?

  1. Kann er von jetzt auf nachher sagen du arbeitest jetzt
    2Std. mehr?

Zu einer solchen Vertragsänderung bedarf es immer zweier Parteien.

  1. Im Blatt vom Arbeitsamt stand nur 40Std./Woche drin
    gearbeitet hab ich 42Std.

Das kann man dem Arbeitsamt melden - die fragen dann nach (sollten es zumindest)

  1. Wegen der Kündigung weil die erst einen Monat später
    unterschrieben wurde.

Der Zugang ist entscheidend

  1. Rechtlich vorgehen weil ich minderung vom Arbeitslosengel
    bekomm?

Können kann man! Ob dabei etwas rumkommt, kann ich Dir nicht sagen!

  1. Kann ich mein Vertrag verlagen? Wenn ja und er gibt ihn mir
    nicht was dann?

Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Allerdings sagt das Nachweisgesetz, dass nach 4-wöchiger Beschäftigung (oder war es ein Monat?) die wesentlichen Teile des Vertrag in einem schriftlichen Nachweis niedergelegt sein müssen

Last not least:
Wie viele Mitarbeiter hat das Unternehmen? Besteht ein Betriebsrat?

Danke für eure mühe bin sehr dankbar an alle die es
durchgelesen haben und noch dankbarer die mir rat geben können
:wink:

Das war kein Rat! Es waren ausdrücklich nur allgemeine Hinweise! Für eine kompetente Beratung musst Du einen Fachanwalt aufsuchen!

LG
Guido

Tariflohn und Gewerkschaft

Ein Tarif greift nur, wenn

  1. Der Arbeitgeber im Verband ist UND der Arbeitnehmer in der
    Gewerkschaft ist

Hallo Guido,
ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem Arbeitnehmer geprüft wird, ob er Gewerkschaftsmitglied ist. Oder habe ich Dich falsch verstanden?
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Hi!

ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem Arbeitnehmer
geprüft wird, ob er Gewerkschaftsmitglied ist. Oder habe ich
Dich falsch verstanden?

Du hast mich völlig richtig verstanden!
Deshalb (unter anderem) zahlen die meisten (im Verband befindlichen) AG auch pauschal nach Tarif - was in der Regel aber im Vertrag vermerkt ist!

LG
Guido

Der AN muss doch eh bissel bescheuert sein den pasus des Tarifvertrages in den Vertrag zus chrieben udn dann 150 Euro im Monat weniger zu zahlen. Da spart er sich ja nun ungemein viel.
Mit seiner nicht unterschrieben Kündigung zuert ja auch, ganz toll.

Nun kann er 2. Instanz des Arbeitsgricht zahlen (In der ersten werden die sich eh nicht einig) und die Anwaltskosten. Dazu noch bissel schlechten Ruf einfahren. Für tolle 1800 Euro + 250 Euro Sozialabgaben im Jahr eingespart.
Für den AN ist da viel Geld, aber für den AG aufs JAhr gesehen ja nix.
Wenn er solche Tricks schon anwenden muss sollte er sich allgemein mal Gedanken über seinen Laden machen.

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