Bitte um Hilfe: 1% Regel

Hallo liebe Wer-Weiss-Was Mitglieder

zur 1% Regel habe ich folgende Frage:
es geht um Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

  1. Wenn ein Arbeitnehmer von einer Personengesellschaft ein Auto
    für derartige Fahrten gestellt bekommt: handelt es sich dann um
    Einnahmen iHv. 1%?

  2. Wenn ein Arbeitnehmer von einer Kapitalgesellschaft ein Auto
    für derartige Fahrten gestellt bekommt: handelt es sich dann um
    Ausgaben um 1%

  3. Um was handelt es sich bei der Personengesellschaft?: Entnahmen
    und daher um Einnahmen, die den Gewinn nicht mindern dürfen?

  4. Um was handelt es sich dann bei der Kapitalgesellschaft?: Einnahmen
    iHv 1% ?

Das sind viele Fragen, deswegen freue ich mich auch über Teilant-
worten. Bitte einfach ausdrücken (für einen Laien).

freundliche Grüße

MicLot

[MOD] Komplettzitat gelöscht

  1. Die private Nutzung eines PKWs ermittelt sich mit 1% vom Bruttolistenpreises des PKWs.

  2. Nutzt der AN (egal ob bei Personen- oder Kapitalgesellschaft angestellt) den PKW AUCH zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, dann bemisst sich diese Nutzung anhand von 0,003% des Bruttolistenpreises mal Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte.

Bsp: Buttolistenpreis 23.800 € x 1% = 238 € mtl.
Bruttolistenpreis 23.800 € x 0,03% x 21 km = 149,94 €

Macht zusammen einen mtl. Sachbezug von 387,94 €, der beim AN lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist; bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrags vom Nettobetrag wieder abgezogen wird.

Bruttolistenpreis: Listenpreis eines PKWs plus USt.

Dieser Sachbezug (private PKW-Nutzung UND Fahrten Whg. - Arb.) stellt bei Personen- wie Kapitalgesellschaften eine USt-pflichtige Einnahme dar.

Entnahmen bei einer Personengesellschaft können nur die Gesellschafter tätigen, nicht aber der AN.