Hallo liebe Wer-Weiss-Was Mitglieder
zur 1% Regel habe ich folgende Frage:
es geht um Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
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Wenn ein Arbeitnehmer von einer Personengesellschaft ein Auto
für derartige Fahrten gestellt bekommt: handelt es sich dann um
Einnahmen iHv. 1%?
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Wenn ein Arbeitnehmer von einer Kapitalgesellschaft ein Auto
für derartige Fahrten gestellt bekommt: handelt es sich dann um
Ausgaben um 1%
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Um was handelt es sich bei der Personengesellschaft?: Entnahmen
und daher um Einnahmen, die den Gewinn nicht mindern dürfen?
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Um was handelt es sich dann bei der Kapitalgesellschaft?: Einnahmen
iHv 1% ?
Das sind viele Fragen, deswegen freue ich mich auch über Teilant-
worten. Bitte einfach ausdrücken (für einen Laien).
freundliche Grüße
MicLot
[MOD] Komplettzitat gelöscht
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Die private Nutzung eines PKWs ermittelt sich mit 1% vom Bruttolistenpreises des PKWs.
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Nutzt der AN (egal ob bei Personen- oder Kapitalgesellschaft angestellt) den PKW AUCH zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, dann bemisst sich diese Nutzung anhand von 0,003% des Bruttolistenpreises mal Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte.
Bsp: Buttolistenpreis 23.800 € x 1% = 238 € mtl.
Bruttolistenpreis 23.800 € x 0,03% x 21 km = 149,94 €
Macht zusammen einen mtl. Sachbezug von 387,94 €, der beim AN lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist; bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrags vom Nettobetrag wieder abgezogen wird.
Bruttolistenpreis: Listenpreis eines PKWs plus USt.
Dieser Sachbezug (private PKW-Nutzung UND Fahrten Whg. - Arb.) stellt bei Personen- wie Kapitalgesellschaften eine USt-pflichtige Einnahme dar.
Entnahmen bei einer Personengesellschaft können nur die Gesellschafter tätigen, nicht aber der AN.